6.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/106


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt — Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027“

(COM(2018) 321 final)

„Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027“

(COM(2018) 322 final/2-2018/0166 (APP))

„Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union“

(COM(2018) 325 final — 2018/0135 (CNS))

„Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel, die auf der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basieren, sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel“

(COM(2018) 326 final — 2018/0131 (NLE))

„Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union“

(COM(2018) 327 final — 2018/0132 (APP))

und zum „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel“

(COM(2018) 328 final — 2018/0133 (NLE))

(2018/C 440/18)

Berichterstatter:

Javier DOZ ORRIT

Befassung

Europäische Kommission, 18.6.2018

Rat der Europäischen Union, 25.7.2018 und 5.9.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

 

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

7.9.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

19.9.2018

Plenartagung Nr.

537

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

140/3/7

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt fest, dass die Programme, für die die Kommission in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 die größten Ausgabensteigerungen vorsieht, einen hohen europäischen Mehrwert haben. Der Ausschuss ist jedoch beunruhigt darüber, dass diese Steigerungen im Zuge der Bemühungen um eine Reduzierung des EU-Haushalts von aktuell 1,16 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 auf lediglich 1,11 % im MFR nach 2020 durch umfangreiche Kürzungen bei der Kohäsionspolitik (- 10 %) und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (– 15 %) finanziert werden sollen.

1.2.

Die EU steht vor großen Herausforderungen, zu denen die Überwindung der negativen sozialen und politischen Folgen der Krise und die externen Risiken durch geopolitische Instabilität und Wirtschaftspatriotismus gehören. Sie sollte ihr erhebliches wirtschaftliches und politisches Potenzial dazu einsetzen, eine fortschrittliche und wachstumsorientierte Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Wachstumsgewinne zu fördern, die dringende Aufgabe des Klimaschutzes anzugehen, den Übergang zu einem nachhaltigen Europa (vor dem Hintergrund von Artikel 3 EUV) zu finanzieren und die sich aus der Entwicklung der künstlichen Intelligenz, der Digitalisierung und im Rahmen von Industrie 4.0 ergebenden Chancen zu nutzen. All das verlangt größere haushaltspolitische Anstrengungen. Der EWSA schlägt in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments (1) für die Ausgaben und Einnahmen einen Wert von 1,3 % des BNE vor. Die vorgeschlagene Höhe der Mittelbindungen von 1,11 % des BNE der EU reicht nicht aus, um die politische Agenda der EU glaubwürdig umsetzen zu können.

1.3.

In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des EWSA zum Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (2) weist der EWSA erneut darauf hin, dass die europäischen Bürger zur Bewältigung der politischen Krise in der EU mehr (und ein besseres) Europa benötigen. Die Befugnisse und Finanzmittel, mit denen die EU derzeit ausgestattet ist, stehen zunehmend in einem Missverhältnis zu den Anliegen und Erwartungen der Europäer.

1.4.

Der EWSA erkennt an, dass durch den Vorschlag der Kommission die Gliederung, Flexibilität und Fähigkeit, Synergien zu fördern, verbessert werden und der prozentuale Anteil der Einnahmen aus den Eigenmitteln der EU steigt. Dieser Anstieg reicht jedoch nicht aus. Der Vorschlag der Kommission für den MFR nach 2020 greift lediglich einen Teil der Vorschläge der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ und des Europäischen Parlaments (EP) auf, die ein breiteres Spektrum von Eigenmittelquellen befürworten.

1.5.

Der EWSA kann zwar die Gründe des Kommissionsvorschlags nachvollziehen, ist aber nicht damit einverstanden, dass im Vorschlag für den MFR 2021-2027 im Vergleich zum aktuellen Haushalt die Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) um 12 % und für den Kohäsionsfonds um 46 % (zu konstanten Preisen) gekürzt werden.

1.6.

Der EWSA spricht sich dagegen aus, dass die Mittel für den Europäischen Sozialfonds (ESF+) im Vorschlag um 6 % real gekürzt werden, insbesondere angesichts der jüngsten interinstitutionellen Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte und des Ziels der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze vom November 2017. In Übereinstimmung mit seiner jüngsten Stellungnahme zur Finanzierung der europäischen Säule sozialer Rechte (3) hätte der EWSA erwartet, dass sich die Vorschläge für die geplante Mittelzuweisung im nächsten MFR an den Grundsätzen dieser Säule und der Notwendigkeit ihrer Umsetzung, insbesondere im Bereich Beschäftigung, orientieren. Es sollte ein spezielles Programm für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Erklärung von Göteborg zur europäischen Säule sozialer Rechte eingerichtet werden, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, Reformen durchzuführen und damit Anreize für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu setzen.

1.7.

Der ESWA vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik (die Summe aus EFRE, Kohäsionsfonds und ESF) im MFR 2021-2027 mindestens mit denselben Mitteln (zu konstanten Preisen) wie im aktuellen Finanzrahmen ausgestattet werden sollte.

1.8.

Der EWSA begrüßt die Aussage der Kommission, dass diese strategischen Investitionen der Schlüssel zum künftigen Wohlstand Europas und dessen Vorreiterrolle bei den globalen Nachhaltigkeitszielen sind. Er ist jedoch der festen Überzeugung, dass die Nachhaltigkeitsziele und konkret die Agenda 2030 stärker herausgestellt werden müssen, da diese Agenda für die EU zweifellos die übergeordnete Strategie für die kommenden Jahre ist.

1.9.

Der Ausschuss würdigt die wesentliche Erhöhung der Mittelbindungen für Umwelt- und Klimapolitik (+ 46 %). Der EWSA befürwortet das Programm der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung bis 2030 und unterstützt die Ziele der EU im Hinblick auf den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft bis 2050. Er weist daher auch darauf hin, dass es in Bezug auf den Anteil der Haushaltsmittel, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung und für den Klimaschutz bereitgestellt werden sollen, an Ehrgeiz mangelt.

1.10.

Die Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus im EU-Haushalt für Investitionen der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets, die von länderspezifischen Schocks betroffen sind, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass die dafür geplanten Mittelbindungen sowohl im Hinblick auf Darlehensbürgschaften als auch im Hinblick auf Zuschüsse für Zinszahlungen für diese Darlehen viel zu gering sind, um im Fall einer Krise Wirkung zu zeigen. Dieses einzigartige und begrenzte Programm des möglichen Haushalts für das Euro-Währungsgebiet ist kein Bestandteil einer WWU-Reformstrategie, die im MFR für die Jahre nach 2020 erwähnt wird.

