25.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/31 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10531 – Santander/Mapfre/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 134/09)
1.
Am 11. März 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Banco Santander, S.A. und ihre Tochtergesellschaften („Banco Santander“, Spanien); |
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Mapfre, S.A. („Mapfre“, Spanien), |
Banco Santander und Mapfre übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“).
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen und das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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Banco Santander ist die Muttergesellschaft des Santander-Konzerns. Sein Kerngeschäft ist das Privatkundengeschäft, das Versicherungsgeschäft, das Firmenkundengeschäft, das Investmentbanking sowie die Vermögens- und Finanzverwaltung in ganz Europa sowie in den Vereinigten Staaten, Lateinamerika und Asien. |
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Mapfre ist die Muttergesellschaft des Mapfre-Konzerns, der in 44 Ländern der Welt im Versicherungs- und Rückversicherungssektor vertreten ist. |
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Das Gemeinschaftsunternehmen soll in Spanien Bankdienstleistungen für Privatkunden erbringen und insbesondere die Vermarktung von Umkehrhypotheken an Privatpersonen übernehmen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10531 – Santander/Mapfre/JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Brüssel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).