51999AC1137

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen und die Verabreichung von Rindersomatotropin (BST) und zur Aufhebung der Entscheidung 90/218/EWG des Rates»

Amtsblatt Nr. C 051 vom 23/02/2000 S. 0096 - 0096


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Inverkehrbringen und die Verabreichung von Rindersomatotropin (BST) und zur Aufhebung der Entscheidung 90/218/EWG des Rates"

(2000/C 51/22)

Der Rat der Europäischen Union beschloß am 9. November 1999, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 37 des Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß, Herrn Nielsen als Hauptberichterstatter mit der Vorbereitung der Arbeiten des Ausschusses zu diesem Thema zu beauftragen.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 368. Plenartagung (Sitzung vom 9. Dezember 1999) mit 46 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Hintergrund

1.1. Seit 1990 waren die Mitgliedstaaten angewiesen, in ihrem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen von Rindersomatotropin (BST) sowie jedwede Verabreichung dieser Substanz an Milchkühe zu verbieten(1). Dieses Moratorium läuft Ende 1999 aus.

1.2. Unter Hinweis auf das Protokoll zum Tierschutz im Anhang des Vertrags, das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und den Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz vom 10. März 1999 schlägt die Kommission vor, die Vermarktung oder jedwede Verabreichung von Rindersomatotropin (BST) an Milchkühe vom 1. Januar 2000 an ständig zu verbieten. Unternehmen, die BST-haltige Stoffe erwerben, herstellen oder vermarkten, sind verpflichtet, über die Mengen u.a. Buch zu führen und die Zahlen der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Herstellung bzw. Einfuhr von für die Ausfuhr in Drittländer bestimmtes BST durch die Mitgliedstaaten.

1.3. Die Kommission hebt u. a. hervor, daß es weder aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse noch aufgrund von Erfahrungen nachgewiesen ist, daß BST die Gesundheit bzw. das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt. Es ist hingegen erwiesen, daß BST negative Auswirkungen haben kann, was klinische Euterentzündungen, Läsionen an den Füßen und Beinen, Fortpflanzungsstörungen sowie Reaktionen an der Injektionsstelle betrifft. Davon abgesehen, daß die Erkrankungen für die Tiere schmerzhaft sein können, besteht die Gefahr, daß andere Rinder angesteckt und damit der Gesundheitszustand des gesamten Bestands beeinträchtigt wird.

2. Bemerkungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß schließt sich dem Kommissionsvorschlag, die Anwendung von BST ständig zu verbieten, sowie der Begründung der Kommission uneingeschränkt an. Der Ausschuß ist jedoch der Auffassung, daß die Kommission den Grad der Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere entsprechend den Ausführungen im Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses genauer angeben sollte.

Brüssel, den 9. Dezember 1999.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice RANGONI MACHIAVELLI

(1) Beschluß des Rates 90/218 EWG (ABl. L 116 vom 8.5.1990, S. 27), zuletzt geändert durch Beschluß 94/936/EG (ABl. L 366 vom 31.12.1994, S. 19).

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