1.11.

Der EWSA betrachtet die vorgeschlagenen Kürzungen der geplanten Mittelbindungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit Skepsis (– 15 % real, wenn man die Mittel für die EU-27, einschließlich EEF, im Zeitraum 2014-2020 und im Zeitraum 2021-2027 miteinander vergleicht). Durch diese Kürzungen wird es unmöglich, ein Modell nachhaltiger ländlicher Entwicklung, ein globales Ziel in der neuen Reform der GAP, sowie auch andere Ziele umzusetzen, die in der vor Kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft enthalten sind.

1.12.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Korb neuer Eigenmittel. Er hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass die aktuellen Vorschläge zu ausreichenden, unabhängigen, transparenten und gerechten Eigenmitteln führen werden. Der EWSA befürwortet jedoch das Ziel der schnellen Umsetzung einer kohärenten Reform des Systems, durch die der Anteil der Einnahmen aus Eigenmitteln erhöht und dafür Sorge getragen wird, dass die Erzielung von Einnahmen durch verschiedene Methoden die politischen Ziele der EU ergänzt und unterstützt. Diese Reform sollte sich an den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ und des Europäischen Parlaments orientieren. Der Ausschuss weist die Organe der EU darauf hin, dass es ein komplexes Unterfangen ist, all diese Eigenmittel im Zeitraum 2021-2027 parat zu haben.

1.13.

Der EWSA begrüßt die vorgeschlagene Abschaffung von Rabatten (oder Schecks) für die Länder, die den größten Beitrag zur Finanzierung des EU-Haushalts geleistet haben.

1.14.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die Vergabe von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten an die Achtung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, eines der Grundpfeiler der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgeschriebenen Werte der Union, zu knüpfen, und meint, dass diese Konditionalität auch auf andere, in den EU-Verträgen verankerte Grundsätze im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit ausgedehnt werden könnte. Er fordert daher die Kommission und das Europäische Parlament auf, diese Möglichkeit zu prüfen.

1.15.

Der Ausschuss begrüßt die Unterstützung von Investitionen durch die InvestEU-Bürgschaftsfazilität und die geplante Einbeziehung anderer Partner wie nationaler Förderbanken und -institute sowie internationaler Finanzinstitutionen (z. B. die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBWE). Er bedauert jedoch, dass die diesbezügliche Mittelausstattung vom Umfang her lediglich den vorherigen EIB-Darlehen (4) entspricht und nicht dem großen Investitionsdefizit der EU Rechnung trägt. Ferner fordert der Ausschuss die Umsetzung von Änderungen in der Funktionsweise der InvestEU-Fazilität, damit den Ländern mit den geringsten Einkommen verhältnismäßig mehr Mittel zufließen. Die EU-Programme sollten klar die Förderung von Konvergenz, nicht von Divergenz, zum Ziel haben.

1.16.

Der Ausschuss erklärt sich besorgt, dass durch eine starre Auslegung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und anderer makroökonomischer Auflagen sowie der Kofinanzierungsanforderungen für die Kohäsionsfonds der Zugang zu diesen notwendigen Mitteln für die bedürftigsten EU-Mitgliedstaaten erschwert wird.

1.17.

Der Ausschuss begrüßt die vorgeschlagene umfangreiche Ausdehnung von Programmen für die Erforschung und Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Er betont, dass eine sorgfältig ausgearbeitete Strategie erforderlich ist, um mit einer nachhaltigen europäischen Industriepolitik Innovationen auf der Grundlage hochwertiger Beschäftigung zu fördern, indem unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der akademischen Forschung und der Wirtschaft sowie den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen erleichtert wird.

1.18.

Der EWSA begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die deutliche reale Aufstockung der Mittel für Programme in den Rubriken Migration und Grenzmanagement sowie Nachbarschaft und die Welt. Es muss unbedingt eine gemeinsame Asylpolitik auf der Grundlage der Einhaltung des Völkerrechts und der Solidarität mit den Flüchtlingen und zwischen den Staaten beschlossen werden. Ebenfalls ist die Festlegung einer europäischen Migrationspolitik dringend geboten. Der EWSA weist nachdrücklich darauf hin, dass diesen Themen bei der Umsetzung des MFR besonderes Augenmerk gelten muss.

1.19.

Der Ausschuss erklärt erneut, dass dem Europäischen Semester bei der Umsetzung des EU-Haushalts eine zentrale Rolle zukommen und dabei die Flexibilität des neuen MFR möglichst umfangreich genutzt werden sollte. Für eine wirksamere und demokratischere Umsetzung der Leitlinien des Semesters und für die Verknüpfung der nationalen und europäischen Sphären ist eine verstärkte Teilnahme der Sozialpartner und Zivilgesellschaft am Europäischen Semester erforderlich.

1.20.

Der EWSA fordert die EU-Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Arbeiten am MFR für den Zeitraum nach 2020 zu intensivieren, damit dieser innerhalb des vorgesehenen Zeitplans, d. h. noch vor den nächsten Europawahlen, unter Dach und Fach gebracht werden kann.

2.   Der Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027

2.1.

In dieser Stellungnahme setzt sich der EWSA mit dem am 2. Mai 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegten Paket auseinander. Dazu gehören eine Mitteilung zum MFR (5), vier Vorschläge für vier Verordnungen des Rates (6) und ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem (7).

2.2.

Im Vorschlag wurde die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2021-2027 auf 1,135 Mrd. EUR (in Preisen von 2018 und einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)) bzw. 1,11 % des BNE festgelegt. Dies ist ein Anstieg gegenüber der Obergrenze von 1,082 Mrd. EUR (ohne den Beitrag des Vereinigten Königreichs) bzw. 1,16 % des BNE (ohne das Vereinigte Königreich) für den Zeitraum 2014-2020. Für denselben Zeitraum wurde die Obergrenze der Mittel für Zahlungen im Vorschlag auf 1,105 Mrd. EUR festgelegt (in Preisen von 2018 und einschließlich EEF) bzw. 1,08 % des BNE, ein Anstieg gegenüber den 1,045 Mrd. EUR bzw. 0,98 % des BNE.

2.3.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen zählen bedeutende reale Steigerungen im Vergleich zum MFR 2014-2020 (EU-27 plus EEF) für Programme in den Rubriken Binnenmarkt, Innovation und Digitales (+ 43 % auf 166,3 Mrd. EUR und 14,7 % des Gesamthaushalts, von denen 13,1 Mrd. EUR für das Programm InvestEU vorgesehen sind), Migration und Grenzmanagement (+ 210 % auf 30,8 Mrd. EUR und 2,72 % des Gesamthaushalts) sowie Nachbarschaft und die Welt (+ 14 % 108,9 Mrd. EUR und 9,6 % des Gesamthaushalts). Andererseits soll es beträchtliche reale Kürzungen bei den Rubriken Zusammenhalt und Werte (– 12 % auf 242,2 Mrd. EUR für den Politik-Cluster Regionale Entwicklung und Kohäsion und – 10 % auf 330,6 Mrd. EUR für Kohäsionspolitik) sowie Natürliche Ressourcen und Umwelt (– 16 % auf 336,6 Mrd. EUR und 29,7 % des Gesamthaushalts) geben. Am stärksten betroffen sind die Kohäsionspolitik (– 10 %) und die GAP (– 15 %).

2.4.

Auf der Einnahmenseite enthält das Paket Vorschläge für zusätzliche Möglichkeiten, die für das Eigenmittelsystem der Union in Erwägung gezogen werden sollen, während im Vorschlag für einen Beschluss des Rates empfohlen wird, dass die Obergrenze für den jährlichen Abrufsatz bei den Eigenmitteln für Zahlungen auf 1,29 % des BNE und für Verpflichtungen auf 1,35 % des BNE angehoben wird, um dem höheren Finanzierungsbedarf durch die Integration des Europäischen Entwicklungsfonds und der Finanzierung neuer Prioritäten nachzukommen. Gleichzeitig soll eine ausreichende Sicherheitsmarge für die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen eingeplant werden.

2.5.

Neben der vorgeschlagenen Anhebung spricht sich die Kommission für Änderungen der Struktur der EU-Finanzen aus. Der vorgeschlagene Anteil traditioneller Eigenmittel soll leicht von 15,8 % auf 15 % und der Anteil der derzeitigen Beiträge der Mitgliedstaaten von 83 % auf 72 % sinken, was durch eine geplante Reduzierung der vom Bruttonationaleinkommen abhängigen Beiträge von 71 % auf 58 % realisiert werden soll. Eine Reform der Erhebung der auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel soll zu einer Erhöhung ihres Anteils von 11,9 % auf 14 % führen. Es sollen neue Eigenmittel eingeführt werden, einschließlich Beiträgen aus dem Emissionshandelssystem, aus der vorgeschlagenen gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage — sobald diese schrittweise eingeführt werden kann — und nationaler Beiträge für nicht wiederverwertete Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Diese neuen Mittel könnten sich auf 12 % des Gesamthaushalts der EU belaufen.

2.6.

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten bestimmte makroökonomische Bedingungen erfüllen, Strukturreformen durchführen und die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten müssen, um Mittel aus der Kohäsionspolitik zu erhalten. Um Beihilfen aus der neuen Investitionsstabilisierungsfunktion erhalten zu können, müssen die genannten Forderungen in den vorausgehenden Jahren erfüllt worden sein. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass der prozentuale Anteil der Kofinanzierung von Projekten durch die Mitgliedstaaten erhöht wird, um die angestrebten erheblichen Kürzungen der Mittel für die Kohäsionspolitik und die GAP abzumildern.

2.7.

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz des Haushaltsplans im Fall von weitreichenden Mängeln der Rechtsstaatlichkeit ist beabsichtigt, Maßnahmen in Mitgliedstaaten zu ahnden, die sich auf die Grundsätze der guten Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union auswirken oder auszuwirken drohen, insbesondere wenn es um Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz geht. Im Rahmen von Sanktionen könnten Zahlungen und finanzielle Verpflichtungen der EU für den betroffenen Mitgliedstaat gekürzt oder ausgesetzt werden. Die Sanktionen werden auf Vorschlag der Kommission beschlossen, der Rat kann sie mit qualifizierter Mehrheit ablehnen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

Politischer Kontext und allgemeine Ziele

3.1.

Angesichts der internen wie externen Herausforderungen und Risiken, die sich der EU im nächsten Jahrzehnt stellen, braucht die EU eine klare politische Strategie und einen soliden Haushalt. In Einklang mit seiner früheren Stellungnahme zum Reflexionspapier über die Zukunft der Finanzen der EU (8) und der einschlägigen Entschließung des EP (9) schlägt der EWSA daher vor, dass die Verpflichtungen für 2021-2027 eine Höhe von 1,3 % des BNE erreichen.

3.1.1.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise und der Umgang damit vonseiten politischer Entscheidungsträger in Europa haben in zahlreichen europäischen Staaten Spuren hinterlassen. Diese zeigen sich in einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Abschwächung, Armut, Ungleichheit, einem Bruch des sozialen Zusammenhalts und auch in Divergenzen zwischen den Ländern.

3.1.2.

Durch das Misstrauen der Bürger gegenüber den demokratischen Institutionen der Staaten und Europas werden politische Bewegungen gestärkt, die demokratische Werte und Grundsätze sowie die EU selbst infrage stellen. Einige dieser politischen Bewegungen sind jetzt in bestimmten EU-Mitgliedstaaten an der Regierung beteiligt (oder werden es wahrscheinlich in naher Zukunft sein) bzw. haben den Ausgang des Brexit-Referendums herbeigeführt.

3.1.3.

In der Nachbarschaft der Europäischen Union gibt es schwerwiegende Probleme wie die zunehmende Ausbreitung demokratiefeindlicher und/oder autoritärer Regierungen, den Krieg in Syrien mit seinen regionalen und weltweiten Folgen, die große politische Instabilität und die bewaffneten Konflikte im Nahen Osten, in Nordafrika und in der Sahelzone sowie den demografischen Druck in Afrika und die daraus folgenden Migrationsbewegungen in Richtung Europa.

3.1.4.

Eine Folge dieser Faktoren sind die Ströme von Flüchtlingen und Migranten, die über das Mittelmeer nach Europa kommen. Es muss unbedingt eine gemeinsame Asylpolitik auf der Grundlage der Einhaltung des Völkerrechts und der Solidarität mit den Flüchtlingen und zwischen den Mitgliedstaaten beschlossen werden. Auch eine EU-Migrationspolitik muss dringend festgelegt werden. Diesen Fragen und der Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere mit den afrikanischen Ländern, muss im MFR 2021-2027 besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dem trägt der Vorschlag der Kommission weitgehend Rechnung, wobei allerdings der Schwerpunkt auf Sicherheitsaspekten liegt.

3.1.5.

Die Beschlüsse und die einseitige Aufkündigung sehr wichtiger internationaler Übereinkommen durch die gegenwärtige US-Regierung tragen zur globalen geopolitischen Instabilität bei und kollidieren mit der EU-Politik in zahlreichen Bereichen, u. a. mit der Handelspolitik, der Umweltpolitik und dem Klimaschutz, der Nachbarschaftspolitik, der Förderung des Friedens und dem Kernwaffenverbot, dem Multilateralismus in den Außenbeziehungen und der Unterstützung des Systems der Vereinten Nationen.

3.1.6.

Europa muss diesen Risiken begegnen, indem es seine Fähigkeiten optimal einsetzt und sein Potenzial weiterentwickelt, z. B. auf Feldern wie Forschung, Innovation und technische Entwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten seiner Menschen, Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen und Wirtschaft sowie seiner Exportfähigkeit. Außerdem sollte Europa innerhalb der EU und gegenüber der Welt seine demokratischen Werte und die uneingeschränkte Achtung des Rechtsstaatsprinzips, die Werte also, die gerechte, gleiche und solidarische Gesellschaften kennzeichnen, sowie die Verteidigung von Frieden und Multilateralismus in internationalen Beziehungen deutlich hervorheben und konkretisieren. Auch dafür ist ein solider EU-Haushalt erforderlich.

3.1.7.

Die Kommission und das Parlament haben Vorschläge für eine Reform der EU und der WWU vorgelegt, die in größerem oder geringerem Maße eine stärkere Integration fördern. Der Ausgang dieses Prozesses ist ungewiss. Der Binnenmarkt ist nach wie vor nicht vollendet, und da gleichzeitig die Innovationen nachlassen und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht, ist die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Der Europäische Rat hat in Göteborg eine Erklärung zur europäischen Säule sozialer Rechte angenommen. Damit alle diese Ziele erreicht werden können, sind erhebliche finanzielle Verpflichtungen vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie ein politisches Engagement im Hinblick auf einen wirksamen und effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel erforderlich. Der Erfolg hängt davon ab, dass sich die Sozialpartner und die organisierte Zivilgesellschaft aktiv am Beschlussfassungsprozess beteiligen.

3.1.8.

Das Hauptrisiko für die Zukunft der europäischen Wirtschaft besteht in einem Investitionsdefizit und im Rückstand zur Weltspitze in Sachen Innovationen und deren Markteinführungen. Bezogen auf das BIP hat die Investitionsquote noch lange nicht das Vorkrisenniveau erreicht.

3.1.9.

Bei der Umsetzung eines europäischen Modells der nachhaltigen Entwicklung sollte folgenden Zielen besonderes Augenmerk gewidmet werden: Förderung von Investitionen zur Schaffung nachhaltiger und hochwertiger Arbeitsplätze, Erhöhung der Produktivität und Modernisierung von Wirtschaft und Unternehmen, Ankurbelung von Industrie und Innovationen, Förderung der Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten; ökologischer und digitaler Wandel; Entwicklung der sozialen Säule, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Bekämpfung der Armut; Erreichen der Ziele und Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Zu diesem Zweck wird für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ein solider Haushalt mit maßgeschneiderten Programmen benötigt, die einen optimalen Beitrag zum europäischen Mehrwert leisten.

3.1.10.

Unter Berücksichtigung dieser und anderer Aspekte ist der EWSA der Auffassung, dass die EU einen ambitionierten Haushalt benötigt, der als politisches Instrument dient, mit dem sich eine klare Strategie für die Stärkung der Union entwickeln lässt, einer Union, die besser integriert und demokratischer ist, die Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU stärker unterstützt, Unternehmen bei der Bewältigung ihrer ökologischen und digitalen Herausforderungen besser hilft, eine stärkere soziale Dimension hat und den ländlichen Raum stärker fördert. Nur auf diese Weise kann es der EU gelingen, die Zentrifugalkräfte im Innern einzudämmen und zu beherrschen und die externen geopolitischen Risiken zu bewältigen.

Die Ausgabenseite des neuen MFR

3.2.

Der Kommissionsvorschlag scheint jedoch zu stark auf eine Beibehaltung des Status quo ausgerichtet zu sein. Die vorgesehenen Mittel entsprechen nicht dem Umfang und der Qualität der neuen Herausforderungen für die EU und den ehrgeizigen Zielen der Union.

3.3.

Nach Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) muss die EU ein nachhaltiges und umweltgerechtes Wachstum fördern. Dem dringenden Problem des Klimawandels wird jetzt oberste Priorität eingeräumt, auch seitens des EWSA, wobei es sich um einen globalen Handlungsrahmen für Maßnahmen nicht nur der Behörden, sondern auch der Wirtschaftsakteure, Arbeitnehmer und Bürger handelt. Folglich muss ein umfassender wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Wandel eingeleitet und vor allem finanziert werden (10).

3.4.

Der EWSA begrüßt die Änderungen an der Gliederung des Haushalts mit der Neuausrichtung der Rubriken und der Konsolidierung von Programmen sowie auch die verbesserten flexiblen Mechanismen, die einen agileren und gleichzeitig unverändert stabilen MFR ermöglichen werden.

3.5.

Der EWSA kann zwar die Gründe des Kommissionsvorschlags nachvollziehen, ist aber nicht damit einverstanden, dass im Vorschlag für den MFR 2021-2027 im Vergleich zum aktuellen Haushalt die Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) um 12 % und für den Kohäsionsfonds um 46 % (zu konstanten Preisen) gekürzt werden.

3.5.1.

Die Krise hat nachweislich dazu geführt, dass die Unterschiede beim Pro-Kopf-Einkommen wieder zugenommen haben, insbesondere zwischen dem Norden und dem Süden (11). Während der Anteil der Bevölkerung der EU-27, der in „weniger entwickelten Regionen“ lebt (mit einem BIP pro Kopf von unter 75 % des EU-Durchschnitts), seit 2010 abgenommen hat, ist der Anteil in „Übergangsregionen“ (mit einem BIP pro Kopf zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts) gestiegen. Dies liegt allerdings auch daran, dass der Anteil der Bevölkerung der EU-27, der in „entwickelten Regionen“ lebt, durch die Auswirkungen der Krise zurückgegangen ist (12). Es hat also eine Angleichung stattgefunden, die jedoch nur zum Teil auf eine Aufwärtskonvergenz bei den Einkommen zurückzuführen ist. Es sind weitere Investitionen in Gesundheit, Bildung und soziale Inklusion erforderlich, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, was durch die Anwendung der „goldenen Regel“ realisiert werden sollte, wie der Ausschuss in mehreren seiner Stellungnahmen jüngeren Datums empfiehlt: Ausgaben für Investitionen, insbesondere solche, die ein langfristig nachhaltiges Wachstum stützen, sollten bei der Berechnung in Bezug auf die Einhaltung der Defizitziele des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht mitberücksichtigt werden, denn so wäre die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen immer noch gesichert.

3.5.2.

In diesem Zusammenhang weist der EWSA darauf hin, dass sich die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen von Region zu Region erheblich unterscheiden und dass diese regionalen Unterschiede in den letzten Jahren z. T. noch größer geworden sind, selbst in relativ reichen Ländern. Diesem Umstand sollte in der Kohäsionspolitik Rechnung getragen werden, indem zusätzlich zum relativen Pro-Kopf-BIP neue alternative Sozialindikatoren eingeführt werden, z. B. Beschäftigung und Erwerbsquoten nach Zielgruppen sowie Messgrößen für Armut und soziale Inklusion.

3.6.

Der EWSA stimmt den vorgeschlagenen realen Kürzungen bei den Verpflichtungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (– 6 % real für den Zeitraum 2021-2027 gegenüber 2014-2020) nicht zu. Die reale Kürzung wird umfangreicher sein, da die Jugendgarantie im ESF+ enthalten sein wird. Dieser Fonds sollte in Bezug auf das Niveau von 2020 zumindest real konstant bleiben, da er ein wichtiges Finanzinstrument ist, mit dem die EU die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützen kann. Diese Säule ist von entscheidender Bedeutung, um die soziale Dimension der EU zu stärken und bei den sozialen Standards eine Aufwärtskonvergenz zu fördern. Die nationalen Mindest-Kofinanzierungssätze sollten nicht angehoben werden, da einige Mitgliedstaaten andernfalls von Investitionen in bestimmten Regionen abgehalten würden und damit Chancen des europäischen Mehrwerts vertan würden. Mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte könnte auch die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und somit die Funktionstüchtigkeit der WWU gefördert werden. Ein unverzichtbares Instrument für diesen Zweck sind gemeinsame Maßnahmen der Sozialpartner auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Daher bedauert der EWSA, dass diese Maßnahmen, anders als im derzeitigen Programmplanungszeitraum, in dem Entwurf einer Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt werden, und ersucht die Kommission, diese Bestimmung wieder aufzunehmen.

3.7.

Der ESWA vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik (die Summe aus EFRE, Kohäsionsfonds und ESF) im MFR 2021-2027 mindestens mit denselben Mitteln (zu konstanten Preisen) wie im aktuellen Finanzrahmen ausgestattet werden sollte.

3.8.

Der EWSA ist in Übereinstimmung mit seiner Stellungnahme zum Thema „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ (13) der Ansicht, dass eine neue Reform der GAP notwendig ist, um sie unter Beibehaltung ihrer beiden Säulen neu auszurichten und Direktbeihilfen in viel größerem Maß an die Landwirte, an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Familienbetriebe zu leiten. Die Mittel für die ländliche Entwicklung sollten dafür eingesetzt werden, ein nachhaltiges Modell zu fördern, bei dem die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt werden. Die Finanzierung der sozialen Infrastruktur auf dem Land durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums hat sich als sehr wichtiger Bestandteil der aktiven Strategie der EU gegen die Entvölkerung des ländlichen Raums erwiesen und den Bewohnern von ländlichen Gebieten, Landwirten sowie Kleinunternehmen und Gemeinden genützt. Durch die erheblichen, von der Kommission vorgeschlagenen Kürzungen bei der GAP (– 15 %) wird es schwierig, die in der Mitteilung der Kommission zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft formulierten Ziele weiter zu verfolgen bzw. zu erreichen.

3.9.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag, innerhalb des EU-Haushalts einen Stabilisierungsmechanismus für das Euro-Währungsgebiet zu schaffen. Durch diesen Mechanismus sollen die Investitionsausgaben in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Fall länderspezifischer Schocks, durch die ihre öffentlichen Haushalte unter Druck geraten, geschützt werden. Diese Reform ist notwendig, um die WWU widerstandsfähiger zu machen und zu vermeiden, dass unter den Mitgliedstaaten eine Dynamik der Auseinanderentwicklung einsetzt.

3.9.1.

Der Ausschuss ist allerdings ebenfalls der Ansicht, dass der Mechanismus in der vorgeschlagenen Form im Fall einer Krise keine ausreichende Stabilisierung gewährleisten kann. Damit würden nur begrenzte Back-to-Back-Darlehen an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht. Der Betrag von 30 Mrd. EUR reicht nicht aus, um gleichzeitig Darlehen an mehrere Länder zu vergeben (14). Ebenso würden Zuschüsse zu Zinszahlungen bis zu einem Betrag von 600 Mio. EUR für diese niedrigen Darlehen nur für eine geringfügige Erleichterung der Mitgliedstaaten und damit unzureichende Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets sorgen. Eine größere Marge im Rahmen der Zahlungsverpflichtungen, die eine höhere Deckelung der Beiträge erfordert, wäre ein erster Schritt in Richtung stärkere Stabilisierung.

3.9.2.

Der EWSA ist darüber besorgt, dass die Vorschläge der Kommission zum nächsten MFR keine Bestimmungen zur Reform der WWU sowie zu ihrer Steuerung und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Haushalt enthalten, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds oder auf Leistungen wie eine Arbeitslosenversicherung, die die Bürger in Krisenzeiten ergänzend zu den staatlichen Leistungen beziehen könnten.

3.10.

Der Fonds „InvestEU“ basiert auf dem früheren Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die jährlichen Beiträge und die Schätzungen seiner Auswirkungen auf die Gesamtinvestitionen sind dieselben. Die vier Investitionsschwerpunkte dieses Fonds (nachhaltige Infrastruktur; Forschung, Innovation und Digitalisierung; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie soziale Investitionen und Kompetenzen) zeigen alle in die richtige Richtung. Der EWSA begrüßt insbesondere den vierten Schwerpunkt, da damit die Finanzierung von Projekten in wichtigen Bereichen wie Kompetenzen, allgemeinen und beruflichen Bildung, sozialer Wohnungsbau, soziale Innovation, Integration von Migranten, Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen erleichtert wird. Die Garantieverpflichtung für Kredite der EIB und möglicherweise auch anderer öffentlicher Finanzinstitute ist zu begrüßen, versetzt jedoch die EIB lediglich in die Lage, ihren früheren Kreditumfang beizubehalten, wobei einige Mitgliedstaaten mit relativ geringem Pro-Kopf-Einkommen u. U. immer noch nicht davon profitieren würden. Es sind größere Anstrengungen erforderlich, um die Investitionslücke der EU zu schließen.

3.11.

Das Hauptziel der Kohäsionspolitik besteht darin, zwischen den Mitgliedstaaten eine wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz zu fördern. Starre Auflagen könnten den Zugang zu Mitteln der Kohäsionspolitik gerade für die Mitgliedstaaten und Regionen erschweren, die sie am meisten benötigen, also diejenigen mit dem geringsten Einkommen oder hoher Verschuldung. Die Bemerkungen des EWSA in seiner Stellungnahme zum MFF 2014-2020 (15) sind nach wie vor stichhaltig: „Der EWSA lehnt es jedoch ab, die Auszahlung von Kohäsionsfondsmitteln an die Einhaltung makroökonomischer Bedingungen zu knüpfen […]“. Der EWSA befürwortet eine Umsetzung der Kohäsionspolitik nach den Leitlinien des Europäischen Semesters, mit einer stärkeren Teilnahme der Sozialpartner und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

3.12.

Durch die strikte Anwendung der Kofinanzierungsanforderungen des EFRE, des Kohäsionsfonds und des ESF wurde in der Hochphase der Austeritätspolitik verhindert, dass einige der bedürftigsten Staaten Mittel daraus in Anspruch nehmen konnten, was zum Auseinanderdriften beitrug. Auch heute noch wird dadurch in einigen Ländern der Zugang zu diesen Fonds eingeschränkt, und künftig könnte das noch stärker der Fall sein, wenn im MFR für den Zeitraum nach 2020 der Kofinanzierungsanteil der Mitgliedstaaten erhöht wird. Der EWSA fordert mehr Flexibilität bei den Kriterien für die Kofinanzierung, sodass die wirtschaftliche und finanzielle Situation der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden kann, und dringt auch auf die Berücksichtigung dessen, was weiter oben in diesem Abschnitt über Investitionsausgaben in Relation zu den Zielen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgeführt wurde.

3.13.

Angesichts der Erfahrungen mit einigen in der Hochphase der Austeritätspolitik auferlegten oder geförderten Strukturreformen scheint Skepsis angebracht, wenn der Zugang zu Mitteln der Kohäsionspolitik ganz allgemein von der Umsetzung der erwähnten Reformen abhängig gemacht wird. Der EWSA ist nicht gegen Reformen, hält es jedoch für äußerst wichtig, ihre Art genau zu bestimmen. In mehreren Stellungnahmen, zuletzt zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2018 (16), verteidigt der EWSA Strukturreformen, mit denen die Steigerung der Produktivität, die Sicherheit von Arbeitsplätzen und der Sozialschutz verbessert und gleichzeitig Investitionen gefördert und die auf der Autonomie der Sozialpartner beruhenden Tarifverhandlungen sowie der soziale Dialog gestärkt werden.

3.14.

Der Ausschuss begrüßt die Vorschläge für eine umfangreiche Ausdehnung von Programmen für Forschung und Innovationen sowie die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft, da sie die Grundlage für nachhaltige Steigerungen der Produktivität, Löhne und Lebensstandards bilden können. Eine wohldurchdachte Strategie für die Verbindung von Innovationen mit der europäischen Industriepolitik wäre wichtig. Davon würden alle Mitgliedstaaten profitieren, insbesondere diejenigen mit einem geringeren Entwicklungsstand. Die Teilnahme der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft ist für die Gestaltung und Anwendung einer effizienten Industriepolitik, die eng mit dem Innovationssystem verknüpft ist, von zentraler Bedeutung. Ferner ist es aufgrund der aktuellen Gegebenheiten erforderlich, dass ein Schwerpunkt auf die Forschung in den Gebieten Gesellschaft, Demokratie, Kultur und sozialer Wandel gelegt wird.

3.15.

Außerdem ist die Aufstockung der Finanzausstattung von Erasmus+ um 92 % (auf 26,368 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027) hervorzuheben, einem der Programme, die am meisten zu einer europäischen Identität beigetragen haben.

3.16.

Der EWSA begrüßt die Anhebung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit und die humanitäre Hilfe. Er ist jedoch besorgt über die Neuausrichtung des auswärtigen Handelns auf Fragen der Sicherheit und der Migration — weg von einem längerfristigen Ansatz und einer bedarfsorientierten Festlegung von Prioritäten von unten nach oben, die vom jeweiligen Land selbst verantwortet werden. Dabei besteht die Gefahr, dass die am stärksten betroffenen Regionen ausgeschlossen werden. Der EWSA fordert die Zusage, dass die Bemühungen von Partnerländern bei der Umsetzung eigener Pläne zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele unterstützt werden.

Finanzierung und Eigenmittel im neuen MFR

3.17.

Mit dem neuen MFR schlägt die Kommission einige Änderungen bei der Finanzierung des EU-Haushalts vor. Diese nehmen sich jedoch gegenüber den Vorschlägen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ und des Europäischen Parlaments sowie im Vergleich zum Finanzierungsbedarf für die notwendigen Ausgaben bescheiden aus. In dem neuen Vorschlag ist ein schrittweiser Übergang vorgesehen: Die Abhängigkeit der Union von den Beiträgen der Mitgliedstaaten wird sehr behutsam und schrittweise von einer finanziellen Selbstständigkeit abgelöst. Zu diesem Zweck wird eine geringe Anzahl an neuen Einnahmequellen vorgeschlagen.

