Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms /* KOM/2009/0662 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 30.11.2009 KOM(2009)662 endgültig Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms BEGRÜNDUNG EINLEITUNG Auf der Trilogsitzung vom 2. April 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einigung darüber erzielt, dass im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms[1] Energievorhaben sowie der Ausbau des Breitbandinternets im ländlichen Raum und Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des „Gesundheitschecks“ der Gemeinsamen Agrarpolitik ermittelten „neuen Herausforderungen“ finanziert werden sollen. Das Paket, das die Wirtschaft weiter ankurbeln und die Energieversorgungssicherheit verbessern soll, beläuft sich auf 5 000 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen): - 3 980 Mio. EUR werden für die Finanzierung von Energievorhaben bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens bereitgestellt: 2 000 Mio. EUR für 2009 und 1 980 Mio. EUR für 2010. - Zudem werden 1 020 Mio. EUR bei der Rubrik 2 bereitgestellt, um das Breitbandinternet im ländlichen Raum auszubauen und die Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks ermittelten „neuen Herausforderungen“ zu intensivieren. Auf der Grundlage dieser Einigung und des geänderten Kommissionsvorschlags vom 8. April 2009[2] beschlossen das Europäische Parlament und der Rat am 6. Mai 2009[3] eine Anpassung des Finanzrahmens 2007-2013. Zur Finanzierung von Energievorhaben zur Konjunkturbelebung wurde die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2009 um 2 000 Mio. EUR angehoben. Diese Anhebung wurde vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Rubrik 2 für das Jahr 2009 um den gleichen Betrag verringert wurde. Die Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen für die Jahre 2009-2013 wurden entsprechend angepasst. Mit einem weiteren Beschluss wurden aus den Haushaltsmitteln für 2009 600 Mio. EUR für die Finanzierung des Breitbandinternets im ländlichen Raum sowie von Maßnahmen zur Bewältigung der „neuen Herausforderungen“ bereitgestellt. Entsprechend der am 2. April 2009 erzielten Einigung wird der Restbetrag (1 980 Mio. EUR für Energievorhaben und 420 Mio. EUR für den Ausbau des Breitbandinternets im ländlichen Raum und Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks ermittelten „neuen Herausforderungen“) „bei der Konzertierung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2010 unter Verwendung aller im einschlägigen Rechtsrahmen vorgesehenen Haushaltsmittel durch einen Ausgleichsmechanismus bereitgestellt, der erforderlichenfalls spätestens bei der Konzertierung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2011 beendet wird“. Am 27. Oktober 2009 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für den Ausgleich dieses Restbetrags im Einklang mit der erzielten Einigung.[4] Der vorliegende geänderte Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt die endgültigen Ausführungsdaten der EGFL-Maßnahmen bei der Rubrik 2, die der Kommission zum Zeitpunkt der Erarbeitung des ursprünglichen Vorschlags noch nicht vorlagen, und die Ergebnisse der Konzertierungssitzung vom 18. November 2009. Er sieht vor, den Finanzrahmen anzupassen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 um 1 779 Mio. EUR angehoben wird. Weitere 120 Mio. EUR werden durch Inanspruchnahme des in Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) vorgesehenen Flexibilitätsinstruments und 81 Mio. EUR durch die Nutzung der im Haushaltsjahr 2010 bei der Teilrubrik 1a unter der Obergrenze verbleibenden nicht zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen verfügbar gemacht. Somit wird, der Einigung der drei Organe entsprechend, der Mittelbedarf von 1 980 Mio. EUR für die Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms in voller Höhe gedeckt. Ferner werden aus den Haushaltsmitteln für 2010 420 Mio. EUR für die Finanzierung des Breitbandinternets im ländlichen Raum sowie von Maßnahmen zur Bewältigung der „neuen Herausforderungen“ bereitgestellt. MÖGLICHKEITEN EINER MITTELUMSCHICHTUNG IM RAHMEN DER OBERGRENZE DER TEILRUBRIK 1A Der im Haushaltsjahr 2009 bei der Teilrubrik 1a unter der Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen verbleibende Spielraum von 3 