Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Nachhaltige Entwicklung in Europa"
Amtsblatt Nr. C 048 vom 21/02/2002 S. 0112 - 0121
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Nachhaltige Entwicklung in Europa" (2002/C 48/26) Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 31. Mai 2001 gemäß Artikel 11 Absatz 4, Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten. Der mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Unterausschuss "Nachhaltige Entwicklung in Europa" nahm seine Stellungnahme am 30. Oktober 2001 an. Berichterstatter war Herr Ehnmark, Mitberichterstatter war Herr Ribbe. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 386. Plenartagung am 28. und 29. November 2001 (Sitzung vom 29. November) einstimmig folgende Stellungnahme. 1. Appell an den Rat von Laeken 1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Initiative des belgischen Ratsvorsitzes, auf dem Gipfeltreffen von Laeken eine Erklärung zur Zukunft Europas zu erarbeiten. Diese Maßnahme bietet die einzigartige Möglichkeit, in einem frühen Stadium der anstehenden breiten öffentlichen Debatte Grundgedanken für die Zukunft Europas, den Daseinszweck der Integration und ihre Umsetzung in die Praxis vorzulegen. 1.2. Der Europäische Rat von Göteborg hat die weit reichende Entscheidung getroffen, nachhaltige Entwicklung zum allgemeinen Ziel der Union zu erklären. Damit machte der Europäische Rat den Weg frei für eine neue Vision für die Zukunft Europas. 1.3. Die Erklärung von Laeken bietet die einzigartige Möglichkeit, die Vision von der nachhaltigen Entwicklung als eine der Hauptaufgaben der Europäischen Union hervorzuheben. Die Zeit ist gekommen, deutlich zum Ausdruck zu bringen, welche großen Herausforderungen und Möglichkeiten, das neue Vorhaben für die Union birgt, und gleichzeitig die neue Vision ebenso deutlich in den Mittelpunkt der Debatte über die Zukunft Europas zu rücken. Denn genau dort hat das Konzept der nachhaltigen Entwicklung seinen Platz: im Zentrum der Debatte über das Europa, das wir schaffen wollen. 1.4. Der Ausschuss hat mit seinen Arbeiten in diesem Jahr die umfassende Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und des Beschlusses des Europäischen Rates von Göteborg besonders unterstrichen. In der vorliegenden zweiten Stellungnahme zum Thema "nachhaltige Entwicklung" konzentriert sich der Ausschuss auf die Frage, wie diese Vision vermittelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit konkreter ausgestaltet werden kann. 1.5. Nachhaltige Entwicklung ist eine Vision mit dem ehrgeizigen Ziel, dauerhaft gute Lebensbedingungen für alle Bürger zu schaffen - nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer und ökologischer Hinsicht. Eine gute Lebensqualität definiert sich nicht nur mithilfe wirtschaftlicher Ressourcen: Gute Lebensqualität ist das über einen längeren Zeitraum hinweg gemessene Ergebnis vieler Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen. 1.6. Nachhaltige Entwicklung als langfristig angelegter und wichtigster EU-Politikbereich ist auch deshalb eine neue Vision für Europa, weil sie eine tiefgehende und integrierte Sichtweise beinhaltet, politische Lösungen für die gemeinsame Zukunft mit vereinten Kräften anzugehen und zu gestalten. Neu daran ist, dass die Notwendigkeit betont wird, die Politiken aufeinander abzustimmen und für politische Kohärenz zu sorgen. 1.7. Eine derart verstandene nachhaltige Entwicklung wirkt sich auf alle Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten aus. Sie bringt die Europäische Union und ihre Politikbereiche den Bürgern näher. 1.8. Diese neue Vision fordert die Solidarität, Verantwortung und Fähigkeit der EU ein, den nachwachsenden Generationen und den anderen Teilen der Welt die Hand zu reichen. Ein derartiger Akt der Solidarität und der Verantwortung kann sich aus Rückbesinnung auf das ursprünglichen Ziel der Europäischen Union speisen, nämlich ihrem Willen zu gemeinsamens Handeln und einer sich gegenseitig bestärkenden Form der Lösung von Konflikten, die unweigerlich angesichts eines solch ehrgeizigen und weit reichenden Ziels zu erwarten sind. 1.9. Die nachhaltige Entwicklung vereint die drei großen Politikbereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt. In allen drei Bereichen sollen die Ziele und Maßnahmen so gebündelt werden, dass eine Gesellschaft geschaffen werden kann, die über Generationen hinweg nachhaltig ist. Die Umweltpolitik wird damit der Wirtschafts- und Sozialpolitik gleich gestellt. Diese drei Politiken haben enge Wechselwirkungen auf vielen Gebieten. Die EU muss deshalb gemäß dem Beschluss, den die Staats- und Regierungschefs in Göteborg gefasst haben, die Initiative ergreifen und eine wichtige Botschaft an die Unionsbürger und die Welt aussenden. 1.10. Praktische Umsetzung der Politiken für die Bevölkerung 1.10.1. Die nachhaltige Entwicklung erfordert einschneidende Maßnahmen, durch die ein anstrebenswertes Europa geschaffen werden soll. Die Lebens- und Verhaltensweisen der Bürger werden sich in erheblichem Maße ändern müssen. Die Umsetzung wird sich in einem bisher nicht gekannten Maße auf das Alltagsleben auswirken und es werden erhebliche Herausforderungen an Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsleben damit verbunden sein. 1.10.2. Mit ihrem zentralen Anspruch der Solidarität bietet die nachhaltige Entwicklung die seltene Möglichkeit, gute Regierungspraktiken in der harten Schule der Praxis zu erproben. Dazu zählt auch die gewaltige Aufgabe, das künftige Europa so zu gestalten, dass die angestrebten Politiken und ihre Umsetzung den Erwartungen und langfristigen Prioritäten der europäischen Bürger gerecht werden. Gleichzeitig werden solche Fragen ins Blickfeld gerückt, die mit dem Aspekt des verantwortungsvollen Regierens verknüpft sind. 1.11. Ungeachtet des langfristigen Projektansatzes und der Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung besteht bereits jetzt konkreter Handlungsbedarf. Nachhaltige Entwicklung muss mithilfe konkreter Vorhaben für die EU und ihre Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies ist insbesondere in psychologischer und politischer Hinsicht wichtig, da das Projekt auf viele der alltäglichen Sorgen der Unionsbürger Antworten zu geben vermag. 