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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Auswirkungen der Erweiterung auf die WWU"

Amtsblatt Nr. C 061 vom 14/03/2003 S. 0055 - 0060


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Auswirkungen der Erweiterung auf die WWU"

(2003/C 61/12)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 1. März 2001, gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 3. September 2002 an. Berichterstatter war Herr Vever.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 393. Plenartagung am 18./19. September 2002 (Sitzung vom 19. September) mit 42 gegen 1 Stimme bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Zusammenfassung

1.1. Die beiden großen Veränderungen der EU - die WWU und die Erweiterung - sollen einander ergänzen, wobei sich jedoch wechselseitig neue Herausforderungen ergeben. Um sich daran anzupassen, ist eine umfassende Strategie der Zusammenarbeit erforderlich, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Gegebenheiten berücksichtigt.

1.2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hebt hervor, dass eine wirksame Vorbereitung der Bewerberländer auf die WWU eine ordentliche Durchführung aller Vorbereitungsetappen erfordert, wobei die Maastricht-Kriterien dauerhaft erfuellt sein müssen; diesen wiederum liegen die Kriterien von Kopenhagen zugrunde, d. h. eine gesunde und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die alle Erfordernisse des Acquis Communautaire erfuellt. Dies erfordert insbesondere die Förderung des Dialogs mit Organisationen der Sozialpartner sowie repräsentativen und effizienten wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen.

1.3. Der Ausschuss stellt daher fest, dass die Erweiterung der WWU nach strengen Kriterien erfolgen muss, wobei die Verdienste jedes einzelnen Bewerberlandes genau bewertet werden müssen, damit kein neuer Mitgliedstaat in strukturelle Schwierigkeiten kommt und das innere und äußere Gleichgewicht des Euro nicht gefährdet wird.

1.4. Da andererseits aber auch eine übertriebene Verzögerung des WWU-Beitrittsprozesses der neuen Mitgliedstaaten vermieden werden muss, empfiehlt der Ausschuss erneut, den Beitritt zum europäischen Wechselkursmechanismus MCE2 schon zum Zeitpunkt des EU-Beitritts vorzusehen.

1.5. Der Ausschuss äußert den Wunsch, dass die Modalitäten für eine wirksame Anpassung der EZB-Beschlussorgane an die EU-Erweiterung vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen festgelegt werden, ohne diese dadurch zu verzögern.

1.6. Der Ausschuss hebt die Notwendigkeit hervor, angesichts der demnächst zu erwartenden erheblich zunehmenden Zahl von Nicht-Euro-Mitgliedstaaten im Rat die autonomen Mittel der Eurogroup zu erhöhen.

1.7. Der Ausschuss stellt fest, dass die Mittelüberweisungsprobleme in der erweiterten WWU zunehmen, was eine ordentliche Durchführung der laufenden Reformen mehrerer Gemeinschaftspolitiken (Agrar-, Regionalpolitik) mit einer globalen Perspektive und die Planung einer Erhöhung der EU-Eigenmittel für die Zeit nach 2006 erfordert.

1.8. Der Ausschuss fordert dazu auf, die Auswirkungen der WWU-Erweiterung auf die Wirtschaft der Nachbarländer der EU zu überwachen.

1.9. Der Ausschuss fordert den Konvent zur Zukunft Europas auf, diese Frage der WWU-Erweiterung (ihre institutionellen Auswirkungen, die Praxis der Subsidiarität, Formen der Zusammenarbeit) in seine Überlegungen und die Erarbeitung seiner Schlussfolgerungen einzubeziehen.

2. Vorbemerkungen

2.1. Sowohl die WWU als auch die Erweiterung stellen wichtige Änderungen dar, die die Entwicklung der EU in den nächsten Jahren tiefgreifend beeinflussen werden. Wenn sie erfolgreich durchgeführt werden, tragen sie beide zur Stärkung der EU bei. Beide Entwicklungen werden sich gegenseitig beeinflussen und sicherlich zahlreiche Gegebenheiten komplizierter machen. Mittelfristig dürften sie sich jedoch eher ergänzen als gegeneinander gerichtet sein. Alles wird von der Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten abhängen, sich an diese neuen Herausforderungen anzupassen und die erforderlichen Synergien zu entwickeln.

2.2. Angesichts einer Erweiterung, die tendenziell zentrifugal wirkt und unvermeidlich eine Belastungsprobe für den Zusammenhalt der EU darstellt, besteht der wesentliche Vorteil der WWU darin, dass sie zentripetal, strukturierend und sichernd wirkt und diesen Zusammenhalt auf einer gesunden und stabilen Grundlage stärkt, auch gegenüber den EU-Mitgliedstaaten, die der Währungsunion nicht angehören, aber aufgefordert sind, ihr beizutreten.