3.18.

Angesichts der Tatsache, dass entschlossene Anstrengungen mit einer stringenten Agenda erforderlich sind, fällt der MFR-Vorschlag bescheiden und wenig ambitioniert aus. Ausgehend von den Vorschlägen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ und des Europäischen Parlaments sollte ein breites Spektrum von zusätzlichen Eigenmittelquellen erschlossen werden, das im kommenden MFR-Zeitraum zu einer deutlichen Verlagerung hin zu einer Finanzierung durch Eigenmittel führt.

3.19.

Der EWSA bekräftigt die Standpunkte aus seiner Stellungnahme zum „Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen“ (17), in der er der Bewertung im Bericht „Künftige Finanzierung der EU“ (18) der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter Vorsitz von Mario Monti zustimmte. Es ist besonders wichtig, dass die neuen Einnahmen im MFR für die Zeit nach 2020 vorwiegend aus unabhängigen, transparenten und gerechten Eigenmitteln bestehen. Diese würden direkt dem EU-Haushalt ohne den Umweg über die Mitgliedstaaten zufließen, ohne indes die Gesamtsteuerlast zu erhöhen und die am stärksten benachteiligten Bürger und die KMU mehr zu belasten als derzeit.

3.20.

Wie in seiner Stellungnahme zum „Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen“ ausgeführt, hätten einige der in dem Bericht der HLGOR vorgeschlagenen neuen Einnahmequellen einen europäischen Mehrwert auf der Einnahmeseite, da sie auf der am besten geeigneten Ebene erhoben würden, um sowohl grenzübergreifende Steuerbemessungsgrundlagen abzufangen, als auch um globale Umweltauswirkungen zu bekämpfen: Körperschaftsteuer (GKKB) (19), insbesondere Besteuerung multinationaler Konzerne, sowie Steuern auf Finanztransaktionen, Brennstoffe und Kohlendioxidemissionen.

3.21.

Wie die Hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ erklärt hat, haben auf der Körperschaftsteuer basierende Eigenmittel „den Vorteil, dass sie das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern“. Gleichzeitig vereinfacht und harmonisiert die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage EU-weit die Vorschriften und begrenzt die Möglichkeiten für einen schädlichen Steuerwettbewerb.

3.22.

Eine Steuer auf digitale Dienstleistungen würde bei richtiger Gestaltung ebenfalls den europäischen Mehrwert zum Ausdruck bringen, denn der Ort, an dem die Steuer abgeführt wird, kann weit von dem Ort der Leistungserbringung entfernt sein; es wäre jedoch eine Übergangslösung.

3.23.

Der Ausschuss weist die Organe der EU darauf hin, dass es ein komplexes Unterfangen ist, all diese Eigenmittel im Zeitraum 2021-2027 parat zu haben.

3.24.

Beiträge, die an bessere Umweltstandards und die Bekämpfung des Klimawandels geknüpft sind, versprechen ebenfalls einen europäischen Mehrwert und sind mit den strategischen Zielen der EU im Hinblick auf ein Modell für nachhaltige Entwicklung eng verknüpft. Ferner kann nur durch gemeinsame Steuern auf Energie und Umweltschäden für einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt gesorgt werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission Beiträge vor, die an nicht wiederverwertete Kunststoffabfälle und das Emissionshandelssystem (EU-EHS) geknüpft sind. Als Einnahmequellen kommen auch Gebühren für andere Arten von Umweltverschmutzung infrage, durch die in mehr als einem Mitgliedstaat Kosten verursacht werden. Beispiele dafür sind Steuern auf Kraftstoffe und Flugtickets, wie vom Europäischen Parlament und der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ vorgeschlagen, sowie die Einführung einer CO2-Steuer. Das Verfahren für den Beschluss und die Umsetzung solcher neuen Einnahmequellen, die alle mit der allgemeinen politischen Strategie der EU in Einklang stehen, sollte schnell auf den Weg gebracht werden.

3.25.

Die Kommission schlägt außerdem eine Vereinfachung der derzeitigen auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel vor, die aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze der Mitgliedstaaten kompliziert sind. Die Vereinfachung durch einen einheitlichen Steuersatz in allen Mitgliedstaaten wäre begrüßenswert. Der aktuelle Vorschlag führt zu einer geringen Einnahmensteigerung. Der Mehrwertsteuerbeitrag ähnelt jedoch im Wesentlichen dem an das BNE geknüpften Beitrag, denn er ergibt sich aus der allgemeinen wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Mitgliedstaat und nicht aus den spezifischen Zielen der EU-Politik.

3.26.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bietet die Möglichkeit, das Rabattsystem allmählich (und schließlich gänzlich) abzuschaffen. Dieses wurde ausgeweitet, um die Zahlungen des Vereinigten Königreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten zu verringern. Dies ist ebenso zu begrüßen wie die Tatsache, dass dem EU-Haushalt in Übereinstimmung mit den gesunkenen Kosten für die Zollerhebung in den Mitgliedstaaten wieder 90 % aus den Zolleinnahmen zugutekommen. Eine weitere kleine Zusatzeinnahme könnten die Überschüsse der EZB („Seigniorage“) sein. Insgesamt sind diese neuen Arten von Eigenmitteln jedoch zu gering und zu ungewiss, um die Hoffnung zu rechtfertigen, dass sie eine wesentliche Reduzierung der mit dem BNE verbundenen Beiträge erlauben werden.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die Vergabe von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten an die Achtung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, eines der Grundpfeiler der in Artikel 2 des Vertrags festgeschriebenen Werte der Union, zu knüpfen, wobei dies allerdings nicht auf Kosten der Bürger und einzelner Unternehmen gehen darf, die derzeit Empfänger von EU-Mitteln sind. Angesichts dessen, dass der Haushalt das Hauptinstrument für die Umsetzung aller politischen Strategien der Union ist, vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass diese Konditionalität auch auf andere, in den EU-Verträgen verankerte Grundsätze ausgedehnt werden könnte, die mit der Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen, und ersucht die Kommission und das Europäische Parlament, diese Möglichkeit zu prüfen.

4.2.