1.12. Die neue Vision macht die Notwendigkeit eines fortwährenden Prozesses nachhaltiger Initiativen deutlich. Bei der nachhaltigen Entwicklung handelt es sich um einen lang anhaltenden Prozess, der auf ein stetes Voranschreiten in allen Bereichen angewiesen ist. Der Ausschuss unterstreicht die Wissensdimension einer nachhaltigen Entwicklung, die durch Investitionen in Schul-, Aus- und Fortbildung, in lebenslanges Lernen und in die Forschung vorangetrieben werden muss. 1.13. Die Politik einer nachhaltigen Entwicklung muss mit breiter öffentlicher Unterstützung von der Basis ausgehend praktisch umgesetzt werden. Die einzelstaatlichen Pläne für eine nachhaltige Entwicklung bieten eine einmalige Möglichkeit für die Entwicklung neuer Dialogformen, beispielsweise in Form der aktiven Einbindung der Unionsbürger in die Entwicklung der betreffenden EU-Politiken mithilfe eines gut funktionierenden Informationsaustausches und der entsprechenden Konsultationsmechanismen. Wichtig ist, dass Rolle und Funktion der einzelstaatlichen Pläne definiert werden, insbesondere in Hinblick auf das Verhältnis zur Strategie der Europäischen Union. 1.14. Die Sozialpartner haben wesentlichen Anteil an der Unterstützung und Überwachung des Konsultationsprozesses. Ohne eine aktive Teilnahme der Sozialpartner und ohne die Beteiligung anderer Nichtregierungsorganisationen, wird es nicht möglich sein, das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung als Strategie für die Zukunft der Europäischen Union erfolgreich zu etablieren. 1.15. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist als Repräsentant der organisierten Zivilgesellschaft im weitesten Sinne in der einmaligen Lage, die Konsultationsprozesse überwachen und fördern zu können. Er strebt eine aktive Teilnahme am Konsultationsprozess an. 1.16. Die nachhaltige Entwicklung stellt für die Beitrittsländer eine große Herausforderung dar. Die Union sollte daher von Beginn an mit ihnen in einen Dialog treten, um so früh wie möglich dafür zu sorgen, dass die Bewerberstaaten in gemeinsame Ziele und Maßnahmen eingebunden werden. Schon die neue Vision für das europäische Vorhaben wird dem Transformationsprozess in diesen Staaten neue Impulse geben und Motivation sein, die Zustimmung der Bevölkerung zur Teilnahme an der Gestaltung der Unionspolitik zu gewinnen. 1.17. Zusätzliche Herausforderungen stellt das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung an die institutionellen Regelungen innerhalb der EU, denn die Forderung nach einer kohärenten Politik wird sich auf alle Institutionen auswirken. Eine bessere Integration der nachhaltigen Entwicklung in jede Art von Politikentwürfen und ihre Umsetzung in der Praxis ist dringend geboten. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit hierfür und unterstreicht insbesondere die Bedeutung einer verbesserten Abstimmung der Politiken innerhalb der Kommission. Der Ausschuss regt die Einrichtung eines eigenen Gremiums innerhalb des Generalsekretariats bzw. im unmittelbaren Umfeld des Präsidenten der Kommission an. 1.18. Auf dem Europäischen Rat von Barcelona im März 2002 sollte die Europäische Union deutliche Signale für konkrete Schritte in Sachen Klimaschutz, Stromerzeugung und langfristiger Verkehrskonzepte setzen. Besonders wichtig sind neue Maßnahmen für die Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens in den Lebensmittelsektor. 1.19. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es für den Gipfel in Barcelona von entscheidender Bedeutung sein wird, neue Ziele auch für die sozial- und wirtschaftspolitischen Säulen der nachhaltigen Entwicklung zu formulieren. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz müssen in ihren sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhängen angegangen werden. Verbesserungen in der Arbeitswelt sind ein Schlüsselfaktor der sozialen Komponente dieser Strategie. Die Gesundheit der Bevölkerung, nicht zuletzt auch in Hinblick auf die zunehmende Überalterung der Gesellschaft, muss ebenso beachtet werden. Auch wenn ein mehrgleisiger Ansatz Schwierigkeiten mit sich bringt, so ist er doch unumgänglich. 1.20. Der Ausschuss regt eine unionsweite Informationskampagne über die grundlegenden Fragen einer nachhaltigen Entwicklung - unter Einbindung der Schulen und Universitäten, der Betriebe und Bibliotheken, der Nichtregierungsorganisationen und der Sozialpartner - an. 1.21. Der Ausschuss betont die Bedeutung der Vermittlung von Kernfragen an die Bevölkerung mit dem Ziel der Diskussion und der Konsultation und regt daher an, im Anschluss an den Europäischen Rat von Barcelona umfassende Konsultationen durchzuführen. 2. Begründung 2.1. Auf seiner Plenartagung im Mai 2001 hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss einstimmig seine Stellungnahme zur "Erarbeitung einer Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung" verabschiedet. Die wichtigste Aussage des Ausschusses an den Europäischen Rat von Göteborg war, dass zu wenig Zeit für politische Beratungen zur Verfügung stehe und dafür, um eine breite Unterstützung und Verständnis für die konkreten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu werben. Weitere Arbeiten seien notwendig, um dem Rat und den Regierungen eine ausreichende Grundlage für die relevanten Entscheidungen zu verschaffen. 2.2. Der Ausschuss bekräftigte seine Absicht, sich aktiv an den weiteren Arbeiten zur Vorbereitung und Umsetzung der Strategie zu beteiligen. 2.3. Der Ausschuss begrüßte den Vorschlag der Kommission, dass er als Mitveranstalter des im Zweijahresrhythmus geplanten Forums der Betroffenen zur Bewertung der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung auftreten solle. 2.4. Darüber hinaus erklärte der Ausschuss seine Bereitschaft, seine Mitglieder für eine bessere Kommunikation mit der Basis zu mobilisieren und eine Überwachungsfunktion mit dem Schwerpunkt auf einer qualitativen Analyse der Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung wahrzunehmen. 3. Der Europäische Rat von Göteborg 3.1. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni in Göteborg einen politischen Kurs beschlossen, der den Empfehlungen des Ausschusses bemerkenswert nahe kommt und folglich auf einen Gleichklang der politischen Überlegungen hindeutet. 