2.3. Die Erweiterung wird ihrerseits neue Entwicklungschancen für die WWU bieten, da die Aussicht auf eine schrittweise Verdoppelung der Mitgliedstaaten, die der Euro-Zone angehören, besteht (Beitritt Polens, Ungarns, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Estlands, Lettlands, Litauens, Sloweniens, Zyperns, Maltas, Rumäniens und Bulgariens; hinzu kommt die Türkei, mit der noch keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden sind). Diesen neuen Mitgliedstaaten wird der Euro zahlreiche wirtschaftliche Vorteile bieten, nämlich Investitionen anziehen, die Finanzmärkte beleben und den Handel sicherer machen. Die Erweiterung wird auch die politische Sicherheit der EU in ihrer Gesamtheit stärken. Die erweiterte EU wird ein bedeutender Teil der Weltwirtschaft sein, der auf die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit gestützt ist. Ob diese Erweiterung das spezifische Gewicht und die internationale Bedeutung der europäischen Währung vor allem gegenüber dem Dollar stärkt oder beeinträchtigt, hängt davon ab, auf welche Weise diese Erweiterung durchgeführt und verarbeitet wird (sowie von den möglichen weiteren Entwicklungen hinsichtlich der drei EU-Mitgliedstaaten, die derzeit nicht der Euro-Zone angehören: Vereinigtes Königreich, Dänemark und Schweden).

2.4. Die Erweiterung stellt die WWU vor neue Herausforderungen. Zunächst wird der Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union die Bedingungen der Koexistenz zwischen Euro- und Nicht-Euro-Zone tiefgreifend verändern, da letztere zahlenmäßig stärker wird. Während im jetzigen Europa der 15 der Euro-Zone mit ihren 12 Mitgliedstaaten 3 Nicht-Euro-Staaten gegenüberstehen, werden es in einem Europa der 25 zunächst 13 Nicht-Euro-Staaten sein. In einem zweiten Schritt wird sich in dem Maße, wie diese neuen Mitgliedstaaten der Euro-Zone beitreten, die WWU selbst in einer neuen Lage befinden und viel größere interne Unterschiede aufweisen (das PIB der Bewerberländer macht nur 6 % jenes der Euro-Zone der 12 aus), wodurch auch die Koordinierung und Kontrolle der Wirtschafts- und Haushaltspolitiken komplizierter wird.

2.5. Deshalb unterstreicht der Ausschuss die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie, um sich auf die Beherrschung der vorhersehbaren Wechselwirkungen zwischen der Erweiterung und der WWU vorzubereiten. Diese Strategie muss eine politische, kooperative und vertragliche Strategie sein und die Mitarbeit folgender Einrichtungen nutzen:

- den aktuellen Konvent zur Zukunft Europas, dem zweckmäßigerweise auch alle Bewerberländer angehören, für die Reformen der Institutionen und die Zuweisung der Befugnisse;

- die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU für die politische Führung der WWU;

- die Wirtschaftskreise, die Sozialpartner und die anderen Akteure der organisierten Zivilgesellschaft für die Konsolidierung der wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der WWU, denn diese sollen ihre eigenständigen Freiheiten uneingeschränkt ausüben, dabei jedoch auch verantwortungsvoll, partnerschaftlich und vertraglich vorgehen.

2.6. Diese Strategie muss zwei wesentliche Aspekte umfassen:

2.6.1. einerseits eine effiziente Vorbereitung der Bewerberländer auf die WWU, was bedeutet, dass mit jedem Bewerberland geeignete Strategien für den WWU-Beitritt vereinbart und umgesetzt werden müssen;

2.6.2. andererseits eine erfolgreiche Anpassung der WWU an ein erweitertes Europa, was bedeutet, dass bereits jetzt Überlegungen zu einem alle künftigen Mitgliedstaaten umfassenden Programm angestellt werden sollten.

3. Wirksame Vorbereitung der Bewerberländer auf die WWU

3.1. Rechtliche und politische Perspektiven

3.1.1. Der Vertrag von Amsterdam und die von den Bewerberländern im Rahmen der Heranführungsstrategie eingegangenen Verpflichtungen haben klargestellt, dass diese Länder im Gegensatz zu dem ausnahmsweise dem Vereinigten Königreich und Dänemark eingeräumten "Opting out" keine solche politische Ausnahmeregelung für sich in Anspruch nehmen können. Wenngleich die neuen Mitgliedstaaten offensichtlich nicht unmittelbar bei ihrem EU-Beitritt der WWU beitreten können, müssen sie ihr Möglichstes tun, um der WWU so schnell wie möglich beizutreten, indem sie sich an die verschiedenen Vorbereitungsmaßnahmen halten. Der Ausschuss begrüßt diese von der EU im Einvernehmen mit den Bewerberländern förmlich hergestellte Verbindung, der zufolge diese Länder dazu berufen sind, der WWU beizutreten, sobald sie alle Kriterien dafür erfuellen.

3.1.2. Der Prozess der Integration der Bewerberländer in die WWU umfasst vier Etappen:

3.1.2.1. In der derzeitigen Heranführungsphase müssen sich die Bewerberländer bereits um die Übernahme des Acquis Communautaire bemühen, auch in den Schlüsselbereichen im Hinblick auf die WWU: dies umfasst insbesondere die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, den Verzicht auf jegliches staatliches Privileg zur Finanzierung des öffentlichen Sektors und die Gewährleistung eines unabhängigen Statuts ihrer Nationalbank.

3.1.2.2. Zum Zeitpunkt ihres EU-Beitritts müssen die neuen Mitgliedstaaten bereits zahlreiche wirtschaftspolitische Verpflichtungen der Gemeinschaft einhalten, wenngleich sie in diesem Stadium noch nicht der WWU angehören können. So müssen sie die Ziele der WWU akzeptieren, anerkennen, dass ihre Wechselkurspolitik und ihre Wirtschaftspolitik nunmehr Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Rahmen der EU sind, überhöhten Defiziten vorbeugen, den Stabilitäts- und Wachstumspakt akzeptieren und Fortschritte bei der Einhaltung der Kriterien von Maastricht erzielen. Wie alle Mitgliedstaaten unterliegen sie dann bei der Herbsttagung des Europäischen Rates einer jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Darüber hinaus unterliegen sie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates einer Kontrolle der Umsetzung der Verpflichtungen zu strukturellen Reformen auf wirtschaftlicher, sozialer und administrativer Ebene, die in Lissabon eingegangen wurden (Politiken, die das Bildungswesen, die Innovation, den Arbeitsmarkt, den sozialen Schutz, den öffentlichen Sektor usw. betreffen).

3.1.2.3. Eine weitere obligatorische vorherige Etappe ist ihre Teilnahme am Euro-Wechselkursmechanismus im Rahmen des MCE2 entsprechend der derzeitigen Regelung für Dänemark in der EU. Diese Teilnahme am MCE2 muss mindestens zwei Jahre lang sichergestellt sein, bevor ein WWU-Beitritt erfolgen kann.

3.1.2.4. Die letzte Etappe des WWU-Beitritts der einzelnen neuen Mitgliedstaaten wird ein ausführlicher Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission sein, bei dem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betreffenden Landes und insbesondere seine Anpassung an die Kriterien von Maastricht berücksichtigt werden, d. h.:

- eine Inflationsrate, die den Durchschnitt der Inflationsraten der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflation um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigt;

- langfristige Zinssätze, die vom Durchschnitt der Zinssätze der drei Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Inflationsraten um nicht mehr als 2 Prozentpunkte abweichen;

- ein Haushaltsdefizit nahe bei 3 % des BIP bzw. darunter;

- eine Staatsverschuldung, die 60 % des BIP nicht übersteigen darf oder sich zumindest diesem Wert annähert;

- eine Wechselkursstabilität der nationalen Währung innerhalb eines Spielraums von +- 2,25 % gegenüber dem Euro.

Im Übrigen müssen die nationalen Zentralbanken ein Statut haben, das ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat garantiert, und Preisstabilität unter Berücksichtigung der Ziele von Artikel 2 des EU-Vertrags anstreben.

3.2. Wirtschaftliche und soziale Anforderungen

3.2.1. Ebenso wie die im Vertrag und in den Erklärungen des Europäischen Rates verankerten politischen und rechtlichen Kriterien ein schrittweises Vorgehen bei der Heranführung der Bewerberländer an die WWU vorsehen, erfordern auch die wirtschaftlichen und sozialen Kriterien in Verbindung mit der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eine strenge Einhaltung dieses schrittweisen Vorgehens. Eine gute Vorbereitung der Bewerberländer auf die WWU erfordert, keine Etappen zu überspringen. Andernfalls könnten das Wachstum und die Investitionen in den neuen Mitgliedstaaten durch eine allzu strenge Geld- und Finanzpolitik behindert und der Zusammenhalt der WWU in der erweiterten Union beeinträchtigt werden. Es muss jegliche Gefahr vermieden werden, sich später in einer ausweglosen Situation zu befinden, wenn sich nach dem WWU-Beitritt herausstellt, dass dieser oder jener neue Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, alle Kriterien der WWU-Mitgliedschaft zu erfuellen. Weitere Gründe sprechen ebenfalls für eine geordnete, nicht überstürzte Vorgehensweise. Der Außenwert des Euro, Schlüsselfaktor seiner Stabilität, darf durch die WWU-Erweiterung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch liegt es nicht im Interesse der Euro-Länder, durch zu große und asymmetrische Unterschiede übergroße innere Spannungen zu schaffen. Des Weiteren erlauben die Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten und der EU keine stärkere finanzielle Unterstützung für eine beschleunigte Aufnahme neuer Staaten in die Euro-Zone.

