9.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 123/82 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr nach dem Ende des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Übergangszeitraums“
(COM(2020) 827 final — 2020/0363 (COD))
(2021/C 123/15)
Befassung |
Rat der Europäischen Union, 11.12.2020 Europäisches Parlament, 14.12.2020 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
27.1.2021 |
Plenartagung Nr. |
557 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
einstimmig |
Da der Ausschuss dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmt und keine Bemerkungen dazu vorzubringen hat, beschloss er auf seiner 557. Plenartagung am 27./28. Januar 2021 (Sitzung vom 27. Januar) einstimmig, eine befürwortende Stellungnahme zu diesem Vorschlag abzugeben.
Brüssel, den 27. Januar 2021
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG