Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten"
Amtsblatt Nr. C 094 vom 18/04/2002 S. 0009 - 0013
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten" (2002/C 94/04) Die Europäische Kommission beschloss am 25. September 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastruktur und Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 31. Januar 2002 an. Berichterstatter war Herr Cabra de Luna. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 388. Plenartagung am 20. und 21. Februar 2002 (Sitzung vom 20. Februar) mit 117 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Der Zugang zu Informationen und zur Telekommunikation bereitet sowohl den 37 Millionen Behinderten in der Europäischen Union als auch anderen Menschen mit besonderen Bedürfnissen weiterhin Schwierigkeiten. 1.2. Hindernisse beim Zugang zum Internet gehören zu den Hauptmerkmalen der "digitalen Spaltung" (digital divide), die bereits Gegenstand einer Reihe von EU-Dokumenten, insbesondere des Berichts über die "eInclusion"(1), gewesen ist. Beispielsweise wurden die Schwierigkeiten bei der Nutzung von Informationstechnologien in dem Kommissionsdokument "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen"(2) untersucht. 1.3. Mit der Mitteilung zum Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten lässt die Kommission eine erste konkrete Maßnahme auf die bisherigen Erklärungen folgen. Bemerkenswert ist, dass die Probleme Behinderter (z. B. Eurobarometer(3) zufolge) stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt sind. Gleichzeitig können die Lösungen für Behinderte aber auch anderen Bevölkerungsgruppen nutzen. 1.4. Nach Ansicht des Ausschusses ist der Zugang zu Informationen ein Grundrecht behinderter Menschen; ohne ein solches bleiben ihnen sämtliche sozialen und politischen Rechte verschlossen; daher bedarf es einer umfassenden, stimmigen Strategie als Grundlage für eine Politik, welche auch den Menschen mit besonderen Bedürfnissen Entfaltungsmöglichkeiten und Einbeziehung sichert. Die in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen erleichtern den Zugang zu Informationen deutlich; dabei steht die Überlegung im Hintergrund, dass ein Mangel an Informationen in erheblichem Umfang zur gesellschaftlichen Ausgrenzung beiträgt. 1.5. Die Mitteilung ist ein gutes Beispiel dafür, wie der transatlantische Dialog Behinderten - in Form direkter, die Nichtdiskriminierung gewährleistender Maßnahmen - genutzt hat. In diesem Fall handelt es sich um ein konkretes, praktisches Instrument, mit dem das Prinzip "Gleicher Zugang zu Informationen für alle" verwirklicht werden kann. 2. Wesentlicher Inhalt der Mitteilung der Kommission 2.1. Ziel des im Juni 2000 vom Europäischen Rat von Feira angenommenen Aktionsplans eEurope 2002(4) ist die schnellere Einführung und umfassendere Nutzung des Internets in allen Bereichen der europäischen Gesellschaft. Die Bürger Europas sollen an allen Möglichkeiten der digitalen Technologien teilhaben und von allen Chancen, die diese bieten, profitieren können. Eines der spezifischeren Ziele des Aktionsplans besteht in der Verbesserung des Web-Zugangs für Behinderte; dieses Ziel ist der Hauptgegenstand der Mitteilung und der entsprechenden Empfehlungen. Der Zugriff auf Webseiten und Inhalte im Internet bereitet vielen der 37 Millionen Behinderten in der EU zahlreiche Probleme. Insbesondere durch die Entwicklung der staatlichen Online-Dienste besteht die erhebliche Gefahr, dass ein großer Teil der Bevölkerung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird. 2.2. Der europäische Ansatz, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Informationen auf öffentlichen Webseiten allgemein zugänglich sind, wird in dem Aktionsplan "eEurope 2002" berücksichtigt, der im Juni 2000 vom Europäischen Rat von Feira angenommen wurde. Unter 2c benennt der Aktionsplan fünf Ziele zur Förderung der "Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft" und unterstreicht: "... Die Webseiten des öffentlichen Sektors und ihr Inhalt müssen in den Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen so angelegt sein, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger die Informationen erreichen und voll von den Möglichkeiten der 'Regierung am Netz' profitieren können". Diese Aktion soll durch die Übernahme der Leitlinien der Web-Zugangsinitiative (Web Accessibility Initiative, WAI) für die öffentlichen Webseiten bis Ende 2001 umgesetzt werden. 2.3. Diese Initiative ist einer der fünf Aktionsbereiche des World Wide Web Consortium (auch "W3C" genannt), das mehr als 500 Mitgliedsorganisationen und Teilnehmer aus über 30 Ländern umfasst. Die Web-Zugangsinitiative (WAI) hat unter Beteiligung von Industrie, Forschung, Regierungen und Behindertenorganisationen eine Reihe von Leitlinien entwickelt. Die Zugangsleitlinien für Web-Inhalte wurden mit finanzieller Unterstützung der Kommission - innerhalb des Vierten Rahmenprogramms im thematischen Programm "Telematikanwendungen" (TAP) - sowie verschiedener Regierungen und Organisationen entwickelt. Die vollständige Bezeichnung dieser Leitlinien lautet World Wide Web Consortium/Web Accessibility Initiative (W3C/WAI) Zugangsleitlinien für Web-Inhalte (WCAG 1.0) (oder WAI/W3C WCAG 1.0). In der Mitteilung werden sie kurz "die Leitlinien" genannt. Sie gelten als internationaler De-facto-Standard für den Aufbau allgemein zugänglicher Webseiten. Gleichwohl wird die Weiterentwicklung von Technologien und Werkzeugen die Implementierung von neuen Fassungen und von Leitlinien für andere Gebiete beeinflussen. 2.4. Die Leitlinien beruhen auf einer Übereinkunft, die von einer großen Anzahl von Akteuren des Sektors erzielt wurde. Sie bieten einen Mechanismus, mit dem sich die Anbieter öffentlicher Informationen auf freiwilliger Basis einer Reihe informeller Regeln in Form von Grundsätzen, Werkzeugen und Methoden anschließen können. Informationsmanager, Webdesigner und Programmierer sollten entsprechend in der Lage sein, öffentliche Webseiten zugänglich zu gestalten. Die Leitlinien sollten ein dynamisches und in ständiger Entwicklung begriffenes Regelwerk sein, das versucht, mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten bzw. diese vorwegzunehmen. 2.5. Der Aktionsplan "eEurope 2002" schlägt die Übernahme der Leitlinien als ersten Schritt in dem Bestreben vor, europäische Webseiten und deren Inhalte Behinderten zugänglich zu machen. Die Übernahme der Leitlinien ist auch Ausdruck der Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten und der europäischen Organe, den Zugang zum Internet in ihre Maßnahmen für öffentliche Informationsdienste und -normen (einschließlich eGovernment) einzubeziehen. 2.6. In Verbindung mit der Umsetzung des Aktionsplans "eEurope 2002" mit dem Ziel einer "Beteiligung aller an der wissensgestützten Gesellschaft" wurde die aus Vertretern aller Mitgliedstaaten gebildete Gruppe hochrangiger Experten für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) beauftragt, diese Entwicklungen zu überwachen. Um die Gruppe hochrangiger Experten in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde eine Expertengruppe eAccessibility eingerichtet. Das Europäische Behindertenforum, Sprachrohr der organisierten Behindertenbewegung in Europa, wurde eingeladen, den Arbeiten dieser Expertengruppe als Beobachter beizuwohnen. Die Expertengruppe eAccessibility hat einen Bericht über die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung der Leitlinien in den Mitgliedstaaten erstellt. Außerdem hat sie für die 15 Mitgliedstaaten eine Schulung zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen organisiert und Beispiele für bewährte Verfahren ermittelt. 2.7. In Verbindung mit der geplanten Neustrukturierung der Internetdienste der Kommission ist beabsichtigt, die Web-Präsenz im Zeitraum 2001-2004 unter dem Namen "EUROPA II" neu einzurichten. In diesem Zusammenhang wird der Zugang zu den Webseiten der europäischen Organe zurzeit einer Überprüfung dahingehend unterzogen, ob das Ziel einer Umsetzung der Leitlinien bis Ende 2001 erreicht wurde. Zur Ergänzung und Unterstützung der Entwicklungen in der europäischen Politik wurden in den vergangenen zehn Jahren F+TE-Arbeiten durchgeführt, bei denen die Bedürfnisse und die Anforderungen Behinderter im Mittelpunkt standen. Zu den Projekten, die 1994-1998 mit dem Programm "Telematikanwendungen" (TAP) von der Kommission finanziell gefördert wurden, gehörte die WAI-Initiative (Web Accessibility Initiative), die zur Entwicklung der Leitlinien und sonstiger Spezifikationen und Werkzeuge, die den Zugang zu Webseiten fördern, beigetragen hat. Mit dem Programm "Technologien der Informationsgesellschaft" des Fünften Rahmenprogramms beteiligt sich die Kommission an der Finanzierung des WAI-DA-Projekts ("Web-Zugangsinitiative - Design for All"). Bei F+TE-Projekten innerhalb dieses Programms werden zunehmend die von der Web-Zugangsinitiative entwickelten Leitlinien übernommen. 2.8. Schließlich skizziert die Kommission einige Entwicklungen außerhalb der Europäischen Union. Der Zugang zu Webseiten ist wesentlicher Bestandteil der Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit z. B. in Australien, in Kanada und in den Vereinigten Staaten. In einigen Ländern spielt die Gesetzgebung bei der Sicherstellung des Zugangs zu Webseiten eine wichtige Rolle. Insbesondere müssen Webseiten der US-Bundesregierung seit der Änderung von Section 508 des Rehabilitation Act vom August 1998 auch für Behinderte zugänglich sein. Diese Vorschriften enthalten wichtige Aspekte des öffentlichen Auftragswesens im Bereich der Informationstechnologien, die für Behinderte zugänglich sein sollen. Die Europäische Ministerkonferenz in Warschau im Mai 2000 hat hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union ihr politisches Engagement erweitert, indem sie einen mit "eEurope" vergleichbaren Aktionsplan ("eEurope+") durch und für die Länder, die sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bemühen, in die Wege leitet. In dem Aktionsplan "eEurope+" wird das Problem des Zugangs zu Webseiten angegangen und die Übernahme der WAI-Richtlinien empfohlen(5). 2.9. Die Mitteilung ist als Beispiel für eine konzertierte Maßnahme gedacht, die erforderlich ist, um Zugangshindernisse sozialer, ökologischer, kultureller, technischer und sonstiger Art zu überwinden, die einer uneingeschränkten Einbeziehung Behinderter in die Gesellschaft entgegenstehen. Sie soll eine Gesellschaft gewährleisten, an der alle Bürger mit gleichen Chancen teilhaben können, und sicherstellen, dass künftige Technologien und Informationssysteme keine neuen zusätzlichen Schwierigkeiten für Behinderte mit sich bringen. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Schlussfolgerungen, die sich auf die bisherigen Erfahrungen mit der Übernahme der derzeitigen Leitlinien in den Mitgliedstaaten und bei den europäischen Organen stützen: Hier seien die wichtigsten herausgegriffen: - Die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe sind übereingekommen, Informationen auszutauschen und ihre Fortschritte nach gemeinsam anerkannten Kriterien für die Übernahme und Umsetzung der Leitlinien zu beurteilen. Die Möglichkeiten des Zugangs zu öffentlichen Webseiten sollten überwacht und empfehlenswerte Verfahren aufgezeigt werden. Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Maßnahme zusammenstellen und verbreiten. - Die nationalen Verwaltungen sollten ständig bemüht sein, den Zugang zu ihren Webseiten zu verbessern und neue und bessere Wege zur Vermittlung von Web-Inhalten und -Diensten zu finden, sobald neue Technologien verfügbar werden und neue Fassungen dieser Leitlinien vorliegen. - Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, damit nicht nur nationale, sondern auch lokale und regionale öffentliche Webseiten unter Einhaltung der Leitlinien gestaltet werden. - Die Kommission wird den übrigen europäischen Organen die Bildung einer interinstitutionellen Gruppe vorschlagen, um die Übernahme, Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinien innerhalb der europäischen Organe zu fördern und zu gewährleisten. - Maßnahmen zur Sensibilisierung, Verbreitung, Aus- und Weiterbildung