3.2.2. Ganz besonders zu betonen ist, dass die Bewerberländer ihre wirtschaftliche Öffnung und ihre Wettbewerbsfähigkeit konsolidieren müssen. Eine zentrale Forderung ist das reibungslose und ungehinderte Funktionieren der Kapitalmärkte (nicht nur für Wertpapierinvestitionen, sondern auch bei Grundbesitz und Immobilien), die Stärkung des Banken- und Finanzsektors (zu welchem die zunehmenden Beteiligungen von Banken aus der EU beitragen), die Einstellung jeglicher Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Nationalbank, sowie Institutionen, die in der Lage sind, für eine wirksame Umsetzung der Gesetze und Verordnungen zu sorgen und das ordentliche Funktionieren der Märkte zu überwachen. Diese Erfordernisse können Inspektionen der EU in Verbindung mit den wirtschaftlichen und sozialen Organisationen rechtfertigen.

3.2.3. Daher ist es unerlässlich, die erfolgreiche Einführung des Euro in diesen Ländern sorgsam auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen, indem schon lange vor der Einhaltung der Kriterien von Maastricht - wobei auch die Vergleichbarkeit der statistischen Daten gewährleistet sein muss - die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen konsolidiert werden (Produktivität, soziales Klima, Anpassung des öffentlichen Sektors, Entwicklung der KMU usw.). Die "nominale" Konvergenz muss sich auf eine "reale" Konvergenz stützen, um dauerhaft und gewinnbringend zu sein. Denn unterhalb einer kritischen Schwelle der Entwicklung und Öffnung der Wirtschaft kann nicht behauptet werden, die Kriterien von Maastricht seien dauerhaft erfuellt. Auch könnte sich herausstellen, dass ein Bewerberland, das von der formalen Einhaltung der Kriterien von Maastricht scheinbar noch weiter entfernt ist als ein anderes, in Wirklichkeit bei der Konsolidierung der Öffnung seiner Wirtschaft und somit bei der tatsächlichen Vorbereitung seiner späteren Aufnahme in die WWU schon weiter fortgeschritten ist. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bestimmte neue Faktoren nach dem Beitritt die Einhaltung der Kriterien von Maastricht durch die neuen Mitgliedstaaten vorübergehend erschweren können. So ist durch die Auswirkungen der neuen Agrarpreise oder durch die Zahlungen aus den Strukturfonds neuer Inflationsdruck zu erwarten. Daher gelten für eine gute Vorbereitung des späteren WWU-Beitritts als unumgängliche Voraussetzung einerseits eine strenge Vorbereitung auf die für den EU-Beitritt selbst zu erfuellenden Voraussetzungen und andererseits eine erfolgreiche Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieses Beitritts.

3.2.4. Über die Anpassung an die neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten hinaus muss somit der Konsolidierung des institutionellen und sozialen Rahmens in den Bewerberländern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies betrifft in erster Linie die Aufwertung der Rolle der Sozialpartner und ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes. Die Entwicklung repräsentativer Organisationen und die Konzertierung der Sozialpartner untereinander sowie zwischen diesen und der Regierung soll unmittelbar zu einer wirksamen Koordinierung der Volkswirtschaftspolitiken und der Politiken der sozialen Anpassung beitragen, insbesondere im Rahmen der Prozesse von Cardiff, Köln und Lissabon. Die Sozialpartner der derzeitigen Mitgliedstaaten und der WSA durch seine gemischten beratenden Ausschüsse haben bei der Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Organisationen der Bewerberländer eine Rolle zu spielen, indem sie Austausch-, Informations- und Ausbildungsprogramme organisieren.

3.2.5. Der letzte Jahresbericht der Kommission vom November 2001 zum Stand dieser Vorbereitung und insbesondere zur Übernahme des Acquis Communautaire zieht für zehn der zwölf Bewerberländer, mit denen EU-Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden sind, bereits eine ermutigende Bilanz; Rumänien und Bulgarien müssen jedoch noch mehr Anstrengungen unternehmen als die anderen Bewerberländer, um eine gute Position für den EU-Beitritt (und umso mehr für den späteren WWU-Beitritt) zu erreichen.

