13.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/17 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben auf seiner 397. Sitzung vom 17. Oktober 2005 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/38.281/B.2 — Raw Tobacco — Italy
(2006/C 303/13)
(1) |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission hinsichtlich der Auferlegung einer Geldbusse für APTI und UNITAB in Höhe von 1 000 EUR überein. |
(2) |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission hinsichtlich der Grundbeträge der anderen Geldbussen überein. |
(3) |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission hinsichtlich der Verringerung des Grundbetrages wegen mildernder Umstände überein. Eine Minderheit enthält sich. |
(4) |
De Beratenden Ausschus stimmt mit der Kommission hinsichtlich der Beträge, um die die Grundbeträge auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission von 1996 über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbussen in Kartellsachen verringert werden, überein. Eine Minderheit enthält sich. |
(5) |
Der Beratenden Ausschus stimmt mit der Kommission hinsichtlich der endgültigen Höhe der Geldbussen überein. Eine Minderheit enthält sich. |
(6) |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |
(7) |
Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in den Erörterungen aufgeworfenen Punkte zu berücksichtigen. |