und insbesondere zur Schulung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Webseiten sind sowohl bei den europäischen Organen als auch in den Mitgliedstaaten zu fördern. - Einrichtungen bzw. Unternehmen, die aus öffentlichen Mitteln der europäischen Organe oder der Mitgliedstaaten gefördert werden, sollte nahe gelegt werden, ihre Webseiten allgemein zugänglich zu gestalten. - Im Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Behinderten, sollte eine große Initiative zur Realisierung des allgemeinen Zugangs sowohl zu öffentlichen als auch zu privaten Webseiten ergriffen werden. - Die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe sollten einen anhaltenden Dialog mit Behinderten und deren Vertretern entwickeln, um für regelmäßige und kohärente Reaktionen auf diese Fragen zu sorgen. 3. Allgemeine Bemerkungen 3.1. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag für eine europäische Politik, die das Ziel verfolgt, Behinderten in der Europäischen Union öffentliche Webseiten und deren Inhalte zugänglich zu machen. Es erscheint sinnvoll, dass diese Initiative zu einem Zeitpunkt ergriffen wird, da immer mehr Informationen in elektronischer Form verfügbar sind und die Gefahr der gesellschaftlichen Ausgrenzung für jene besonders groß ist, die keinen Zugang zu derartigen Informationen haben. 3.2. Die Initiative sollte den vollständigen Zugang zu öffentlichen Informationen für jeden Bürger auf einzelstaatlicher wie europäischer Ebene sicherstellen und es damit jedem Bürger ermöglichen, als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu agieren. Der Ausschuss erachtet es als wichtig, dass in dem Dokument auf die Rechte der Nichtdiskriminierung und der Integration von Behinderten Bezug genommen wird, so wie diese in den Artikeln 21 und 26 der Grundrechtscharta der Europäischen Union festgelegt sind. Die Nutzung des Internets sollte Behinderten keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Staaten sollten angemessene Finanzmittel für die Aufklärungsarbeit bei den Benutzern sowie für den Erwerb technischer Hilfsmittel, die auf die Bedürfnisse Behinderter zugeschnitten sind, bereitstellen, wann immer sie erforderlich sind. 3.3. Der Ausschuss hält es für dringend notwendig, im Fall öffentlicher Webseiten Lösungen für die technischen und finanziellen Hindernisse zu finden, die der vollständigen Einbeziehung Behinderter entgegenstehen. In den Schlussfolgerungen der Gipfel von Lissabon und Stockholm sowie durch die Initiative "eEurope" hat die EU unterstrichen, wie wichtig es ist, günstige Bedingungen für die aktive und demokratische Beteiligung aller Bürger Europas am Entscheidungsprozess zu schaffen. Nach Auffassung des Ausschusses ist es wesentlich, dass bei derartigen Strategien auch Behinderte Berücksichtigung finden. 3.4. Die aktive Teilhabe am Leben der Gemeinschaft verbessert auch die Möglichkeiten für Behinderte, sich auf Stellen in der öffentlichen Verwaltung zu bewerben oder von Angeboten der staatlichen Arbeitsämter zu profitieren. Der Zugang zu öffentlichen Webseiten erhöht den Umfang der Informationen über politische Entwicklungen und fördert die Beteiligung Behinderter am politischen Geschehen und somit ihre Einbeziehung in den Demokratieprozess unserer Gesellschaft. 3.5. Die Initiative "eEurope+" ist von ähnlicher Bedeutung, da hier der Zugang zu öffentlichen Informationen und das Recht Behinderter auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Beitrittsländern im Mittelpunkt stehen wird. 3.6. Obwohl es sich um ein freiwilliges Instrument handelt, wird die Umsetzung der Vorschläge zur Standardisierung des Zugangs führen, die es Behinderten ermöglichen wird, technische Hilfsmittel besser zu nutzen. Des Weiteren wird sie in Form eines europaweiten Zugangssystems, das auf identischen, für die gesamte Union geltenden Kriterien beruht, zur Verbreitung benutzerfreundlicher Instrumente für den Internetzugang beitragen. 3.7. Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Übernahme der WAI-Leitlinien dürfte darin bestehen, alle Bürger - einschließlich behinderter und älterer Menschen - zu erreichen und nicht nur die nationalen Regierungen, sondern auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einzubeziehen, die näher an den Grundbedürfnissen der Bürger sind. Die Übernahme der Leitlinien und ein methodisches Benchmarking- und Kontrollsystem könnten auch eine wünschenswerte Vereinfachung von Normen und Verfahren bewirken, die Behinderten den Zugang zu Informationen im Internet erleichtern würden. 3.8. Darüber hinaus hofft der Ausschuss, dass eine große Initiative, wie sie für das Europäische Jahr der Behinderten 2003 vorgeschlagen wurde, dazu beitragen wird, Behinderten nicht nur öffentliche, sondern auch private Webseiten zugänglich zu machen. 3.9. Der Ausschuss begrüßt die Einbeziehung des Europäischen Behindertenforums, um einen interaktiven Dialog zwischen den europäischen Organen und den Organisationen von und für Behinderte in Europa sowie einzelnen Fachleuten, die selbst eine Behinderung haben, zu gewährleisten. 3.10. Der Ausschuss unterstreicht, dass der Internetzugang auch für ältere Menschen von größter Wichtigkeit ist, insbesondere für jene, die durch den technischen Fortschritt gesellschaftlich ausgegrenzt werden. 3.11. Forschungsprogramme der Europäischen Union sollten aktiv genutzt werden, um den Zugang zu Webseiten für behinderte und ältere Menschen zu verbessern. Der Ausschuss bezieht sich auf die entsprechenden Initiativen der Europäischen Union, insbesondere den Hinweis auf die eInclusion in dem Vorschlag für das sechste Rahmenprogramm im Bereich Forschung und Entwicklung 2002-2006(6). Wie in dem Programm festgestellt wird, liegt der künftige Schwerpunkt der Forschungstätigkeit im Bereich eInclusion auf Systemen, die allen Bürgern den Zugang zum Internet ermöglichen, auf Technologien, die keine Hindernisse aufweisen und die vollkommene Teilhabe an der Informationsgesellschaft erlauben, sowie auf Hilfsmitteln, mit denen körperliche und geistige Funktionen wiederhergestellt und Behinderungen ausgeglichen werden können. Dies alles führt zur Verbesserung der Lebensqualität und der Berufsaussichten von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen. Der Ausschuss betont, dass die WAI-Leitlinien in das IDA-Programm für Datenaustausch und Interoperabilität über elektronische Infrastrukturen aufgenommen werden müssen(7) - gerade auch deshalb, weil den Endnutzern, insbesondere behinderten und älteren Menschen, mittlerweile größere Bedeutung beigemessen wird. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss ein spezifisches Programm für die gemeinsame Schulung von Webdesignern und Vertretern von behinderten Internetnutzern. EU-Programme, die sich z. B. auf die Netzsicherheit beziehen, müssen besser koordiniert werden, damit die Interessen Behinderter allgemein berücksichtigt werden. 4. Besondere Bemerkungen 4.1. Der Ausschuss hält es für angemessen, dass die in der Mitteilung behandelten Themen Gegenstand verbindlicher Rechtsvorschriften sein sollten; gleichwohl erkennt er den auf dem freiwilligen Engagement der öffentlichen Verwaltung der verschiedenen Ebenen beruhenden derzeitigen Ansatz an und erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie alle in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich umsetzen und ein gründlich durchdachtes System zur Überwachung ihres Vollzugs einrichten. Des Weiteren sollten die Staaten ein systematisches Benchmarking-Verfahren für die Strategie von Lissabon schaffen. 4.2. Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die Übernahme der WAI-Leitlinien auch in anderen Organisationen, z. B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, gefördert wird. 4.3. Der Ausschuss verpflichtet sich, seine eigene Webseite zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten, um allen Bürgern mit besonderen Bedürfnissen einen besseren Zugang zu Informationen und zur öffentlichen Debatte zu gewährleisten. Diese Initiative sollte bis 2003, dem Jahr der Behinderten, gemäß den in der Mitteilung dargestellten WAI-Leitlinien und, falls notwendig, mit der Unterstützung der Europäischen Kommission in die Tat umgesetzt werden. Sie sollte veranschaulichen, wie die Zugangsgrundsätze vorbildlich umgesetzt werden können. 