3.2.6. Mit dem Beitritt wird sich deutlich die Frage stellen, ob der Druck zur Vorbereitung auf den WWU-Beitritt aufrechterhalten werden soll. Hierzu sind zwei Bemerkungen zu machen:

3.2.6.1. Einerseits muss man sich bewusst sein, dass der "big bang" eines gleichzeitigen EU-Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten zwar eine direkte Perspektive auf eine WWU-Erweiterung eröffnet, diese jedoch nicht unbedingt beschleunigt, denn die 15 bisherigen Mitgliedstaaten, die Kommission und die EZB könnten geneigt sein, dann für die nächste Etappe, den WWU-Beitritt, doch strenger zu differenzieren. Zwar ist davon auszugehen, dass es einigen neuen EU-Mitgliedstaaten gelingt, innerhalb einer minimalen Frist nach ihrem EU-Beitritt auch der WWU beizutreten, aber andere neue Mitgliedstaaten laufen wohl Gefahr, länger in der Nicht-Euro-Zone bleiben zu müssen.

3.2.6.2. Andererseits dürfen zwar auf dem Weg zum WWU-Beitritt keine Etappen übersprungen werden, aber man darf sich auch nicht einer abwartenden Haltung hingeben und zulassen, dass die neuen Mitgliedstaaten allzu dauerhaft zur Nicht-Euro-Zone gehören. Dadurch bestuende nämlich die Gefahr, im Zeitverlauf die Einheit des Binnenmarktes zu zersplittern und mehr oder weniger Anreize für eine Lockerung der von diesen Ländern zu erfuellenden Voraussetzungen für den WWU-Beitritt zu schaffen. Daher muss zwischen diesen verschiedenen Anforderungen ein Gleichgewicht gefunden werden.

3.2.7. Ein wirksames Mittel, um dies zu erreichen, wäre die Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten am revidierten Wechselkursmechanismus des EWS (MCE2) schon bei ihrem Beitritt. Der Ausschuss hat diese Empfehlung schon in seiner Stellungnahme vom April 2001(1) zu den wirtschaftlichen Indikatoren für den Beitritt abgegeben. Der Ausschuss bekräftigt diese Empfehlung, denn sie würde Folgendes ermöglichen:

3.2.7.1. die Wechselkurspolitik der neuen Mitgliedstaaten bereits in einen Gemeinschaftsrahmen zu stellen;

3.2.7.2. Druck auszuüben, um für die Fortsetzung einer aktiven WWU-Vorbereitung dieser Länder zu sorgen;

3.2.7.3. eine für die WWU-Vorbereitung unerlässliche rechtliche Voraussetzung zu schaffen, um jegliche Gefahr eines faktischen "opting out" des einen oder anderen neuen Mitgliedstaats gegenüber der WWU auszuschalten und einen beurkundeten Verzicht auf jegliches politisches "opting out" zu erhalten;

3.2.7.4. auch einen wesentlichen Flexibilitätsspielraum für Wechselkursschwankungen beizubehalten, die ja im MCE2 bis +- 15 % erlaubt sind, und dadurch eine verfrühte Durchsetzung einer Rigidität zu vermeiden und einen erheblichen Spielraum für die wirtschaftliche und soziale Anpassung zu lassen.

3.2.8. Wenn nach mindestens zweijähriger Teilnahme am Wechselkursmechanismus der Zeitpunkt gekommen ist, über den endgültigen WWU-Beitritt zu entscheiden, muss nicht nur geprüft werden, ob die Kriterien von Maastricht tatsächlich eingehalten werden, sondern auch, ob diese Einhaltung nachhaltig gesichert ist.

3.2.9. Lange vor ihrem WWU-Beitritt werden mehrere dieser Länder den Euro bereits als Verkehrswährung parallel zu ihrer Landeswährung verwenden, wie es einige von ihnen schon mit der DM taten, bevor die Euro-Scheine und -Münzen existierten. Diese Freiheit, den Euro bei Handelsgeschäften zu verwenden, kann für diese Länder viele praktische Vorzüge haben, im Übrigen auch zur internationalen Attraktivität des Euro beitragen und auch eine Gewöhnung ihrer Bevölkerung an die Währung herbeiführen, die zu einem späteren Zeitpunkt auch bei ihnen eingeführt wird. Diese Freiheit ist jedoch für sich genommen nicht ausreichend, um ihre WWU-Integration wirksam werden zu lassen, die auch von allen anderen obengenannten wirtschaftlichen, finanziellen, haushaltsmäßigen und im weiten Sinn gesellschaftlichen Kriterien abhängen wird.

