5.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 16. April 2008 — E. H. A. Passenheim-van Schoot/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-157/08)
(2008/C 171/30)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: E. H. A. Passenheim-van Schoot
Beklagter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefrage
Sind die Art. 49 EG und 56 EG dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat nicht daran hindern, in Fällen, in denen seiner Finanzverwaltung (Einkünfte aus) ausländische(n) Sparguthaben verschwiegen werden, eine Rechtsvorschrift anzuwenden, die zum Ausgleich des Fehlens wirksamer Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf ausländische Guthaben eine Nachforderungsfrist von zwölf Jahren vorsieht, während für (Einkünfte aus) Sparguthaben, die sich im Inland befinden, wo es durchaus Möglichkeiten einer wirksamen Kontrolle gibt, eine Nachforderungsfrist von fünf Jahren gilt?