23.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 306/76


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 18. November 2010

zur Ernennung eines Richters beim Gericht

(2010/703/EU)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach den Bestimmungen der Verträge müssen die Stellen der Richter des Gerichts alle drei Jahre teilweise neu besetzt werden. Für den Zeitraum vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2016 waren vierzehn Richter des Gerichts zu ernennen.

(2)

Mit den Beschlüssen 2010/362/EU (1), 2010/400/EU (2) und 2010/629/EU (3) hat die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten dreizehn Richter des Gerichts für den vorgenannten Zeitraum ernannt.

(3)

Bis zum Abschluss des Verfahrens zur Ernennung des Richters für die noch zu besetzende Stelle gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist Herr Valeriu CIUCĂ, der am 1. Januar 2007 zum Richter ernannt worden war, nach dem 31. August 2010 im Amt geblieben.

(4)

Die Regierung Rumäniens hat Herrn Andrei POPESCU für das Amt eines Richters des Gerichts vorgeschlagen. Der in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehene Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung dieses Bewerbers für die Ausübung des Amts eines Richters des Gerichts abgegeben.

(5)

Somit ist ein Mitglied des Gerichts für den Zeitraum vom 26. November 2010 bis zum 31. August 2016 zu ernennen —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Andrei POPESCU wird für den Zeitraum vom 26. November 2010 bis zum 31. August 2016 zum Richter des Gerichts ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. November 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. DE RUYT


(1)  ABl. L 163 vom 30.6.2010, S. 41.

(2)  ABl. L 186 vom 20.7.2010, S. 29.

(3)  ABl. L 278 vom 22.10.2010, S. 29.


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