Mio. EUR wird für die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms genutzt. In Einklang mit Nummer 23 der IIV, der zufolge die Möglichkeiten einer Mittelumschichtung zu prüfen sind, bevor die Obergrenzen angepasst werden, kamen die drei Organe bei der oben genannten Konzertierungssitzung überein, dass 81 Mio. EUR der im Haushaltsvorentwurf der Kommission für 2010 unter der Obergrenze verbleibenden nicht zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms genutzt werden. Dies ist im Sinne der am 2. April 2009 angenommenen Erklärung, die vorgibt, dass „die Finanzausstattung der im Wege der Mitentscheidung verabschiedeten Programme und das jährliche Haushaltsverfahren […] durch den Ausgleichsmechanismus nicht berührt“ werden. ÜBERTRAGUNGEN ZWISCHEN RUBRIKEN In Einklang mit Nummer 23, Absatz 2 der IIV und der am 2. April 2009 erzielten Einigung haben die Organe auf ihrer Konzertierungssitzung am 18. November 2009 beschlossen, die Anhebung der Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a in der folgenden Weise „auszugleichen“: Verpflichtungsermächtigungen: Übertragung von Mitteln der Teilrubrik 1b Aufgrund von nicht in Anspruch genommener technischer Hilfe verbleibt bei der Teilrubrik 1b bis zur Obergrenze der Verpflichtungsermächtigungen für 2009 ein Spielraum von 1 Mio. EUR und für 2010 ein Spielraum von 6 Mio. EUR. Es wurde vereinbart, diese Beträge zur Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms einzusetzen. Die Kommission bestätigt, dass der im Rahmen der Obergrenze von Teilrubrik 1b für Verpflichtungsermächtigungen verbleibende Spielraum im Haushaltsplanvorentwurf 2010 ausschließlich auf eine Neubewertung des Bedarfs an technischer Hilfe auf Initiative der Kommission bzw. in ihrem Auftrag gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates zurückgeht. Daher hat dieser Spielraum keine Auswirkungen auf die Programmplanung oder auf die Verpflichtungen in Bezug auf die operativen Programme. Verpflichtungsermächtigungen: Übertragung von Mitteln der Rubrik 2 Der endgültige, im Jahr 2009 bei der Rubrik 2 bis zur Obergrenze der Verpflichtungsermächtigungen verbleibende Spielraum beläuft sich auf 1 036 Mio. EUR. Darin eingeschlossen ist ein Betrag von 34 Mio. EUR, der mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2009 eingesetzt wurde und auf den Minderverbrauch bei den Fischereiprogrammen zurückzuführen ist. Hinzu kommen 250 Mio. EUR für die Entwicklung des ländlichen Raums und 20 Mio. EUR für den Klimawandel; diese Beträge waren im Haushaltsplan 2009 veranschlagt worden, können jedoch mangels Rechtsgrundlage nicht verwendet werden. Da das Agrarjahr 2009 nunmehr abgeschlossen ist, wurde vereinbart, den für 2009 bei der Rubrik 2 verbleibenden Spielraum sowie die dort nicht in Anspruch genommenen Mittel für die aus Mitteln der Teilrubrik 1a zu finanzierenden Energievorhaben des Europäischen Konjunkturprogramms bereitzustellen. Nach der zweiten Lesung des Rates beläuft sich der im Haushaltsplan 2010 bei der Rubrik 2 veranschlagte Spielraum für Verpflichtungsermächtigungen auf 1 083 Mio. EUR. Es wurde vereinbart, diesen Spielraum dahingehend zu nutzen, dass: - bei der Rubrik 2 420 Mio. EUR bereitgestellt werden, die im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms benötigt werden, um das Breitbandinternet im ländlichen Raum auszubauen und die Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des Gesundheitschecks ermittelten „neuen Herausforderungen“ zu intensivieren; - weitere 158 Mio. EUR für Energievorhaben bei der Teilrubrik 1a bereitgestellt werden. Für die Landwirtschaft bleibt somit innerhalb der Ausgabenobergrenze für 2010 ein Spielraum von 505 Mio. EUR verfügbar. Jedenfalls hat sich die Kommission verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Beschlüsse zu den GAP-Ausgaben und deren Finanzierung, einschließlich der Vereinbarung über den Gesundheitscheck, eingehalten werden. Verpflichtungsermächtigungen: Übertragung von Mitteln der Teilrubrik 3a Der im Jahr 2009 bei der Teilrubrik 3a bis zur Obergrenze der Verpflichtungsermächtigungen verbleibende Spielraum beläuft sich auf 5 Mio. EUR. Da das Haushaltsjahr nunmehr beinahe abgeschlossen ist und für diesen Restbetrag keine andere Verwendung vorgesehen wurde, wurde vereinbart, diesen ebenfalls für die Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu nutzen. Verpflichtungsermächtigungen: Übertragung von Mitteln der Rubrik 5 Der innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) vorhandene Spielraum beläuft sich im Haushaltsjahr 2009 auf 174 Mio. EUR (einschließlich einer Erweiterung des Spielraums um einen Betrag von 98 Mio. EUR, der auf eine hinter den Schätzungen zurück gebliebene Ausführung der Verwaltungsmittel der Kommission, des Rates, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zurückzuführen ist und mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2009 eingesetzt wurde). Für das Jahr 2010 wurde unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament in erster Lesung vorgenommenen Abänderungen sowie des vorgeschlagenen Berichtigungsschreibens Nr. 3/2010 vereinbart, den Spielraum bei 72 Mio. EUR zu belassen. Ein Teil dieses Spielraums könnte zur Deckung eines mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verbundenen zusätzlichen Mittelbedarfs benötigt werden. Dementsprechend wird vorgeschlagen, einen Betrag von 300 Mio. EUR (174 Mio. EUR zulasten des Spielraums 2009 und 126 Mio. EUR zulasten des Spielraums 2010) für die Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms bereitzustellen. ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN Gemäß Nummer 23 Absatz 4 der IIV muss jede Änderung die Aufrechterhaltung eines geordneten Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen gewährleisten. Die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen müssen folglich auf der Grundlage der Zahlungsprofile, die für die zusätzlichen Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a vorgesehen sind, und auf der Grundlage der Verringerung der Zahlungen, die der Verringerung der Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1b, 2 und 5 in den Jahren 2009 und 2010 entsprechen, geändert werden. ÜBERSICHT UND FAZIT In der nachstehenden Übersicht sind die Änderungen des Finanzrahmens zusammengefasst, die für die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen vorgeschlagen werden. Die Beträge sind in jeweiligen Preisen ausgewiesen: [pic] In Bezug auf die globalen Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen (in jeweiligen Preisen) ist die Änderung insgesamt neutral. Es ergibt sich der nachstehende Finanzrahmen (in jeweiligen Preisen). Der förmliche Beschluss über die Änderung des Finanzrahmens muss sich auf die in der IIV enthaltene Tabelle beziehen, die in konstanten Preisen von 2004 erstellt ist. Die in jeweiligen Preisen ausgedrückten Beträge sind also in Beträge zu Preisen von 2004 umzurechnen. Hierfür ist entsprechend der Nummer 16 der IIV ein fester Deflator von jährlich 2 % zugrunde zu legen. [pic] - Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen - Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Rahmen der Haushaltskonzertierung vom 18. November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu finanzierende Energievorhaben, den Ausbau des Breitbandinternets sowie Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) ermittelten „neuen Herausforderungen“ erzielt[6]. Die Finanzierung erfordert gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, mit der die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für 2010 um 1 779 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben wird. (2) Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 5 für das Jahr 2009 und die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1b, 2 und 5 für das Jahr 2010 gesenkt werden. (3) Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist haushaltsneutral. (4) Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist also entsprechend zu ändern[7] - BESCHLIESSEN: Einziger Artikel Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt. Brüssel, den Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Algirdas SEMETA Mitglied der Kommission ANHANG [pic] [1] KOM(2008) 859 endg./2. [2] KOM(2009) 171 endg. [3] ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8. [4] KOM(2009) 600. [5] ABl. L 139 vom 14.6.2006, S. 1. [6] KOM(2008) 800, KOM(2008) 859, KOM(2009) 171 und ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8. [7] Die aus dem erzielten Einvernehmen resultierenden Beträge wurden zu diesem Zweck in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.