Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft infolge des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM(2006)0677 - C6-0424/2006 - 2006/0226(CNS))
Amtsblatt Nr. 317 E vom 23/12/2006 S. 0603 - 0603
20061223 P6_TA(2006)0578 GMO für Zucker (befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie infolge der Erweiterung) * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft infolge des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM(2006)0677 — C6-0424/2006 — 2006/0226(CNS)) (Verfahren der Konsultation) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0677) [1], - gestützt auf Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens und Artikel 41 Absatz 2 und Artikel 20 in Verbindung mit Anhang IV der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0424/2006), - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0412/2006), 1. billigt den Vorschlag der Kommission; 2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; 3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; 4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln. [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. --------------------------------------------------