15.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 306/5


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Entwurf des EU-Haushaltsplans 2018

(2017/C 306/02)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

unter Hinweis auf seine Stellungnahme zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR);

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan III — Kommission (2016/2323(BUD))

1.

begrüßt, dass in den verabschiedeten EU-Haushaltsplan 2017 die Empfehlungen des AdR eingeflossen sind, mehr in Forschung, Innovation und Infrastruktur zu investieren und ausreichende Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie eine höhere Finanzierung für die Überbrückung noch fehlender Bindeglieder für grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen bereitzustellen (1); weist ferner darauf hin, dass es nach wie vor viele Bereiche gibt, in denen die Forderungen des AdR noch nicht erfüllt wurden, vor allem wegen des beschränkten Umfangs des EU-Haushalts und der Herausforderungen, die mit ihm zu bewältigen sind;

2.

betont, dass der EU-Haushalt 2018 der Europäischen Union die für die Bewältigung der drängenden gemeinsamen europäischen Herausforderungen benötigten Mittel an die Hand geben muss, insbesondere in den Bereichen Migration, Sicherheit, Klimawandel und wirtschaftlicher und sozialer Aufschwung, um einen europäischen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu erbringen;

3.

weist erneut darauf hin, dass es dem Haushalt der EU immer noch an einer gewissen Flexibilität fehlt, um auf mehrere unvorhergesehene Ereignisse gleichzeitig reagieren zu können, und dass die vorgeschlagene Halbzeitüberprüfung des MFR dieses Problem beheben sollte;

4.

bedauert, dass der Rat so viel Zeit benötigt hat, um seinen Standpunkt zu dem Vorschlag der Kommission für die Halbzeitbewertung festzulegen, und dass die Haushaltsbehörde daher nicht alle von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 einsetzen konnte; begrüßt jedoch, dass das Europäische Parlament und der Rat am 5. April 2017 letztendlich doch eine Einigung erzielt haben, mit der zusätzliche Mittel in Höhe von 6 009 Mio. EUR (15 % Umschichtungen, 85 % nicht zugewiesene Mittel) bereitgestellt wurden, davon 3,9 Mrd. EUR für migrationsbezogene Maßnahmen innerhalb der EU (2,55 Mrd. EUR) und für die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration in Drittländern (1,39 Mrd. EUR) sowie 2,1 Mrd. EUR für Beschäftigung und Wachstum, darunter 1,2 Mrd. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen;

5.

begrüßt die Aufstockung der Finanzmittel zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise im Jahr 2017; fordert eine weitere Aufstockung der Mittel, um einen systematischen und nachhaltigen Ansatz zur Steuerung der Migration und für die Grenzkontrollen verfolgen zu können — für Instrumente wie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); bekräftigt seine Forderung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen einfacheren und direkteren Zugang zu den für die Steuerung von Migration und Integration verfügbaren Finanzmitteln erhalten; schlägt vor, auch für eine freiwillige Rückkehr angemessene Mittel bereitzustellen und die Herkunftsländer bei der Wiedereingliederung rückübernommener Staatsangehöriger zu unterstützen; ist der Ansicht, dass mit Blick auf mögliche Synergien zwischen den bereits vorhandenen Fonds auch entsprechende Leitlinien wichtig sind;

6.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im EU-Haushalt für 2017 die Mittel für Zahlungen für kohäsionspolitische Programme in bisher beispielloser Weise drastisch gekürzt und noch drastischere Kürzungen lediglich durch den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4 für 2016 verhindert wurden; betont, dass alle beteiligten Akteure unbedingt größtmögliche Anstrengungen zur Beschleunigung der Umsetzung unternehmen müssen, und dass ausreichende Mittel für Zahlungen im Jahr 2018 zur Verfügung stehen müssen, damit es nicht zu einem weiteren Zahlungsrückstand kommt; begrüßt diesbezüglich die Vorlage einer Zahlungsvorausschätzung bis 2020 durch die Kommission im Rahmen ihres Vorschlags für eine Halbzeitüberprüfung des MFR; wird sich dafür engagieren, die bislang besten Verfahrensweisen zur Beschleunigung der Ausschöpfungsrate bei den kohäsionspolitischen Programmen zu ermitteln und die Haushaltsbehörde darüber zu informieren;

7.

bekräftigt die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums angesichts der Bedeutung der ländlichen Gebiete in Europa zu erhöhen und fordert unmittelbar zugängliche Finanzmittel für die Landwirte in der EU, die von Katastrophen und verschiedenen Krisen betroffen sind (2); er unterstreicht vor allem, wie wichtig es ist, verstärkt Maßnahmen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit zu ergreifen und die vorrangig von der Krise in der Milchwirtschaft, aber auch die im Fleisch-, Obst- und Gemüsesektor betroffenen Landwirte zu unterstützen;

8.

fordert eine ausreichende Mittelausstattung für die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit im Hinblick auf ihren Beitrag zu einer harmonischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in der gesamten Europäischen Union;

9.

begrüßt den Kommissionsvorschlag, die Laufzeit des EFSI bis 2020 zur verlängern, besteht jedoch darauf, dass Synergien mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) näher präzisiert und ausgebaut werden sollten; bekräftigt, dass der EFSI 2.0 nicht konzipiert wurde, um bestehende EU-Fonds zu ersetzen und fordert eine deutlichere Begriffsbestimmung zum Grundsatz der Zusätzlichkeit sowie die Förderung der geografischen Ausgewogenheit durch die Förderung der Entwicklung regionaler Investitionsstrategien und die Verwendung von Investitionsplattformen; bekräftigt seine entschiedene Ablehnung einer Finanzierung der Verlängerung der Laufzeit des EFSI aus Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“;

10.

fordert, wie bereits in Ziffer 25 seiner Stellungnahme SEDEC-VI/008 „Die Antwort der EU auf die demografische Herausforderung“ zum Ausdruck gebracht, dass die EU sich um eine durchgängige Berücksichtigung demografischer Aspekte in allen Politikbereichen bemühen und in ihren Haushaltsplan Rubriken aufnehmen sollte, die der Entwicklung solcher Politiken und Maßnahmen förderlich sind, und dass sie zudem Verfahren für die Priorisierung derjenigen Regionen einführen sollte, in denen die Folgen des demografischen Wandels besonders einschneidend sind;

11.

fordert eine angemessene Höhe der Mittel für Verpflichtungen für „Horizont 2020“ im Jahr 2018, stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass sich zahlreiche interessierte Akteure, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), wegen der begrenzten Ressourcen von der Einreichung von Projektvorschlägen für „Horizont 2020“ abschrecken lassen;

12.

betont, dass die Mittel für COSME aufgestockt werden müssen, um für die KMU einen angemessenen Zugang zur Finanzierung zu gewährleisten und die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der Union zu fördern;

13.

begrüßt die Absicht der Kommission, für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Mittel für Verpflichtungen um 500 Mio. EUR aufzustocken; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, die Jugendgarantie weiter auszubauen, da die im Rahmen des Programms erzielten Ergebnisse immer noch nicht als gänzlich zufriedenstellend angesehen werden können;

14.

weist darauf hin, dass im Jahr 2018 eine Halbzeitbewertung der Fazilität „Connecting Europe“ des Programms „Horizont 2020“ durchgeführt wird und Vorschläge für das nächste Rahmenprogramm (RP9) unterbreitet werden; der gesamte Prozess wird mit den Verhandlungen über den nächsten MFR verknüpft sein; betont, dass zahlreiche kritischen Fragen in den Gesprächen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu lösen sein werden;

15.

unterstreicht den enormen Erfolg des Programms ERASMUS bei der Bewältigung der Probleme junger Menschen in punkto Zugang zu geeigneter allgemeiner und beruflicher Ausbildung sowie zu Beschäftigungsmöglichkeiten; fordert, das Europäische Solidaritätskorps mit einer angemessenen Finanzierung auszustatten. Der öffentliche und der private Sektor profitieren davon, wenn junge Menschen die Möglichkeit erhalten, durch Arbeit oder Freiwilligentätigkeit zusätzliche Fähigkeiten zu erwerben; unterstreicht daher die Bedeutung einer Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, um für Initiativen wie das Europäische Solidaritätskorps sowohl öffentliche als auch private Mittel zu mobilisieren (3);

16.

betont, dass die EU sich intensiv darum bemühen sollte, durch die Umsetzung einer konkreten und glaubwürdigen Klimapolitik, die sich in einem kohärenten Rechtsrahmen bewegt und mit soliden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, ihren Verpflichtungen beim Umweltschutz nachzukommen; fordert die Kommission daher auf, in ihrem Entwurf des Haushaltsplans 2018 ausreichende Mittel vorzusehen und eine Zwischenbewertung der Fortschritte bei der Erreichung des Ausgabenziels von 20 % für klimarelevante Projekte und Maßnahmen im Rahmen des MFR 2014-2020 vorzulegen;

17.

stellt mit Besorgnis fest, dass die Biodiversitätsziele 2020 der EU ohne beträchtliche zusätzliche Anstrengungen nicht erreicht werden; weist daher darauf hin, wie wichtig es ist, den Schutz der biologischen Vielfalt als Querschnittsthema durchgängig im EU-Haushalt zu berücksichtigen, die Finanzierung gemäß Artikel 9 Absatz 4 der LIFE-Verordnung im Rahmen des LIFE-Programms für Natura 2000 zu erhöhen sowie zusätzliche Mittel für neue Maßnahmen im Rahmen des anstehenden Aktionsplans für eine verbesserte Umsetzung der Naturschutzrichtlinien bis 2020 bereitzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Einführung des partnerschaftlichen Instruments der Europäischen Kommission im Rahmen der Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (EIR) 2018 eine angemessene Mittelausstattung erfordert, zusätzlich zu den bereits eingestellten Haushaltsmitteln für die Förderung einer wirksamen Umsetzung der Umweltvorschriften der EU in Anwendung der Agenda für eine bessere Rechtsetzung;

18.

unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen der Investitionsprioritäten des EFRE für Maßnahmen zur Vorhersage und Verhütung von Naturkatastrophen größeren Ausmaßes sowie zum Wiederaufbau nach solchen Katastrophen den Fördersatz auf bis zu 90 % zu erhöhen;

19.

rechnet 2017 mit der Einführung des partnerschaftlichen Instruments der Europäischen Kommission im Rahmen der Initiative zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und geht davon aus, dass dieses Instrument 2018 ohne Auswirkungen auf andere Haushaltslinien zur Umsetzung der EU-Umweltvorschriften mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird;

20.

fordert, dass die Finanzmittel für die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) schrittweise auf die Finanzierung von Projekten auf subnationaler Ebene konzentriert werden, um die Finanzmittel der EU an den Bedarf der regionalen und lokalen Akteure anzupassen;

21.

betont, dass die Synergien zwischen bestehenden Fonds wie z. B. der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (3 Mrd. EUR), dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (1,8 Mrd. EUR), dem regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (1 Mrd. EUR) und anderen Finanzierungsinstrumenten, über die für den Zeitraum 2016-2020 für die Umsetzung der Migrationspakte potenziell bis zu 8 Mrd. EUR zur Verfügung stehen, wichtig sind und ausgeschöpft werden müssen; etwaige weitere Synergien mit den ESIF-Fonds sollten ebenfalls geprüft werden;

22.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Wiedereinführung der früheren, in den Beitrittsländern genutzten Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen (LAF) zu erwägen und ihren Anwendungsbereich mit strikteren Erstattungsregularien, die die Durchführung konkreterer und nachhaltigerer Projekte bedingen, auf die ENP-Länder auszuweiten;

23.

fordert die Schaffung einer Fazilität zur Stabilisierung der Gemeinschaft, mit deren Hilfe es u. a. den libyschen lokalen Gebietskörperschaften — durch Programme für den Kapazitätsaufbau — ermöglicht werden soll, ihre eigenen Kapazitäten zur Erbringung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die territoriale Entwicklung voranzutreiben sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Als wertvolles Instrument könnte in diesem Zusammenhang ein Treuhandfonds erwogen werden, der in Partnerschaft mit europäischen Städten und Regionen verwaltet wird und vor allem innovative Rechtsinstrumente nutzt;

24.

fordert eine Finanzierung für ein „Erasmus für lokale und regionale Mandatsträger“ mit dem Ziel, ihre Fähigkeit zum Austausch von Ideen und bewährten Verfahren mit ihren Amtskollegen zu verbessern, um so eine nachhaltige lokale und regionale Entwicklung zu fördern;

25.

verweist auf die Anforderungen bezüglich des Gleichstellungsaspekts bei der Aufstellung des Haushaltsplans und fordert, dass dieser Grundsatz als Querschnittsaufgabe in den Haushaltsplan 2018 einfließt;

26.

weist darauf hin, dass die Geschlechtergleichstellung als Querschnittsaufgabe im gesamten Haushaltsplan der EU für 2018 gemäß den Grundsätzen des europäischen Sozialmodells im Kampf für die Gleichstellung von Männern und Frauen betont werden sollte;

27.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Rechnungshof und dem Präsidenten des Europäischen Rats zu übermitteln.

Brüssel, den 12. Mai 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Mittel für Verpflichtungen unter Posten 06 02 01 01 „Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte“ wurden um zusätzliche 82,28 Mio. EUR gegenüber 2016 aufgestockt.

(2)  AdR-Entschließung zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017.

(3)  AdR-Stellungnahme COR-2017-00851.


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