10.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 29/44


Berichtigung der Empfehlung (EU) 2022/108 des Rates vom 25. Januar 2022 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/1632 hinsichtlich einer koordinierten Vorgehensweise zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum während der COVID-19-Pandemie

( Amtsblatt der Europäischen Union L 18 vom 27. Januar 2022 )

1.

Seite 124 bis 125, Erwägungsgründe 6 und 7:

Anstatt:

„(6)

Um der Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit der Annahme der Empfehlung (EU) 2020/1475 Rechnung zu tragen, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission jene Empfehlung durch die Empfehlung (EU) 2022/108 ersetzt.

(7)

Damit die gemeinsamen Kriterien und Schwellenwerte und der gemeinsame Rahmen für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen während der COVID-19-Pandemie angewandt werden, auf dem neuesten Stand bleiben und voll und ganz mit der in der Empfehlung (EU) 2022/108 festgelegten gemeinsamen Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit im Einklang stehen, sollte die Bezugnahme in der Empfehlung (EU) 2020/1632 des Rates auf die Empfehlung (EU) 2020/1475 durch eine Bezugnahme auf die Empfehlung (EU) 2022/108 ersetzt werden.“

muss es heißen:

„(6)

Um der Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit der Annahme der Empfehlung (EU) 2020/1475 Rechnung zu tragen, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission jene Empfehlung durch die Empfehlung (EU) 2022/107 ersetzt.

(7)

Damit die gemeinsamen Kriterien und Schwellenwerte und der gemeinsame Rahmen für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen während der COVID-19-Pandemie angewandt werden, auf dem neuesten Stand bleiben und voll und ganz mit der in der Empfehlung (EU) 2022/107 festgelegten gemeinsamen Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit im Einklang stehen, sollte die Bezugnahme in der Empfehlung (EU) 2020/1632 des Rates auf die Empfehlung (EU) 2020/1475 durch eine Bezugnahme auf die Empfehlung (EU) 2022/107 ersetzt werden.“

2.

Seite 126:

Anstatt:

„In der Empfehlung wird ‚Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates‘ durch ‚Empfehlung (EU) 2022/108 des Rates‘ ersetzt.“

muss es heißen:

„In der Empfehlung wird ‚Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates‘ durch ‚Empfehlung (EU) 2022/107 des Rates‘ ersetzt.“


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