3.3. Fördermittel der Union

3.3.1. Die im Rahmen der Heranführungsstrategie und im Anschluss daran zur Flankierung der ersten Jahre nach dem Beitritt vereinbarten Fördermittel der Union (Agenda 2000) machen einen erheblichen Betrag aus: gemäß der in Berlin erzielten Einigung vom März 1999 waren für den Zeitraum 2002 bis einschließlich 2006 etwa 20 Milliarden EUR für die Heranführungsinstrumente und (ab 2002 ggf. mobilisierbar) etwa 50 Milliarden EUR für neue Mitgliedstaaten vorgesehen.

3.3.2. Die Kommission hat am 30. Januar 2002(2) eine Aktualisierung dieser Haushaltsansätze vorgelegt, um zwei inzwischen eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen:

- erstens hat sich der angestrebte Termin für die ersten Beitritte auf 2004 verschoben; und

- zweitens sind nun für die erste Beitrittswelle nicht mehr fünf bis sechs, sondern zehn neue Mitgliedstaaten vorgesehen.

3.3.3. Diese Neuausrichtungen der Kommission sehen für den voraussichtlichen Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten 2004 vor, 40 Mrd. EUR Verpflichtungsermächtigungen und 28 Mrd. EUR Zahlungsermächtigungen für den Zeitraum 2004 bis einschließlich 2006 vorzunehmen. Diese Planung bewegt sich im Rahmen der Haushaltshöchstgrenze der EU und insbesondere der Mehrjahresvereinbarung von Berlin, wenngleich im oberen Bereich dieses Rahmens.

3.3.4. Diese Haushaltsplanung gefährdet nicht die anstehenden Reformen der Agrar-, Regional- und Haushaltspolitik. Aber sie beruht auf einem schrittweisen Rückzug hinsichtlich der Beihilfen aus den Strukturfonds für bestimmte, bislang prioritär geförderte Regionen der EU; auf einer zehnjährigen Übergangsfrist bis zur Zahlung von Direktbeihilfen an die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten; sowie auf der Zahlung von Beiträgen der neuen Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt schon vom ersten Jahr des Beitritts an (diese Angaben sind in den Beitrittsverhandlungen noch zu bestätigen). Dem Ausschuss zufolge ist auch klar, dass der Beitritt eine beschleunigte Anpassung der Agrar-, Regional- und Haushaltspolitiken erfordert.

3.3.5. Ein zweiter, von der Kommission am selben Tag vorgelegter Bericht(3) spricht auch die Herausforderung der Zukunft der Kohäsionspolitik ab 2007 an. In einer EU mit 25 bis 27 Mitgliedstaaten wird sich das Regionalgefälle des BIP von bisher 1:3 auf dann 1:6 verdoppeln. Über die Transferleistungen für die mittel- und osteuropäischen Länder hinaus plädiert die Kommission im Übrigen für eine Beihilfepolitik, die sich nicht auf die am wenigsten entwickelten EU-Regionen beschränkt, wobei die Zielgebiete neu definiert werden müssen (Stadtgebiete, Berggebiete, Grenzregionen, Regionen in äußerster Randlage). Der Ausschuss stellt fest, dass die Kosten der Erweiterung spätestens ab 2007 erneut die Frage der Höhe der Beiträge der Mitgliedstaaten und der Mittel der EU aufwerfen dürften. Die laufenden Reformen mehrerer Gemeinschaftspolitiken (Agrar-, Regionalpolitik) müssen mit einer globalen Perspektive gestaltet werden, und eine Erhöhung der EU-Eigenmittel muss klar ins Auge gefasst werden.

3.3.6. Der Rat Wirtschaft und Finanzen hat im ersten Halbjahr 2001 vereinbart, enger mit den Finanzministern und den Gouverneuren der Nationalbanken der Bewerberländer zusammenzuarbeiten, die Bewerberländer unter jedem halbjährigen Ratsvorsitz einzuladen und regelmäßige Berichte des Rates Wirtschaft und Finanzen über die Wirtschaftslage in diesen Ländern zu erstellen. Der Ausschuss begrüßt die Entwicklung dieser Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Konvergenz und regt an, diese Zusammenarbeit auch auf der Ebene anderer unmittelbar von diesem Ziel betroffener Ratsformationen zu vertiefen, vor allem auf der Ebene des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik (insbesondere zur Vorbereitung der Bewerberländer auf die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien).

3.3.7. Des Weiteren stellt der Ausschuss mit Genugtuung die Intensivierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Zentralbank und den Nationalbanken der Bewerberländer fest, die bereits jetzt wohletabliert sind, regelmäßig verlaufen und operationelle Unterstützungsprogramme umfassen (bilaterale Kontakte, Fortbildungspraktika, Methoden zur Aktualisierung statistischer Daten usw.). Die meisten Nationalbanken der Bewerberländer können als unabhängig betrachtet werden (wenngleich bisweilen noch einige Zeit erforderlich ist, bis eine wirkliche Kultur der Unabhängigkeit und Stabilität verankert ist). Diese Unabhängigkeit der Nationalbank wird auf jeden Fall von jedem Bewerberstaat bei seinem EU-Beitritt gefordert.