4.4. Der Ausschuss weist darauf hin, dass in der Mitteilung auch auf den zunehmend wichtigen Bereich des elektronischen Handels in Verbindung mit den Problemen der Behinderten eingegangen werden sollte. Die Interessen Behinderter sind von der Verbreitung des elektronischen Handels unmittelbar betroffen, z. B. von dem Problem nicht zugänglicher kommerzieller Webseiten oder dem des Daten- und Persönlichkeitsschutzes. 4.5. Der Ausschuss fordert die Kommission ebenso wie die anderen EU-Institutionen dazu auf, ihre eigenen öffentlichen Webseiten durch die Anpassung an die WAI-Leitlinien für Behinderte zugänglich zu machen. 4.6. Die Mitteilung wird ein deutlicher Ansporn für die Behörden sein, ihre Bemühungen um die Verbesserung des Informationszugangs über die öffentlichen Webseiten hinaus auf andere Bereiche auszuweiten. Dies gilt nicht nur für nationale, sondern auch für regionale und lokale Gebietskörperschaften. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Aufnahme des Prinzips "Design for All" in allgemeine Lehrprogramme im IKT-Sektor u. ä. hinzuweisen. 4.7. Durch die Anwendung des Prinzips des Webzugangs auf europäischer Ebene ist es möglich, dass sich behinderte Unionsbürger stärker mit der Idee der europäischen Integration identifizieren, mit der viele von ihnen noch wenig vertraut sind, weil ihnen bisher der Zugang zu den betreffenden Informationen auf den EU-Webseiten erschwert wird. 4.8. Wenn Personen keinen Zugang zu öffentlichen Webseiten und ihren Inhalten erhalten, werden sie faktisch diskriminiert. Der Ausschuss empfiehlt, im Hinblick auf das Europäische Jahr der Behinderten 2003 eine Klausel gegen diese spezifische Art der Diskriminierung in den Richtlinienvorschlag aufzunehmen. Der Ausschuss hat bereits in seiner Stellungnahme zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003"(8) zu der Verabschiedung einer solchen Richtlinie für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen geraten. 4.9. Der Ausschuss stellt fest, dass die Initiative der Kommission im Wesentlichen auf die Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Webseiten für Behinderte in allen Sektoren und Politikfeldern abzielt und dass der Zugang zu öffentlichen Webseiten ein Mittel zur Integration Behinderter in alle Maßnahmen und Programme sein kann. Als Teil eines solchen Prozesses kann die Initiative zur Entwicklung einer offenen Methode für die Koordinierung von Maßnahmen und zum Austausch von empfehlenswerten Verfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten führen. In vielen Mitgliedstaaten ist der Einwand erhoben worden, der Prozess der Implementierung der WAI-Leitlinien stelle eine allzu große finanzielle Last dar. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch, da die Umsetzung der Leitlinien nur am Anfang einige - relativ niedrige - Kosten verursacht. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die einzelstaatlichen Regierungen Gelder zur Erreichung der in der Mitteilung dargelegten Ziele vorsehen und dabei sämtliche Aspekte und Tätigkeiten berücksichtigen sollten - auch eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter und die Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung. 4.10. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Einrichtung zugänglicher Terminals überall dort gelten, wo sie von behinderten Menschen genutzt werden dürften. Brüssel, den 20. Februar 2002. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs (1) SEK (2001) 1428. (2) KOM(2000) 284 endg. vom 12.5.2000. (3) Eurobarometer Nr. 55 vom 2.6.2001. (4) eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan, vorbereitet von Rat und Europäischer Kommission, 14.6.2000. (5) eEurope+2003: Action Plan prepared by Candidate Countries with the assistance of the European Commission, Juni 2001. (6) KOM(2001) 279 endg. (7) CES 25/2002 vom 16.1.2002. (8) KOM(2001) 271 endg. - 2001/0166 (CNS).