3.2. Der Beschluss des Rates umfasst im Kern folgende vier Punkte: - Bekräftigung der Notwendigkeit, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen aller Politikbereiche in koordinierter Weise zu prüfen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen. - Anwendung einer von unten nach oben gerichteten Strategie, die auf nationalen, von den Mitgliedstaaten zu erarbeitenden Strategien für nachhaltige Entwicklung aufbaut. - Betonung der Wichtigkeit einer umfassenden Konsultation aller Betroffenen und Ersuchen an die Mitgliedstaaten, einen geeigneten nationalen Konsultationsprozess zu schaffen. - Auswahl einer Reihe von Zielen und Maßnahmen, die als allgemeine Anhaltspunkte für die künftige Politikgestaltung in den vier vorrangigen Bereichen Klimaveränderungen, Verkehr, Gesundheit der Bevölkerung und natürliche Ressourcen dienen sollen. 3.3. Der Rat erklärte darüber hinaus seine Absicht, die Fortschritte auf zwei Tagungen im kommenden Jahr wie folgt zu prüfen: - Auf der Tagung in Laeken wird der Rat Vorschläge der Kommission für Mechanismen prüfen, um alle wichtigen Vorschläge für konkrete Maßnahmen einer Bewertung der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu unterziehen, in deren Rahmen die möglichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Konsequenzen geprüft werden. - Auf seiner Frühjahrstagung im März 2002 wird der Europäische Rat in einem größeren Kontext Fortschritte bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie überprüfen. 3.4. Der Rat unterstrich, dass durch eine nachhaltige Entwicklung eine neue Welle technischer Innovationen und Investitionen ausgelöst werden könne, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirkten. Der Rat forderte die Industrie auf, sich an der Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien in Bereichen wie Energie und Verkehr und ihrer verstärkten Nutzung zu beteiligen. 4. Der Europäische Rat von Göteborg im Ausblick 4.1. Das Ergebnis des Gipfeltreffens von Göteborg kann angesichts der Umstände nur als Eingehen auf bestehende Erwartungen bezeichnet werden. Der Rat gab den Anstoß zu langfristigen Bestrebungen für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und machte damit die Nachhaltigkeit unmissverständlich zu einer Kernfrage der europäischen Zusammenarbeit. Er betonte mit dem gebotenen Nachdruck, dass eine nachhaltige Entwicklung von den Bürgern selbst getragen und adäquate Konsultationsmechanismen geschaffen werden müssen. Schließlich legte der Rat eine Reihe vorrangiger Maßnahmen fest und ersuchte um Planungen für künftige Aktionen. 4.2. Damit wurde die Forderung nach einem kohärenten Vorgehen in allen Politikbereichen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eindeutig festgeschrieben. 4.3. Sowohl die Kommission als auch der Rat erkennen an, dass eine nachhaltige Entwicklung in Europa nur in enger Rücksprache mit allen Teilen der Zivilgesellschaft möglich ist. Dies setzt voraus, dass ein intensiver Konsultations- und Kooperationsprozess mit den interessierten Verbänden auf breiter Basis einsetzt. 4.3.1. Infolge Zeitmangels war der Europäische Rat von Göteborg nicht in der Lage, eine Reihe konkreter Maßnahmen für die Umsetzung der vereinbarten Ziele zu verabschieden. Umso wichtiger ist es daher, dass der zusammenfassende Bericht der Kommission, der als Grundlage für den Europäischen Rat von Barcelona dienen wird, von konkreten und realistischen Maßnahmen flankiert wird. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Erhaltung eines breiten öffentlichen Interesses. 4.3.2. Als einschlägiges Beispiel soll hier das Konsultationspapier der Kommission vom März 2001 angeführt werden, in dem die Rede davon ist, den CO2-Ausstoß langfristig um 70 % zu reduzieren. Der Ausschuss begrüßt diese Aussage, macht jedoch darauf aufmerksam, dass keinerlei "Strategien" dafür aufgezeigt werden, wie diese Ziel zu erreichen wäre. 4.3.3. Eine 70 %ige Reduktion des CO2-Ausstoß bringt unweigerlich extreme Veränderungen in der Art und Weise unseres Wirtschaftens und unseres Alltags mit sich. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur wird die EU schon bei der Einhaltung der Kyoto Ziele Schwierigkeiten bekommen. Welche Strategien werden also benötigt, um weit extremere, langfristige Ziele zu erreichen? 4.3.4. Von einigen Kreisen wird eine aktive Klimaschutzpolitik als Wettbewerbsnachteil empfunden. Steigende Energie- und Rohstoffnutzungsgrade sind jedoch nicht nur aus ökologischer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch aus ökonomischer Sicht: Geringerer Energieverbrauch geht nicht allein mit der Reduzierung von Treibhausgasen einher, sondern bedeutet gleichzeitig niedrigere Energiekosten für die Unternehmen. Der Einsatz innovativer und effizienter Technologien zahlt sich damit doppelt aus. 4.3.5. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass diese gegenläufigen Sichtweisen neben einer bedauerlichen Kluft zwischen Zielen und Maßnahmen als Erklärung dafür dienen können, warum es so schwer ist, die Priorität einer nachhaltigen Entwicklung glaubwürdig zu präsentieren und die breite Unterstützung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zu erhalten 4.4. Der Europäische Rat von Göteborg hat gezeigt, dass nun die institutionellen Maßnahmen geschaffen werden müssen, mit denen eine Kohärenz der Politiken sicher gestellt werden kann. Für die Gemeinschaftsinstitutionen ist das mit neuen Maßnahmen zur grenz- und bereichsübergreifenden Konsultation und Koordination verbunden. Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung in Göteborg den Rat (Allgemeine Angelegenheiten) dazu auf, die horizontale Vorbereitung einer Strategie zur nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren. 4.5. Ein wichtiger Aspekt der Göteborger Beschlüsse war, dass die Maßnahmen der EU für eine nachhaltige Entwicklung von einzelstaatlichen Aktionsplänen unterstützt werden, die im Frühjahr 2002 vorzulegen sind. Dies erinnert an die Arbeitsmethoden der Strukturfonds. Alle vom Rat als vorrangig eingestuften Aspekte müssen ferner in Plänen aufgegriffen werden, die sich auf Beratungen auf nationaler Ebene stützen. Damit stellt sich diese Vorgehensweise als ein Weg dar, kohärente nachhaltige Politiken von unten nach oben zu gestalten, statt sie von oben herunter zu verordnen. 