Ausgabenprogramme sollten zum gegenseitigen Nutzen von politischen Strategien und Geldmitteln auf möglichst flexible Weise miteinander verbunden werden. Zum Beispiel: GAP und Horizont für die technologische Modernisierung der Landwirtschaft in vitalen ländlichen Räumen und für nachhaltige Landwirtschaft; Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), Universitäten, Erasmus+ und andere Programme für junge Menschen; Investitions- und Kohäsionspolitik; der Europäische Sozialfonds und ein neues Entwicklungsprogramm für die europäische Säule sozialer Rechte, das der EWSA in dieser Stellungnahme vorschlägt, um die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern usw. Der EWSA bedauert daher den Vorschlag der Regelung, n+3 in n+2 (20) abzuändern, und ersucht die Kommission, dies noch einmal zu überdenken.

4.3.

Aufgrund der aktuellen Bewertungen der Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan) ist zu bezweifeln, dass die Investitionen dadurch tatsächlich auf das anfangs prognostizierte Niveau ansteigen, ganz zu schweigen von dem Niveau, das erforderlich ist, um den Rückgang der Investitionen gegenüber dem Zeitraum vor 2008 auszugleichen. Mehreren der Mitgliedstaaten mit dem geringsten Einkommen kommt dieses Investitionsprogramm noch nicht in ausreichendem Maße zugute. Es müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um diesen Trend zu korrigieren, durch den das Auseinanderdriften der Mitgliedstaaten noch verstärkt wird. Die Möglichkeit, Finanzmittel aus verschiedenen Fonds (z. B. Kohäsionsfonds und InvestEU) miteinander zu kombinieren, sollte gefördert werden.

4.4.

Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Wiederherstellung des Vertrauens der europäischen Bürger gehen Hand in Hand. Die Entwicklung der europäischen Säule sozialer Rechte könnte zu beiden Zwecken einen maßgeblichen Beitrag leisten, u. a. durch Unterstützung und Beratung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen zur Schaffung nachhaltiger Beschäftigung in Form hochwertiger Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung. Der EWSA schlägt vor, ein spezielles Programm zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte innerhalb des MFR 2021-2027 einzurichten, das sich auf die Zusagen der Mitgliedstaaten stützt, die die Erklärung von Göteborg entwickelt haben. Der Europäische Sozialfonds+ würde zur Finanzierung der Säule beitragen, ausgehend von einem System von Indikatoren (u. a. Arbeitslosen- und Erwerbsquoten, Schulbesuch und Schulversagen, Pro-Kopf-BIP, Indikatoren für Armut und soziale Inklusion, sowohl allgemeinere, z. B. regionale Indikatoren als auch spezifische Indikatoren für bestimmte benachteiligte Bevölkerungsgruppen).

4.5.

Dem Europäischen Semester sollte bei der Umsetzung des EU-Haushalts eine entscheidende Rolle zukommen, damit die Flexibilität des neuen MFR in größtmöglichem Maß genutzt werden kann — z. B. um eine starke Verbindung zwischen der Kohäsionspolitik und anderen Politikbereichen, wie Innovation, Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen, herzustellen. Zu diesem Zweck müssen die Mechanismen für die Teilnahme der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft am Europäischen Semester angemessen umgesetzt werden, damit sie wissen, wie ihre nationalen Sphären mit der europäischen verbunden werden können. Wenn die Kommission und der Rat die Umsetzung des Europäischen Semesters unterstützen, würden sie unmittelbar an nationalen politischen Angelegenheiten beteiligt. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass weder soziale Rechte noch die Rechte von Arbeitnehmern oder von Verbrauchern durch Maßnahmen, die durch EU-Mittel gefördert werden, eingeschränkt werden.

4.6.

Die EU-Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen sich in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen vorrangig darum bemühen, dass der MFR nach 2020 über mehr Mittel verfügt und dass seine Prioritäten wie in dieser Stellungnahme vorgeschlagen neu gewichtet werden. Der EWSA fordert die Organe der EU und die nationalen Regierungen dringend auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit der Finanzrahmen wie geplant noch vor den nächsten Europawahlen angenommen werden kann.

Brüssel, den 19. September 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020 (2017/2052(INI)), Mitberichterstatter: Jan Olbrycht, Isabelle Thomas, Ziffer 14.

(2)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131.

(3)  ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 1.

(4)  Europäische Investitionsbank.

(5)  COM(2018) 321 final.

(6)  COM(2018) 322 final/2, COM(2018) 326 final, COM(2018) 327 final, COM(2018) 328 final.

(7)  COM(2018) 325 final.

(8)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131.

(9)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020 (2017/2052(INI)), Mitberichterstatter: Jan Olbrycht, Isabelle Thomas, Ziffer 14.

(10)  Siehe u. a. die EWSA-Stellungnahmen NAT/735 „Europäischer Finanz-Klima-Pakt“, Berichterstatter: Rudy de Leeuw, und ECO/456 „Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung“, Berichterstatter: Carlos Trias Pinto. Noch nicht veröffentlicht.

(11)  ETUI/ETUC (2018), Benchmarking Working Europe, Brussels: ETUI (Vergleich der Arbeitswelt in Europa).

(12)  Darvas, Z. und Moes, N. (2018), How large is the proposed decline in EU agricultural and cohesion spending? (Wie hoch sind die vorgeschlagenen Ausgabenkürzungen in der Landwirtschaft und Kohäsion der EU). Bruegel Blogpost, 4. Mai 2018.

(13)  ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 69.

(14)  Siehe Claeys, G. (2018), New EMU stabilisation tool within the MFF will have minimal impact without deeper EU budget reform (Neues WWU-Stabilisierungsinstrument im MFR wird ohne tief greifende Reform des EU-Haushalts wenig Wirkung zeigen), Bruegel Blog, 9. Mai 2018. Dieser Analyse zufolge entsprachen 30 Mrd. EUR etwa einem Drittel des Betrags, der Irland während der Krise geliehen wurde.

(15)  ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 32.

(16)  ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 33.

(17)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131.

(18)  Die Zukunft der Finanzierung der EU. Schlussbericht und Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, Dezember 2016.

(19)  Diese waren vom EWSA bereits 2011 in seiner Stellungnahme zur „Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)“ (ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 63) und 2017 in seiner Stellungnahme zur „Gemeinsamen (konsolidierten) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“, (ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 58) begrüßt worden.

(20)  Der Teil eines gebundenen Betrags, der am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung nicht verwendet wurde oder für den kein Auszahlungsantrag eingereicht wurde, wird von der Kommission automatisch freigegeben (n+2). Quelle: Europäische Kommission.


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