19.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 183/31 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Mai 2008 — Braun-Neumann/Parlament
(Rechtssache F-79/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Hinterbliebenenversorgung - Auszahlung zu 50 % wegen eines weiteren hinterbliebenen Ehegatten - Unzulässigkeit - Verspäteter Eingang der Beschwerde - Zwingende Prozessvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts)
(2008/C 183/60)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Ames)
Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. De Wachter, K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Zahlung der vollen Hinterbliebenenversorgung
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 31.