4.6. Eine Schlussbemerkung muss der Botschaft des Ratstreffens von Göteborg gelten, dass die eigentliche Arbeit an einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung jetzt beginnen muss; schließlich sind die Themen für einen Zeitraum von 20-25 Jahren angelegt. Man kann nicht erwarten, dass in wenigen Monaten öffentlicher Debatte und politischer Gipfelpolitik bereits eine umfassende Strategie der nachhaltigen Entwicklung zur Verfügung stuende. 5. Kohärenz und nachhaltige Entwicklung 5.1. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung rundet das Bemühen der EU um wirtschaftliche und soziale Erneuerung ab und ergänzt die Lissabonner Strategie um eine dritte Säule (bzw. Dimension): die Umwelt. 5.2. Der Ausschuss hat in seiner früheren Stellungnahme die Bedeutung einer umfassenden Koordinierung von Maßnahmen in diesen drei Bereichen betont. So muss also bei ökologischen Zielen den beschäftigungs- und sozialpolitischen Konsequenzen Rechnung getragen werden. Ebenso sind nachhaltige öffentliche Finanzen eine Vorbedingung für eine glaubwürdige Strategie der Nachhaltigkeit in den Bereichen Sozialfürsorge und soziale Einbindung/Ausgrenzung. 5.3. Der Ausschuss erkennt die Schwierigkeiten der Schaffung einer angemessenen politischen Kohärenz zwischen den drei Säulen an. Nicht immer ist klar, wie das Zusammenspiel der drei Säulen vonstatten geht und ob dieses nicht oft kontraproduktiv ist. Die Auswahl von Indikatoren zur Bewertung dieser Frage ist von herausragender Bedeutung. Problematisch ist, dass die Indikatoren - wie beispielsweise in kürzlich erschienenen OECD Studien aufgezeigt wurde - sich gewöhnlich nur auf eine der drei Säulen beziehen, also auf Wirtschaft, Soziales oder Umwelt. Indikatoren, die eine "säulenübergreifende" Quantifizierung und Analyse der Effekte und Querverbindungen erlauben würden, sind ein ganz anderes Kapitel. 5.4. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik können als Beispiel für eine teilweise Integration der Nachhaltigkeit in die Gesamtanalyse und in Empfehlungen herangezogen werden. Der von der Kommission vorgelegte und anschließend von Rat und Parlament mit geringfügigen Änderungen angenommene Entwurf für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik unterstreicht, wie wichtig Nachhaltigkeit bei den öffentlichen Finanzen ist. Dieses Dokument bezieht sich ganz am Ende auch auf die Entscheidung des Europäischen Rates von Stockholm, die nachhaltige Entwicklung in die Strategie von Lissabon aufzunehmen. 5.5. Die Notwendigkeiten eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einer hohen Beschäftigungsquote, eines starken Rentensystems, wirksamer Politiken zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, neuer Investitionen in Forschung und Entwicklung, neuer Maßnahmen für eine nachhaltige Umweltpolitik wollen sämtlich berücksichtigt werden. 5.6. Die soziale Säule stellt ganz klar in verschiedenerlei Hinsicht eine Herauforderung dar. Es müssen gemäß dem sozialen Aktionsplan entschiedene Schritte in Richtung einer Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und stärkerer Eingliederung unternommen werden. Ein weiteres Kernelement der sozialpolitischen Säule ist die auf dem Europäischen Rat in Luxemburg 1997 ins Leben gerufene gemeinschaftliche Beschäftigungspolitik. Andere Element sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung neben dem lebenslangen Lernen und der Beschäftigungsqualität, die vom Europäischen Rat in Stockholm 2001 hinzugefügt wurde. 5.7. Es fällt jedoch auf, dass der Kommissionsentwurf der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 nur am Rande auf die Entscheidungen zur nachhaltigen Entwicklung eingeht. Im Vorschlag wird auch festgestellt, dass der Europäische Rat empfahl, in die einzelstaatlichen Aktionspläne für die nachhaltige Entwicklung die Arbeitsplatzbeschaffung im Umweltbereich aufzunehmen. Die derzeitig vorgeschlagenen Leitlinien gehen allerdings kaum auf die nachhaltige Entwicklung ein. 5.8. Auch in der sozialpolitischen Säule gibt es ein Langzeitthema: das europäische Sozialmodell. Dieses Thema gewinnt angesichts der Erweiterung und der wachsenden weltweiten Verpflichtungen der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Das europäische Sozialmodell wird häufig zitiert, ohne dass es weiter erklärt oder hinterfragt würde. Aber dass es ein solches "Modell" gibt, liegt auf der Hand. Beispielsweise besteht weit gehende Einigkeit darüber, dass in dem Modell Aspekte wie Solidarität und soziale Sicherheit sowie wettbewerbsfähiges Wachstum von Industrie und Wirtschaft enthalten sind. 5.9. Die Sozialpartner müssen bei der Vertiefung der Analyse und der Aktualisierung des europäischen Sozialmodells eine besondere Verantwortung übernehmen. 5.10. Eine weitere, aus Sicht des Ausschusses überaus wichtige Dimension der Nachhaltigkeitsstrategie ist der Zusammenhalt im weitesten Sinne. Für die Zukunft der Europäischen Union werden Erhalt und Stärkung des Zusammenhalts von entscheidender Bedeutung sein. Besonders deutlich wird dies bei der Erweiterung. Zusammenhalt wird jedoch nicht allein durch wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung erreicht. Hinzukommen müssen auch eine kulturelle Dimension gemeinsamer Werte, kulturelles Verständnis und gegenseitiger Respekt der kulturellen Vielfalt. 5.11. Die kulturelle Dimension der Strategie der nachhaltigen Entwicklung muss eingehender untersucht werden. Dabei legt die Union das Hauptaugenmerk auf kulturellen Pluralismus und kulturelle Vielseitigkeit. Dies sollte die Strategie der nachhaltigen Entwicklung unbedingt berücksichtigen und die aufkommende Idee der nachhaltigen kulturellen Vielseitigkeit und Verschiedenheit tätigkräftig unterstützen. 5.12. Nach Ansicht des Ausschusses muss diese Dimension der Nachhaltigkeitsstrategie einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten. Angestammte europäische kulturelle Werte in Gebräuchen und Verhaltensmustern spielen direkt oder indirekt eine wichtige Rolle dabei, wie sich Formen des Zusammenhalts entwickeln. Das Anerkennen und Akzeptieren gemeinsamer kultureller Traditionen und Einstellungen trägt zu gegenseitigem Verständnis und Respekt bei. Eine kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung kann als Werkzeug zur Beibehaltung und Unterstützung des kulturellen Pluralismus gelten. 