29.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/38 |
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. Juni 2009 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-114/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Angemessene Frist zur Erhebung einer Schadensersatzklage - Verspätung - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2009/C 205/70
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2007, Marcuccio/Kommission (F-21/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigene Kosten und die Kosten, die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |