24.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/208


P7_TA(2013)0478

Makrofinanzhilfe für Jordanien ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für das Haschemitische Königreich Jordanien (COM(2013)0242 — C7-0119/2013 — 2013/0128(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 436/33)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0242),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0119/2013),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses (A7-0335/2013),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


P7_TC1-COD(2013)0128

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses 2013/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für das Haschemitische Königreich Jordanien

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1351/2013/EU.)


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