3.3.8. Und schließlich begrüßt der Ausschuss die Teilnahme der Bewerberländer am Europäischen Rat von Barcelona im März 2002. Diese Initiative der Fünfzehn entspricht völlig den Empfehlungen des Ausschusses in seiner Stellungnahme vom April 2001 über die wirtschaftlichen Indikatoren für den Beitritt, in denen er vorschlug, die Bewerberländer in die Umsetzung des Mandats von Lissabon vom März 2000 einzubinden. Denn die EU- und spätere WWU-Beitrittsvorbereitung der Bewerberländer kann nur durch ihre direkte Einbeziehung in die durch das Mandat von Lissabon geforderten Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungsreformen optimal gestaltet werden, um Europa bis zum Jahr 2010 zur dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen.

4. Erfolgreiche Anpassung der WWU an eine größere Europäische Union

4.1. Institutionelle Änderungen

4.1.1. Eine erste Herausforderung ist zahlenmäßig: Die Gouverneure der Nationalbanken der neuen Mitgliedstaaten werden vom Zeitpunkt des Beitritts an am Erweiterten Rat der EZB teilnehmen, jedoch noch nicht am EZB-Rat (dem sie erst angehören, wenn sie WWU-Mitglieder sind). Insbesondere muss die Zusammensetzung des Direktoriums der EZB reformiert und verkleinert werden, um seine Effizienz nach der Erweiterung zu bewahren. Es ist festzustellen, dass die Frage der Neugestaltung der EZB nach der Erweiterung und insbesondere die Revision des Grundsatzes "eine Person, eine Stimme" im Vertrag von Nizza nicht behandelt wurde. Der Vertrag von Nizza verweist diese Frage lediglich in einer Ermächtigungsklausel an den Rat. Es ist nicht sicher, ob die Gouverneure der Nationalbanken selbst eine Lösung finden können, während die Überlegungen der Mitgliedstaaten heute an einem toten Punkt angekommen scheinen. Die Zeit drängt jedoch, insofern, als es vorzuziehen wäre, die Frage beim Abschluss der Beitrittsverhandlungen zu regeln, anstatt zu warten, bis einige Jahre später die erste WWU-Erweiterung erfolgt. Der Ausschuss wünscht daher, dass die Modalitäten für eine wirksame Anpassung der EZB-Führungsgremien an die EU-Erweiterung vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen festgelegt werden, ohne diese dadurch zu verzögern. Insbesondere muss man sich bewusst sein, dass die praktische Arbeitsweise der Zentralbank in der erweiterten EWU immer weniger durch Einstimmigkeits- und immer mehr durch Mehrheitsbeschlüsse gekennzeichnet sein wird. Dafür sollten schon jetzt alle institutionellen Mittel bereitgestellt werden.

4.1.2. Eine zweite Herausforderung ist die Vielfalt, insbesondere das starke Entwicklungsgefälle, das nur sehr allmählich reduziert bzw. abgebaut werden kann.

4.1.2.1. In einer ersten Phase muss die EU mit der Herausforderung einer quantitativ und qualitativ stärkeren Dualität zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone und jenen, die dieser nicht angehören, fertig werden, wobei die Nicht-Euro-Zone, der heute nur drei Mitgliedstaaten angehören (Vereinigtes Königreich, Dänemark und Schweden), erheblich erweitert wird. Wenn wie geplant demnächst zehn neue Staaten der EU beitreten, werden mehr Mitgliedstaaten der Nicht-Euro-Zone als der Euro-Zone angehören (13 gegen 12). Diese Perspektive wirft unmittelbar die Frage einer Institutionalisierung der Eurogroup auf, damit diese den Rechtsstatus und die Entscheidungsbefugnisse erhält, die ihr derzeit fehlen, und damit die sie unmittelbar betreffenden Beschlüsse nicht mehr vom Rat (Wirtschaft und Finanzen) abhängen.

4.1.2.2. In einer zweiten Phase, wenn die neuen Mitglieder der WWU beitreten, stellt sich das Problem eines erheblich größeren Gefälles zwischen den WWU-Mitgliedstaaten. In einer WWU mit 25 Mitgliedstaaten müssen so grundlegende Fragen wie die Praxis der Subsidiarität, die Rolle der nationalen Parlamente und die kooperative Verwaltung zwischen den Mitgliedstaaten erneut untersucht werden. Es müssen neue Formen der Zusammenarbeit erfunden werden, die wohl auch eine europäische Steuerreform beinhalten werden. Wie können diese Reformen in Angriff genommen werden, mit welchem demokratischen Gleichgewicht, welchen Befugnissen und Kontrollbefugnissen, und welcher Kompromiss kann zwischen der Gemeinschaftsmethode und der Methode der Regierungszusammenarbeit gefunden werden? Zur Beantwortung all dieser Fragen sollte der Konvent zur Zukunft Europas einen Beitrag leisten. All dies sind Herausforderungen, die von der Europäischen Zentralbank, dem Rat und der Kommission sehr aufmerksam verfolgt werden müssen.

4.2. Die neuen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten

4.2.1. Die zusätzliche Wirtschaftskraft durch die WWU-Erweiterung darf nicht überschätzt werden, denn das BIP der 12 Bewerberländer macht lediglich 6 % des BIP der 12 Euro-Länder aus. Insofern als die WWU lernen muss, mit einer Heterogenität der wirtschaftlichen und sozialen Lage fertig zu werden, werden sich verschiedene Fragen stellen, zunächst im Rahmen der Koexistenz zwischen Euro-Zone und Nicht-Euro-Zone und später im Rahmen der Verwaltung einer einheitlichen Währung in stark unterschiedlichen Volkswirtschaften. Dabei stellen sich insbesondere Fragen hinsichtlich der Variablen zur Anpassung an diese neuen Gegebenheiten.

4.2.2. Zu diesen Fragen zählen die Wettbewerbs- und Produktivitätsunterschiede der Wirtschaft, die Lohnunterschiede sowie die Wanderbewegungen, die sich in der Euro-Zone, vor allem in Grenzgebieten, entwickeln können. In einem Jahrzehnt oder einem noch längeren Zeitraum werden die Anpassungseffekte dazu beitragen, dieser erweiterten Euro-Zone größere Homogenität zu verleihen (z. B. Art der Staatsverwaltung, gemeinsame Verantwortung der wirtschaftlichen Akteure und Sozialpartner, Auswirkungen des in Lissabon vereinbarten Wirtschafts- und Sozialreformprozesses für den Zeitraum 2000-2001). Bis dahin muss jedoch dieser Vergleich und Zusammenstoß sehr unterschiedlicher Systeme und Volkswirtschaften verarbeitet werden.

4.2.3. In diesem Zusammenhang wird sich jedoch besonders akut die Frage der Haushaltsüberweisungen in der erweiterten WWU stellen. Bisher hat sich die EU für eine WWU entschieden, die durch schwache Intervention der europäischen Ebene, geringe gemeinsame Haushaltsmittel und fehlende größere Steuerharmonisierung gekennzeichnet ist. Die größere Verschiedenheit der Staaten, die der WWU angehören werden, wird natürlich neue Probleme in den Vordergrund rücken, auf welche diese Konfiguration nur schwer eine geeignete Antwort finden kann: so die oben angesprochenen Fragen der großen Unterschiede zwischen Produktionsfaktoren, Risiken wirtschaftlicher oder sozialer Spannungen, Auswirkungen asymmetrischer Schocks usw. Daher muss die EU für die Zeit nach 2006 folgende Fragen erneut untersuchen:

- die Frage der Überweisungen aus dem EU-Haushalt (Kohäsionsfonds, Beihilfen usw.);

- die Frage der EU-Haushaltsmittel (Einführung einer europäischen Steuer?); sowie

- weitere damit zusammenhängende Fragen wie die Steuerfragen in Europa (Unterschiede und Konkurrenz zwischen den Steuersystemen, aber auch die Gesamtsteuerbelastung).

4.3. Internationale Auswirkungen

4.3.1. Der Euro ist dazu berufen, eine internationale Währung von Weltrang zu werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die WWU-Erweiterung unter Bedingungen erfolgt, die diese internationale Attraktivität des Euro stärken und nicht in Frage stellen, weil dieses eine unerlässliche Voraussetzung für seinen Erfolg ist.

4.3.2. Es muss auch darauf geachtet werden, welche Auswirkungen die Erweiterung der WWU auf die der EU nahestehenden und mit ihr benachbarten Volkswirtschaften hat, insbesondere Russland, die Ukraine, Weißrussland und die anderen Länder der ehemaligen Sowjetunion sowie die Mittelmeer- und AKP-Länder.

Brüssel, den 19. September 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) "Die Erweiterung: der EU: Die Erfuellung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien als Herausforderung für die Bewerberländer", in ABl. C 193 vom 10.7.2001.

(2) SEK (2002) 102 endg.

(3) KOM(2002) 46 endg.

  翻译: