10.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 29/44 |
Berichtigung der Empfehlung (EU) 2022/108 des Rates vom 25. Januar 2022 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/1632 hinsichtlich einer koordinierten Vorgehensweise zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum während der COVID-19-Pandemie
( Amtsblatt der Europäischen Union L 18 vom 27. Januar 2022 )
1. |
Seite 124 bis 125, Erwägungsgründe 6 und 7: |
Anstatt:
„(6) |
Um der Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit der Annahme der Empfehlung (EU) 2020/1475 Rechnung zu tragen, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission jene Empfehlung durch die Empfehlung (EU) 2022/108 ersetzt. |
(7) |
Damit die gemeinsamen Kriterien und Schwellenwerte und der gemeinsame Rahmen für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen während der COVID-19-Pandemie angewandt werden, auf dem neuesten Stand bleiben und voll und ganz mit der in der Empfehlung (EU) 2022/108 festgelegten gemeinsamen Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit im Einklang stehen, sollte die Bezugnahme in der Empfehlung (EU) 2020/1632 des Rates auf die Empfehlung (EU) 2020/1475 durch eine Bezugnahme auf die Empfehlung (EU) 2022/108 ersetzt werden.“ |
muss es heißen:
„(6) |
Um der Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit der Annahme der Empfehlung (EU) 2020/1475 Rechnung zu tragen, hat der Rat auf Vorschlag der Kommission jene Empfehlung durch die Empfehlung (EU) 2022/107 ersetzt. |
(7) |
Damit die gemeinsamen Kriterien und Schwellenwerte und der gemeinsame Rahmen für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Erleichterung des sicheren Reisens im Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen während der COVID-19-Pandemie angewandt werden, auf dem neuesten Stand bleiben und voll und ganz mit der in der Empfehlung (EU) 2022/107 festgelegten gemeinsamen Vorgehensweise zur Erleichterung der Freizügigkeit im Einklang stehen, sollte die Bezugnahme in der Empfehlung (EU) 2020/1632 des Rates auf die Empfehlung (EU) 2020/1475 durch eine Bezugnahme auf die Empfehlung (EU) 2022/107 ersetzt werden.“ |
2. |
Seite 126: |
Anstatt:
„In der Empfehlung wird ‚Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates‘ durch ‚Empfehlung (EU) 2022/108 des Rates‘ ersetzt.“
muss es heißen:
„In der Empfehlung wird ‚Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates‘ durch ‚Empfehlung (EU) 2022/107 des Rates‘ ersetzt.“