9.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/406


P7_TA(2013)0354

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013 — Personalbestand der GNSS-Agentur der EU (GSA) — Personalbestand der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — Personalbestand des Gerichtshofs der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan III — Kommission, Einzelplan IV — Gerichtshof der Europäischen Union (11696/2013 — C7-0247/2013 — 2013/2084(BUD))

(2016/C 093/50)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 41,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der am 12. Dezember 2012 endgültig erlassen wurde (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

in Kenntnis des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (4),

in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013, der von der Kommission am 29. April 2013 vorgelegt wurde (COM(2013)0254),

in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013, der vom Rat am 15. Juli 2013 festgelegt wurde (11696/2013 — C7-0247/2013),

gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Kultur und Bildung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0285/2013),

A.

in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013 das Ziel verfolgt wird, den Stellenplan der Agentur für das Europäische GNSS aufgrund der ihr übertragenen neuen Aufgaben um 20 Stellen, den Stellenplan der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) aufgrund der Erweiterung ihres Mandats um zwei Stellen für Bedienstete auf Zeit und 13 Stellen für Vertragsbedienstete und den Stellenplan des Gerichtshofs der Europäischen Union um sieben Stellen für die zusätzlichen Generalanwälte des Gerichtshofes der Europäischen Union aufzustocken;

B.

in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen Verstärkungen als haushaltsneutral dargestellt werden, weil sie durch entsprechende Kürzungen im Einzelplan der Kommission und, was den Gerichtshof der Europäischen Union betrifft, durch innerhalb seines eigenen Einzelplans vorhandene Mittel in vollem Umfang ausgeglichen werden sollen;

C.

in der Erwägung, dass die Einstellungen auf die genannten 20 Stellen für die Agentur für das Europäische GNSS unverzüglich vorgenommen werden müssen, damit sich die Agentur auf die im Januar 2014 auf sie zukommenden neuen Aufgaben vorbereiten kann;

D.

in der Erwägung, dass dieser Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans nur den Teil des ursprünglichen Antrags des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigt, der auf der Erklärung Nr. 38 im Anhang zur Schlussakte der Regierungskonferenz für die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon basiert, und die vom Gerichtshof der Europäischen Union beantragten 9 Stellen für Rechtsreferenten außer Acht lässt;

E.

in der Erwägung, dass durch zusätzliche Rechtsreferenten die Mehrbelastung gemindert werden könnte, die dem Gerichtshof der Europäischen Union dadurch entsteht, dass sich der Rat bisher nicht auf ein System zur Erhöhung der Zahl der Richter des Gerichts geeinigt hat (obwohl die Notwendigkeit einer solchen Reform nicht in Frage gestellt wird); in der Erwägung, dass die Kommission diese Stellen in dem von ihr vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2014 ausgewiesen hat;

1.

nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013 sowie dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

2.

weist bezüglich der Aufstockung des Personals für die Agentur für das Europäische GNSS darauf hin, dass mit dem Ausgleich in Form von Kürzungen beim Personal der Kommission nicht sofort im Jahr 2013 begonnen wird, sondern dass dieser Ausgleich erst im Laufe des nächsten MFR-Zeitraums vollständig durchgeführt werden wird;

3.

ist beunruhigt über die irreführende Darstellung der Personaleinsparungen im Stellenplan der Kommission; stellt fest, dass 13 Stellen für Vertragsbedienstete und zwei Planstellen, die in den der Kommission unmittelbar zugehörigen Dienststellen frei geworden sind, dem Stellenplan der EACEA zugeschlagen werden; weist darauf hin, dass alle Exekutivagenturen Teil der Verwaltung der Kommission sind und dass daher entgegen der Darstellung kein Freiwerden im Haushaltsplan der Kommission festgestellt werden kann; ist sich darüber im Klaren, dass die Bediensteten der Exekutivagenturen vollständig aus operativen Mitteln besoldet werden;

4.

gedenkt sich im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens für 2014 für die zusätzlichen Stellen für den Gerichtshof der Europäischen Union auszusprechen, die von der Kommission in diesem Entwurf nicht berücksichtigt wurden;

5.

billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 66 vom 8.3.2013.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.


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