26.8.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 323/133 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Verlängerung der Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte“
(COM(2022) 113 final — 2022/0080 (COD))
(2022/C 323/23)
Befassung |
Rat der Europäischen Union, 24.3.2022 Europäisches Parlament, 23.3.2022 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch |
Verabschiedung im Plenum |
18.5.2022 |
Plenartagung Nr. |
569 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
199/2/1 |
Da der Ausschuss dem Vorschlag vollkommen zustimmt und sich bereits in seiner Stellungnahme INT/763 (1), verabschiedet am 18. Februar 2015, zu dieser Thematik geäußert hat, beschloss er auf seiner 569. Plenartagung am 18./19. Mai 2022 (Sitzung vom 18. Mai 2022) mit 199 gegen 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in der vorgenannten Stellungnahme vertreten hat.
Brüssel, den 18. Mai 2022
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG