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Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der" Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Eine neue Politik für die Badegewässer"

Amtsblatt Nr. C 357 vom 14/12/2001 S. 0051 - 0052


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat 'Eine neue Politik für die Badegewässer'"

(2001/C 357/13)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Eine neue Politik für die Badegewässer" (KOM(2000) 860 endg.),

gestützt auf den Beschluss des Ausschusspräsidiums vom 13. Juni 2000, gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags eine Stellungnahme zu diesem Thema zu erarbeiten und die Fachkommission 4 "Raumordnung, Städtefragen, Energie, Umwelt" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu befassen,

gestützt auf den von der Fachkommission 4 am 3. Mai 2001 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 97/2001 rev.) [Berichterstatter: Herr Vito D'Ambrosio (I, PSE)],

in der erwägung, dass der Vertrag über die Europäische Union dazu auffordert, die umweltpolitischen Belange in die Gemeinschaftspolitiken zu integrieren, insbesondere zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung;

verabschiedet auf seiner 39. Plenartagung am 13. und 14. Juni 2001 (Sitzung vom 14. Juni) einstimmig folgendende Stellungnahme.

1. Der Standpunkt des Ausschusses der Regionen

1.1. Der Ausschuss der Regionen begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission zur neuen Politik für die Badegewässer, die notwendig und unaufschiebbar geworden ist, um weitere Fortschritte in den Bereichen Umweltschutz und Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu erzielen.

1.2. Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass diese Entwicklung auch zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Gemeinschaft beitragen kann, die insbesondere jenen Gebieten zugute kommen sollte, die sich für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt einsetzen, sowohl im Sinne der Achtung der Natur als auch der Bereitstellung immer besserer Dienstleistungen und Infrastrukturen zur Erhöhung der Lebensqualität.

2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen zur Bewertung des Programms für eine neue Politik für die Badegewässer

2.1. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, der Bewertung der Eutrophierung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dieses Phänomen wird oft als von der Umweltverschmutzung verursachte Anomalie des Ökosystems betrachtet, ist jedoch häufig auf das Wachstum von Plankton zurückzuführen, also auf natürliche Erscheinungen, die seit Jahrhunderten auftreten und somit nicht auf umweltgefährdende Substanzen zurückzuführen ist.

2.2. Ist die Eutrophierung besonders stark, unabhängig davon, ob sie auf natürliche Weise zustande gekommen ist oder nicht, so tritt ein wirklicher ökologischer Notstand ein. Die resultierende Sauerstoffarmut der Gewässer und das dadurch mögliche Fischsterben führen dazu, dass tote Fische auf Badegewässern schwimmen und verwesen; sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt dar und sind auch kein schöner Anblick. Diese Erscheinungen müssen überwacht werden, vor allem wenn sie die Meeresressourcen gefährden. In Nordeuropa dauert die Badesaison nur etwa einen Monat, und die Zahl der Badenden ist verglichen mit Südeuropa gering. Der Ausschuss ist der Meinung, dass diese Unterschiede berücksichtigt werden sollten. Nach Ansicht des Ausschusses sollte ein Badegebiet so definiert werden, dass dieses aktiv als solches ausgewiesen und pro Saison von einer bedeutenden Zahl Badender genutzt wird. Probeentnahmen sollten so erfolgen, dass die risikoreichen Badegewässer häufiger untersucht werden. Für Badegebiete mit kurzer Badesaison müssen Kriterien gelten, die verhindern, dass eine negative Probe diese Badegebiete deswegen härter trifft, weil dort eine geringere Zahl von Proben entnommen wird.

2.3. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss der Kommission, der zunehmenden Problematik von Algenwachstum und Gefährdung der Badenden durch Algentoxine deutliche Beachtung zu schenken. Für eine aussagekräftige Charakterisierung der Nährstoffsituation im Zusammenhang mit der Massenentwicklung von Algen reicht ein einziger Nährstoffparameter nicht aus.

2.4. Der Ausschuss macht die Kommission darauf aufmerksam, dass eines der Hauptprobleme einer wirksamen Überwachung darin besteht, dass die Analyseergebnisse rechtzeitig vorliegen müssen, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Parameter, die den Schutz der Gesundheit des Menschen betreffen, aber in der Folge auch für die Parameter, die als Indikator für Veränderungen der Wasserqualität dienen.

2.5. Daher schlägt der Ausschuss der Kommission vor, dass die in der Mitteilung angegebenen Kontrollanalysen der für die Bestimmung des Verschmutzungsgrades und seiner Entwicklung ausschlaggebenden Stoffe auch Ammoniumstickstoff, salpeterige Säure und Salpetersäure umfassen sollten, da deren Vorhandensein relativ rasch nachgewiesen werden kann und somit eine schnelle Reaktion ermöglicht wird, auch wenn die längere Zeit in Anspruch nehmenden bakteriologischen Befunde noch nicht vorliegen.

2.6. Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung einer korrekten und einheitlichen Information der Bevölkerung. Insbesondere sollten bei Verschmutzungen von Gewässern, die diese zum Baden untauglich machen, Informationen vorgesehen sein, die Fehlinterpretationen und Missverständnisse ausschließen sowie sichtbar und deutlich sind, wobei vor allem bei der Angabe der Ursache der Verschmutzung auch Symbole verwendet werden sollten. Diese Informationen sollten auf verschiedenen Ebenen erteilt werden:

- über das Badegebiet, seine Merkmale und seine kritischen Faktoren;

- über ungünstige Wetter-, Klima- und Meeresgegebenheiten, die die Wasserqualität beeinträchtigen;

- über die ermittelte Veränderung der Wasserqualität.

2.7. Des Weiteren hebt der Ausschuss hervor, wie wichtig es ist, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften auch in sukzessiven Phasen, in denen die technisch-wissenschaftlichen Einzelheiten der neuen europäischen Richtlinie ausgearbeitet werden, durch ihre eigene oder durch unabhängige Einrichtungen vor Ort einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Dies gilt beispielsweise für die Umweltschutzbehörden der italienischen Regionen und entsprechende Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.

2.8. Besondere Aufmerksamkeit muss bei den obligatorisch umzusetzenden Verbesserungsmaßnahmen zur Sanierung und zur Erhaltung der Badegewässerqualität der Terminierung und den Ressourcen gelten. Auch im Hinblick auf diese Maßnahmen müssen zwei verschiedene Ebenen bewertet werden:

- die Aktionen und Maßnahmen, die außergewöhnliche und unvorhergesehene Ereignisse betreffen;

- die Maßnahmen, die wegen unzureichender Infrastrukturen zu treffen sind, wobei zwischen kleinen und großen Investitionen unterschieden werden muss. In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss der Regionen die Kommission darauf aufmerksam, dass eine etwaige Verpflichtung zur Trennung der weißen von den schwarzen Netzen (für Abwasser bzw. Regenwasser) den lokalen Gebietskörperschaften sehr hohe Kosten verursachen würde. Eine solche Maßnahme sollte nur getroffen werden, wenn eine vorherige Analyse des betreffenden Gefahrengebiets ergeben hat, dass die Beibehaltung eines gemeinsamen Reinigungssystems (für Abwasser und Regenwasser) Risiken mit sich bringt.

2.9. Der Ausschuss fordert daher die Kommission auf, die Nutzung angemessener Finanzmittel - neben denen der Mitgliedstaaten und der betreffenden Regionen - für die obengenannten Maßnahmen nicht auszuschließen.

2.10. Der Ausschuss bittet die Kommission, die Fristensetzung der neuen Badegewässerrichtlinie mit der Wasserrahmenrichtlinie zu harmonisieren.

Brüssel, den 14. Juni 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

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