23.2.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 51/47 |
Klage, eingereicht am 10. Dezember 2007 — Evropaïki Dynamiki/EFSA
(Rechtssache T-457/07)
(2008/C 51/87)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: European Food Safety Authority (EFSA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Entscheidung der EFSA, das Angebot der Klägerin als nicht erfolgreich zu bewerten und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, für nichtig zu erklären; |
— |
der EFSA die Rechtsverfolgungs- und sonstigen Kosten sowie die Auslagen der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin hat auf die offene Ausschreibung der Beklagten für einen Auftrag über unterstützende IT-Beratung (ABl. 2007/S 97-118626) ein Angebot eingereicht. Sie wendet sich gegen die Entscheidung der Beklagten vom 1. Oktober 2007, ihr Angebot abzulehnen und den Vertrag an einen anderen Bieter zu vergeben.
Ihre Klage stützt die Klägerin darauf, dass die EFSA ihre Entscheidung nicht gemäß Art. 253 EG begründet, insbesondere die Klägerin nicht über die Vorzüge des erfolgreichen Bieters informiert habe. Die EFSA habe bei der Bewertung der Angebote Auswahlkriterien mit Vergabekriterien vermischt und Bewertungskriterien angewandt, die nicht ausdrücklich in der Ausschreibung genannt gewesen seien. Außerdem seien der EFSA offensichtliche Beurteilungsfehler unterlaufen.