6.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/24 |
Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Italien/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07) (1)
(Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Assistenz - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Änderungen - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Wahl der zweiten Sprache unter drei Sprachen - Verordnung Nr. 1 - Art. 27, 28 und 29 Abs. 1 des Statuts - Art. 1 Abs. 1 und 2 des Anhangs III des Statuts - Begründungspflicht - Diskriminierungsverbot - Befugnismissbrauch)
2010/C 301/38
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: in der Rechtssache T-166/07 P. Gentili, avvocato dello Stato, und in der Rechtssache T-285/07 zunächst P. Gentili und I. Braguglia, dann P. Gentili und R. Adam und schließlich P. Gentili und I. Bruni)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: in der Rechtssache T-166/07 zunächst J. Currall, H. Krämer und M. Velardo, dann J. Currall und I. Baquero Cruz im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro und in der Rechtssache T-285/07 zunächst J. Currall und A. Aresu, dann J. Currall und I. Baquero Cruz im Beistand von A. Dal Ferro)
Streithelferinnen zur Unterstützung der Klägerin: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigter: D. Kriaučiūnas) (Rechtssache T-166/07) und Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: S. Vodina und M. Michelogiannaki) (Rechtssache T-285/07)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3), EPSO/AST/37/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) im Bereich Kommunikation und Information (ABl. 2007, C 45 A, S. 15) und EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)
Tenor
1. |
Die Klagen werden abgewiesen. |
2. |
Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten. |