3.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 294/41


Mittwoch, 9. Juli 2008
Staatlich kontrollierte Fondsgesellschaften

P6_TA(2008)0355

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu staatlich kontrollierten Fondsgesellschaften

2009/C 294 E/09

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber Staatsfonds (KOM(2008)0115),

unter Hinweis auf die laufenden Arbeiten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und insbesondere der Internationalen Arbeitsgruppe zu staatlich kontrollierten Fondsgesellschaften,

unter Hinweis auf den am 4. April 2008 angenommenen Bericht des Investitionsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),

unter Hinweis auf die Artikel 64 und 65 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) (ex-Artikel 57 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft),

gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass staatlich kontrollierte Fondsgesellschaften (Staatsfonds) seit über 50 Jahren auf den globalen Finanzmärkten aktiv sind,

B.

in der Erwägung, dass bisher keine Turbulenzen auf den Finanzmärkten den Aktivitäten der Staatsfonds zugeschrieben werden können,

C.

in der Erwägung, dass die Eigentumsverhältnisse bei den Staatsfonds zur Folge haben, dass sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Finanzmarktregulierung der Europäischen Union liegen,

D.

in der Erwägung, dass bei der Investitionsstrategie der Staatsfonds eine Präferenz für langfristige und stabile Investitionen deutlich geworden ist,

E.

in der Erwägung, dass eine gewisse Besorgnis mit Bezug auf die mangelnde Transparenz bei einigen Staatsfonds im Hinblick auf ihre Vermögenswerte, Investitionsstrategien, Gewinne und Governance-Strukturen besteht,

F.

unter Hinweis auf die Rolle der Staatsfonds während der jüngsten Finanzkrise bei der Rettung einiger großer Finanzinstitute vor dem Konkurs,

G.

unter Hinweis auf das Wachstumspotenzial der Staatsfonds,

H.

in der Erwägung, dass die Europäische Union weiterhin nachdrücklich einer Politik der Öffnung für Investitionen und des freien Kapitalverkehrs verpflichtet sein sollte,

1.

vertritt die Auffassung, dass Staatsfonds keinerlei Störungen auf den Kapitalmärkten verursacht haben, dass aber ihre Struktur, ihr Umfang und ihr rasches Wachstum eine sorgfältige Analyse ihrer Rolle und ihres Einflusses erforderlich machen; erkennt an, dass Staatsfonds unterschiedliche Ansätze im Hinblick auf Transparenz und Governance verfolgen;

2.

ist besorgt darüber, dass der Mangel an Transparenz bei einigen Staatsfonds kein angemessenes Verständnis ihrer Strukturen und Beweggründe gestattet; fordert die Kommission auf, die Tatsache anzuerkennen, dass Transparenz und Offenlegung das Schlüsselprinzip für die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen und das reibungslose Funktionieren von Märkten generell sind;

3.

begrüßt die Mitteilung der Kommission über Staatsfonds, in der die Bedeutung offener Märkte und das Engagement der Kommission für eine globale Lösung bekräftigt werden; nimmt die verschiedenen Initiativen zur Kenntnis, die — entweder auf nationaler Ebene oder in internationalen Foren — darauf abzielen, die Transparenz zu erhöhen und die Governance zu verbessern; fordert die Kommission auf, eng mit dem IWF und der OECD bei der Aufstellung eines globalen Verhaltenskodex zusammenzuarbeiten;

4.

ist nichtsdestoweniger der Ansicht, dass die Mitteilung der Kommission über Staatsfonds als ein erster Schritt angesehen werden sollte, und fordert die Kommission deshalb auf, die Tätigkeiten der Staatsfonds zu überwachen und eine Koordinierungsfunktion wahrzunehmen, um zu gewährleisten, dass nationale Initiativen nicht gegen das Engagement zur Sicherstellung der Öffnung für Investitionen gerichtet sind oder die Position der Europäischen Union auf den weltweiten Märkten gefährden;

5.

fordert die Kommission auf, eine Analyse der Instrumente vorzunehmen, die der Europäischen Union im EG-Vertrag und in bestehenden Rechtsvorschriften zu Gebote stehen (z. B. Transparenzanforderungen, Stimmrechte, Rechte als Anteilseigner, Sonderaktien (‧Golden shares‧)) und die eine gewisse Reaktion im Falle von Beteiligungsproblemen aufgrund der Intervention von Staatsfonds gestatten;

6.

fordert den Rat und die Kommission auf, den Handlungsspielraum zu bewerten, der den EU-Organen aufgrund der Vorschriften von Artikel 64 und 65 des VAEU verbleibt, um die Optionen für ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der Europäischen Union zu prüfen, das für die Interessen der Europäischen Union und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von grundlegender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, an einer Liste von Bereichen zu arbeiten, die unter den Geltungsbereich von Artikel 65 betreffend die öffentliche Ordnung fallen könnten;

7.

fordert den Rat und die Kommission auf, eine eingehende Analyse der Funktionsweise der globalen Finanzmärkte durchzuführen und unter Berücksichtigung weltweiter Initiativen eine starke EU-Vision zu den Grundsätzen und Regeln für ihre Funktionsweise festzulegen und zu fördern; ist der Auffassung, dass ein solcher gemeinsamer Standpunkt die Position der Europäischen Union in internationalen Foren stärken würde; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls den Grundsatz der Gegenseitigkeit anzuwenden;

8.

ist besorgt über die Ölpreise und ihre Folgen für den Euro/Dollar-Wechselkurs, da Gewinne aus dem Erdölgeschäft über Staatsfonds oftmals in auf Euro lautende Vermögenswerte und generell auf den Märkten des Euroraums reinvestiert werden;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


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