2.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 351/446 |
Mittwoch, 7. Juli 2010
Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik ***I
P7_TA(2010)0274
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (KOM(2009)0362 – C7-0096/2009 – 2009/0099(COD))
2011/C 351 E/40
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (KOM(2009)0362),
gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 47 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0096/2009),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 53 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 12. November 2009 (1),
in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. Januar 2010 (2),
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Rechtsausschusses (A7-0205/2010),
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 291 vom 1.12.2009, S. 1.
(2) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Mittwoch, 7. Juli 2010
P7_TC1-COD(2009)0099
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Juli 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2010/76/EU.)