5.13. Solidarität zwischen den Generationen ist ein Kernbestandteil jeder Definition von nachhaltiger Entwicklung. Konsultationsprozesse und andere Arbeiten im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsstrategie müssen daher das gesamte Altersspektrum ansprechen und alle Generationen aktiv einbeziehen. Von besonderem Interesse ist die Einbeziehung besonders der jüngeren Generation (bis 25 Jahre) und der älteren Generation (ab 55 Jahren). 6. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein langer Weg steht bevor. Der Aufbruch drängt! 6.1. Bei der Debatte zu dem Kommissionsvorschlag für eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung haben sich zwei verschiedene Sichtweisen herauskristallisiert. Einerseits gibt es die eher visionäre Sichtweise, der zufolge den unnachhaltigen Tendenzen dringend Einhalt geboten werden muss. Anderseits gibt es insbesondere im Umweltbereich einen aktiveren, vermehrt auf konkrete Aktionen ausgerichteten Ansatz. Unter Bezug auf die vielen Jahre, die seit der Annahme des allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung durch die Konferenz von Rio verstrichen sind, hat der letzt erwähnte Ansatz viel Unterstützung erfahren. 6.2. Trotz der Herausforderung, die Entscheidungen des Europäischen Rats von Göteborg in die Tat umzusetzen, ist die Debatte im Anschluss stark abgeflaut. Nach der Überschattung durch die jüngsten weltgeschichtlichen Ereignisse warten die Sozialpartner und die gesamte organisierte Zivilgesellschaft auf neue Initiativen der Europäischen Institutionen zur Umsetzung der Entscheidungen von Göteborg und zur Weiterverfolgung der Strategie. 6.3. Dies kann ein gefährliches Nachlassen des Drucks von breiten Gesellschaftsgruppen für Aktionen zur Schaffung einer nachhaltigeren Gesellschaft bedeuten. Der Ausschuss stellte in der vorherigen Stellungnahme zu der Strategie bereits heraus, dass der Prozess dringend beginnen müsse und konkrete Inhalte brauche. Ein halbes Jahr nach dem Europäischen Rat von Göteborg ist der unverzügliche Beginn umso dringlicher. 6.4. Gleichzeitig muss hervorgehoben werden, dass eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung über lange Zeit und Schritt für Schritt entwickelt werden muss, je nachdem, wie viel die Bevölkerung und die Regierungen mittragen können. Eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung kommt nicht als Urknall daher. Übereifer kann die besten Absichten zunichte machen. 6.5. Der Ausschuss kann nicht genug betonen, wie wichtig eine schrittweise Konzipierung der Nachhaltigkeitsstrategie ist. Der Europäische Rat denkt ebenso, wie man seinem Beschluss entnehmen kann, im Rahmen der Lissabonner Strategie ein jährliches Folgetreffen abzuhalten. 7. Festlegung der kritischen Umweltthemen 7.1. Allein der Bereich Umwelt der Strategie für nachhaltige Entwicklung umfasst einige schwierige Themen, die einen großen Einfluss auf das Leben der Bürger und die Funktionsweise der Gesellschaft haben. Der Ausschuss hält es für angezeigt, die folgenden relevanten Beispiele anzuführen. 7.2. Rat und Kommission haben mehrfach darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige Entwicklung neue Technologien hervorbringt, damit neue Märkte öffnet und so schließlich einer neuen Ökonomie den Weg ebnen hilft. Für die Bereiche Energieeffizienz und -einsparung hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet und der Ausschuss hat entsprechend geantwortet. Es scheint jedoch, als ob in dieser Hinsicht ein großes ungenutztes Potenzial für weiter gehende Maßnahmen und für eine weiter gehende Einbindung der Bevölkerung bestuende. 7.2.1. Nachhaltige Produktion und nachhaltiges Wirtschaften stellen an sich bereits höhere Anforderungen und fordern einen intelligenteren Ansatz als die kurzfristige "Ausbeutung" oder Übernutzung von Ressourcen. Hinzu kommt, dass sich nachhaltiges Wirtschaften aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen immer noch häufig als unökonomischer erweist. 7.2.2. Wir wissen, dass wir auf diesem Planeten in einem geschlossenen System leben und dass es viele lokale und regional geschlossene, stabile Systeme gibt. Doch immer mehr dieser einst stabilen Kreisläufe werden von uns aufgebrochen, wir profitieren von der früher nicht gegebenen Möglichkeit, natürliche Potenziale im großen Stil zu übernutzen. 7.2.3. Die traurige Wahrheit ist, dass "Ausbeutung" dank leicht zugänglicher Faktoren wie natürliche Ressourcen, menschliche Arbeitskraft u. a. die einfachste Form des Profitstrebens darstellt. Eine Produktion, die strengere Maßstäbe als die gesetzlich geforderten ansetzt, geht nicht automatisch mit höheren Gewinnen einher. 7.2.4. Dieser Umstand bedeutet keine Kritik an den derzeitigen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft, sondern ein historisch schweres Erbe. Zweifelsohne ist die Gesellschaft als Ganzes gefordert, zusätzliche Anreize für Unternehmen für die Einführung einer "dreifachen Bilanz" in Geschäftstätigkeit und -berichte zu schaffen, bei der nicht allein das wirtschaftliche Ergebnis, sondern auch die sozialen und ökologischen Faktoren berücksichtigt werden. 7.2.5. Diese Fälle machen die langfristigen Herausforderungen einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung und die Bedeutung einer nachhaltigen öffentlichen Debatte über die Ziele und Mittel der Strategie deutlich. Ferner kann man daraus schließen, dass die derzeitigen Wirtschaftsmodelle nicht gut an die Strategie der nachhaltigen Entwicklung angepasst sind. 7.3. Des Weiteren zeigt das Beispiel auf, dass politische Führung unabdingbar ist, wenn die Strategie der nachhaltigen Entwicklung nicht nur eine politische Erklärung bleiben soll. Die Regierungen und politischen Parteien müssen dabei mithelfen, öffentliche Unterstützung für die Strategie zu gewinnen. 8. Eine Gesellschaft der nachhaltigen Entwicklung - eine Wissensgesellschaft 8.1. Bereits in einer früheren Stellungnahme hatte der Ausschuss angeführt, dass eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Gesellschaft eine Wissensgesellschaft sein muss. Auf dem Europäischen Rat von Göteborg wurde betont, dass die nachhaltige Entwicklung dazu imstande sei, eine neue Welle technologischer Innovation und Investition auszulösen. 8.2. Auf dem Europäischen Rat in Lissabon ist die Entscheidung für eine Gesamtstrategie gefallen, um die EU weltweit zur Region mit der international höchsten Wettbewerbsfähigkeit zu machen. Die nachhaltige Entwicklung als Teil dieser Lissaboner Strategie unterstreicht wiederholt die dringende Notwendigkeit von Investitionen im Bereich Forschung und Bildung. Gleichzeitig ermöglichen nachhaltige Lösungen eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit. 8.3. Der Ausschuss unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit für eine Kohärenz zwischen Politiken, Prioritäten des gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung und einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die EU muss mit ihrer Wissenschaftspolitik in die Rolle eines Vorreiters schlüpfen und angemessene Mittel für die Entwicklung neuer Lösungen im Verkehr und in der Energieproduktion sicher stellen. Ohne Unterstützung durch die EU wird die Finanzierung der Forschung auf einzelstaatlicher Ebene kaum möglich sein. Ferner hält es der Ausschuss für wichtig, dass die EU Netze von Hochschulen und Instituten finanziell unterstützt, die an bedeutenden Projekten für die Strategie der nachhaltigen Entwicklung mitwirken. 8.4. Die Wissenskomponente wird sich auch auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung auswirken. Es wird Bedarf an qualifizierten Ingenieuren und Technikern für die Anwendung nachhaltiger Lösungen bestehen. Diplomlandwirte und andere Spezialisten in den Bereichen Lebensmittel und Viehwirtschaft werden gebraucht. Das Gewicht einer fächerübergreifenden Aus- und Fortbildung nimmt weiter zu. 8.5. Im Einzelnen wird die Wissenskomponente der Strategie der nachhaltigen Entwicklung sich auf das lebenslange Lernen und die Weiterbildung am Arbeitsplatz auswirken. 9. Konsultation und Dialog 9.1. Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Unterstützung der Allgemeinheit für die Politiken der EU nur durch angemessene Konsultations- und Dialogprozesse zu gewinnen ist. Die Frage ist nur: wie? Die Themen, um die es geht, werden von der Bevölkerung oft als sehr fachspezifisch und nicht als brennend empfunden. Der Europäische Rat sprach in Göteborg von der nachhaltigen Entwicklung als einem Bereich, in dem Konsultation und Dialog besonders wichtig sind. 9.2. Zur weiteren Prüfung einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung werden hier zwei Konsultationsprozesse näher erwogen. Der eine beinhaltet die Erarbeitung einzelstaatlicher Pläne zur nachhaltigen Entwicklung, die in enger Abstimmung mit den Betroffenen erstellt werden sollen. Bei dem zweiten Vorschlag der Kommission handelt es sich um ein Forum für die Beteiligten, das im Zweijahresrhythmus stattfindet und bei dem die Kommission und der Ausschuss als gemeinsame Veranstalter auftreten. 9.2.1. In welcher Form eine Konsultation auf nationaler Ebene organisiert werden soll, ist Sache der Mitgliedstaaten und der einzubeziehenden Organisationen. Es bestehen jedoch Verbindungen zur Arbeit auf Gemeinschaftsebene. 9.3. Das erste Forum für die Beteiligten soll im Herbst 2002 stattfinden. 9.3.1. Der Erfolg des Forums wird in hohem Maße von seiner Vorbereitung abhängen. Die Organisationen interessierter Kreise sind frühzeitig in diesen Prozess einzubeziehen. 9.3.2. Der Ausschuss regt an, dass dem Forum eine längere Phase der Konsultation und des Dialogs auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorangehen sollte. Dies würde der EU die seltene Gelegenheit geben, in einen Dialog nicht nur mit interessierten Verbänden, sondern mit den Bürgern selbstauf Veranstaltungen in Schulen und von Freiwilligenorganisationen und so weiter einzutreten. 9.3.3. Diese Konsultationsphase soll Trends mangelnder Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit zum Handeln bewusst machen, wobei gleichzeitig ein Kommunikationskanal zwischen den Bürgern und der Gemeinschaft geschaffen würde. Bei einem breiten Publikum Interesse zu wecken, verlangt viel Einfallsreichtum. Im vorliegenden Fall wäre es gut, ein oder zwei Leitthemen klar zu formulieren, die die Thematik und Aufgabenstellung deutlich skizzieren. 9.3.4. Das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung könnte sicherlich höher sein als derzeit. Der Ausschuss schlägt daher vor, besondere Anstrengungen seitens der Kommission in Zusammenarbeit mit der organisierten Zivilgesellschaft zu unternehmen, um das Wissen und das Verständnis der konkreten Fragen einer nachhaltigen Entwicklung zu verbessern und zu wecken. 10. Institutionelle Mechanismen zur Wahrung der Kohärenz 10.1. Die Sicherstellung der Kohärenz zwischen den Politiken im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist Teil einer umfassenderen Problematik nicht nur in den Institutionen der Gemeinschaft. Die Kommission hat sich in ihrem Weißbuch "Europäisches Regieren" mit diesem Fragenkomplex befasst. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Göteborg seinerseits betont, dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen aller Politikbereiche in koordinierter Weise geprüft werden müssen. 10.2. Der Ausschuss begrüßt die vom Europäischen Rat ausgesandten Signale und betrachtet die nachhaltige Entwicklung ebenfalls als ein deutliches Beispiel dafür, dass es besonders auf ein koordiniertes Vorgehen der einzelnen Sektoren ankommt. 10.3. Der Ausschuss unterstreicht die absolute Priorität einer guten Koordination der Politiken und schlägt daher vor, im Generalsekretariat der Kommission das Amt eines speziellen Koordinators für die Strategie der nachhaltigen Entwicklung einzurichten oder es dem Büro des Kommissionspräsidenten anzugliedern. 10.4. Der Ausschuss würde die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe im Europäischen Parlament begrüßen, die zur Wahrung der Kohärenz zwischen den einzelnen Themen und Berichten beitragen würde. 10.5. Der Ausschuss selbst hat aus seinen Reihen einen Unterausschuss für Fragen der nachhaltigen Entwicklung gebildet und wird sich demnächst damit befassen, welche weiteren institutionellen Vorkehrungen in dieser Frage zu treffen sind. 10.6. Der Europäische Rat sollte im Dezember 2001 in Laeken weitreichendere Schritte ins Auge fassen, um einen stärkeren Zusammenhalt in der Politik zu erzielen. Die Kommission hat in ihrem Konsultationspapier zur nachhaltigen Entwicklung betont, dass derzeit zahlreiche politische Strategien und Programme, die so gut wie keine Koordinierung aufweisen, nebeneinander herlaufen. 11. Indikatoren als Grundlage für das weitere Vorgehen 11.1. Ende Oktober hat die Kommission ihre Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Damit werden insgesamt acht neue Indikatoren zu denen des Vorjahres hinzufügt, acht Indikatoren werden von ihr zurückgenommen. Damit wurde die Gesamtliste der Indikatoren der Lissabonner Strategie, die jetzt die nachhaltige Entwicklung einschließt, kurz gehalten. 11.2. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit gemeinsam vereinbarter und anerkannter Daten und Indikatoren, damit diese von allen Seiten akzeptiert werden können und die Diskussion über die Vorgehensweise auf der Grundlage verlässlicher Daten geführt werden kann und nicht von ideologischen Sichtweisen behindert wird. Die Indikatoren sollten auf ganzer Breite die Fragen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung verbunden sind, abdecken und keinen kurzfristigen oder partiellen Charakter haben. 11.3. Der Ausschuss wird sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den Indikatoren äußern. 12. Anvisierte Prioritäten des Europäischen Rates von Göteborg 12.1. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Göteborg eine begrenzte Zahl von Prioritäten und Maßnahmen benannt, die als Anhaltspunkte für die Entwicklung künftiger Politiken in den vier vorrangigen Bereichen dienen sollen. Der Ausschuss wird sich hierzu in künftigen Stellungnahmen detailliert äußern. 12.2. Bekämpfung der Klimaveränderungen: Der Rat hat erneut seinen Willen bekräftigt, die Ziele von Kyoto zu erreichen und das Richtziel für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen einzuhalten, er hat die Europäische Investitionsbank ersucht, mit der Kommission in Fragen des Klimawandels zusammenzuarbeiten. 12.2.1. Der Ausschuss hat vor Kurzem seine Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Energiepolitik(1) verabschiedet und unterstreicht, dass eine verstärkte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen hohe Investitionen in Infrastruktur und technische Entwicklung erfordert. In der Richtlinie über erneuerbare Energien wurde ein ehrgeiziges Ziel für 2010 für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgesetzt. Dieses Ziel zu erreichen und noch darüber hinaus zu gelangen, ist eine gewaltige Aufgabe. 12.2.2. Nach Ansicht des Ausschusses sollte Hochschulnetzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, die die Aufgabe übernehmen können, Forschung über Mittel und Wege zur effizienteren Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu betreiben. Solche Netze sollten in den F& E-Rahmenprogrammen unterstützt werden. 12.2.3. Der Ausschuss erwartet weitere Initiativen der Kommission zu der Frage, wie die EU nach der Unterzeichnung des Kyoto-Abkommens die zugesagte Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreichen kann. 12.3. Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor: Der Europäische Rat von Göteborg betonte die Notwendigkeit einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schienen- und Wasserwege und auf den öffentlichen Personenverkehr und ersuchte das Parlament und den Rat, bis 2003 überarbeitete Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze festzulegen. Er nahm außerdem zur Kenntnis, dass die Kommission bis 2004 einen Rahmen vorschlagen wird, um sicherzustellen, dass die Preise für die Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger die Kosten für die Gesellschaft besser widerspiegeln. 12.3.1. Die Verbindung zwischen Verkehr, Raumplanung und neuen energiesparenden Fahrzeugen ist offensichtlich. Dennoch werden die Veränderungen von der kommunalen und regionalen Ebene ausgehen, weswegen Konsultationsbemühungen auf lokaler Ebene nötig sind. 12.4. Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung: In Anerkenntnis der Besorgtheit der Bürger über die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln räumte der Europäische Rat der Festlegung einer Chemikalienpolitik ebenso Priorität ein wie dem geplanten Aktionsplan gegen den Ausbruch von Infektionskrankheiten und der Annahme der Verordnung über die Europäische Lebensmittelbehörde und das Lebensmittelrecht. Des Weiteren ersuchte er darum, Möglichkeiten der Schaffung eines europäischen Überwachungs- und Frühwarnnetzes für Gesundheitsfragen zu prüfen. 12.4.1. Dies ist ein Bereich, in dem die EU sehr deutlich ihre Fähigkeit unter Beweis stellen kann, auf die Sorgen der Bürger einzugehen. Dies ist allerdings auch ein Bereich, in dem die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der EU und den Mitgliedstaaten schwierig sein kann. Das öffentliche Interesse wurde durch die jüngsten Fälle von Viehseuchen geweckt, aber eher im Hinblick darauf, welche Aktionen ergriffen werden, und nicht, wer sie ergreift. 12.4.2. Der Frage der Einrichtung eines europäischen Überwachungs- und Frühwarnnetzes für Gesundheitsfragen muss hohe Dringlichkeit eingeräumt werden. Der Ausschuss würde eine rasche Kommissionsinitiative in dieser Frage begrüßen. 12.5. Verantwortungsvollerer Umgang mit natürlichen Ressourcen: Der Europäische Rat hat betont, dass eine starke Wirtschaftsleistung mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen einhergehen muss, und hat sich auf Ziele für Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, auf einen Kontext für die Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik, auf die Umsetzung einer integrierten Produktpolitik der EU sowie auf Maßnahmen, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten, mit dem Ziel geeinigt, dies bis 2010 zu erreichen. 12.5.1. Der Ausschuss wird seine Stellungnahme über Fragen der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik im Frühjahr 2002 vorlegen. 13. Der weitere Weg und neue Themen 13.1. Das erste Folgetreffen, auf dem die Nachhaltigkeitsstrategie nach dem Gipfeltreffen von Göteborg erörtert wird, ist die Tagung des Europäischen Rates im März 2002 in Barcelona. Die Kommission wird dazu einen Zusammenfassenden Bericht erstellen, der im Januar 2002 vorliegen soll. 13.2. Neben den vom Rat in Göteborg beschlossenen vorrangigen Themen schlägt der Ausschuss vor, folgende Themen in diesen Bericht aufzunehmen: 13.2.1. Qualität der Arbeit: In der sozialpolitischen Säule der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung lag der Schwerpunkt auf sozialer Ausgrenzung und sozialer Einbindung sowie auf der Umweltpolitik. Der Ausschuss regt an, Fragen einer nachhaltigen Qualität der Arbeit hinzuzufügen. 13.2.2. Auf dem Europäischen Rat von Stockholm war man sich einig, die Wiedererlangung von Vollbeschäftigung nicht allein auf mehr, sondern auf bessere Arbeitsplätze zu konzentrieren. Es müssten gemeinsame Ansätze formuliert werden, um die Arbeitsqualität aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Neue Studien haben gezeigt, dass das moderne Arbeitsumfeld heutzutage einige neue umweltbedingte und vor allem psychologische Probleme mit sich bringt, die mit Stress und Überarbeitung in Zusammenhang stehen. In der IKT-Branche sind solche Erscheinungsbilder seit Längerem bekannt. 13.2.3. Forschungsnetzwerke und die Rolle der Hochschulen: Eine Reihe von Aufgaben, die im Rahmen einer Strategie der Nachhaltigkeit bewältigt werden müssen, erfordern Investitionen in Wissenschaft und Technologie aus öffentlicher und privater Hand. Der Europäische Rat hat auf eine ausreichende Koordinierung zwischen der Nachhaltigkeitsstrategie und dem neuen F& E-Rahmenprogramm gedrungen. Nach Ansicht des Ausschusses sollten bestehende und geplante wissenschaftliche Netze mit Bezug zur Strategie einer nachhaltigen Entwicklung in dem zu erstellenden zusammenfassenden Bericht besonders berücksichtigt werden. 13.2.4. Zusammenarbeit mit der Industrie: Der Europäische Rat hat die aktive Einbeziehung der Industrie in die Arbeiten zur Festlegung einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung als notwendig bezeichnet. Der Ausschuss sieht die Industrie als Verbündeten bei der Förderung kohärenter, nachhaltiger Politiken an. Er schlägt vor, in dem zu erstellenden Bericht ausdrücklich auf die Rolle der Industrie einzugehen. 13.2.5. Grundzüge der Wirtschaftspolitik: Nach dem Beschluss des Europäischen Rates ist die Wirtschaftspolitik ein integraler Bestandteil der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. In ihrer nächsten Ausgabe sollten die Grundzüge der Wirtschaftspolitik eine Bewertung der Frage enthalten, welche Wechselwirkung zwischen den Grundzügen und den allgemeinen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie besteht. Nach Auffassung des Ausschusses sollte sich auch der zusammenfassende Bericht mit der Interaktion zwischen den Grundzügen und der Strategie befassen. 14. Die Erweiterung und die weltweite Dimension 14.1. Die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wird Jahre dauern. Umso wichtiger ist es, dass die Beitrittsanwärter aktiv in die zukünftigen EU- Beratungen zur Strategie der nachhaltigen Entwicklung eingebunden werden. 14.2. Dies wäre z. B. durch regelmäßige Teilnahme von Vertretern der Beitrittsländer an Sitzungen mit der Koordinationsstelle der Europäischen Kommission, also dem Generalsekretariat möglich. So könnten die Beitrittsanwärter die wichtigen Probleme im jeweiligen Land schon lange vor einer EU-Mitgliedschaft angehen. 14.3. Der Ausschuss selbst wird regelmäßig Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft der Beitrittsländer zu Diskussionen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsstrategie einladen. 14.4. Wie dies auf der Konferenz von Rio über nachhaltige Entwicklung gezeigt wurde, hat die Nachhaltigkeitsstrategie eine verstärkte weltweite Dimension. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen, die im kommenden Jahr in Johannisburg zum Thema nachhaltige Entwicklung stattfindet, wird eine Bewertung der Ereignisse seit Rio vorgenommen und es sollen dringliche Zukunftsthemen angegangen werden. 14.5. Der Ausschuss unterstreicht die doppelte Verantwortung der EU bezüglich der weltweiten Dimension der nachhaltigen Entwicklung. Sie muss mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass die Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt werden können und sollen, und sie muss Bemühungen um ein neues verbessertes weltweites Abkommen tatkräftig unterstützen. Letzteres ist für die EU eine der wichtigsten Aufgaben in den kommenden Jahren. Der Ausschuss wird alles tun, was in seiner Macht steht, um dies zu unterstützen. 15. Die Rolle des Ausschusses im Rahmen einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung 15.1. In seiner früheren Stellungnahme zur nachhaltigen Entwicklung hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Absicht erklärt, zur weiteren Entwicklung der Strategie beizutragen, das alle zwei Jahre geplante Forum der Betroffenen gemeinsam mit der Kommission zu veranstalten und anhand der auf nationaler und Gemeinschaftsebene erstellten Berichte eine Überwachungsfunktion zu übernehmen. 15.2. In der vorliegenden Stellungnahme befürwortet der Ausschuss eine ausgedehnte Konsultationsphase im Vorfeld des Forums der Beteiligten, das im Herbst kommenden Jahres stattfinden soll. Der Ausschuss wird aktiv an der Vorbereitung und Überwachung dieses Prozesses und an dem Forum der Beteiligten mitwirken. 15.3. Im Sinne der Kohärenz der verschiedenen Politikfelder hat der Ausschuss aus seinen Reihen einen fachübergreifenden Unterausschuss für nachhaltige Entwicklung gebildet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er über geeignete ständige Formen zur Gewährleistung der nötigen Politikkohärenz entscheiden. Künftig muss die Dimension der nachhaltigen Entwicklung in einigen Stellungnahmen als Bezugsrahmen dienen. 15.4. Der Ausschuss wird sich nächstes Jahr eingehender einiger Hauptbereiche der Nachhaltigkeitsstrategie annehmen und somit dazu beitragen, dass die Dimension der nachhaltigen Entwicklung in alle Kernbereiche des Arbeitsprogramms der EU aufgenommen wird. 15.5. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist die einzige Gemeinschaftsinstitution, in der große Teile der organisierten Zivilgesellschaft vertreten sind. Damit ist er wie keine andere Körperschaft geeignet, einen konstruktiven, sachlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung und Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie zu leisten. Brüssel, den 29. November 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs (1) Stellungnahme des WSA zum Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" (KOM(2000) 769 endg.) - ABl. C 221 vom 7.8.2001.