16.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/25 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2012 — Donati/EZB
(Rechtssache F-63/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Beschwerde wegen Mobbings - Verwaltungsuntersuchung - Einsicht in die Untersuchungsakten - Übermittlung der Akten an die Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet - Pflicht zur Vertraulichkeit - Wahrung der Verteidigungsrechte)
2013/C 46/45
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paola Donati (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: F. Feyerbacher und N. Urban sowie Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Aufhebung der Entscheidung der EZB, von der Klägerin erhobenen Mobbingvorwürfen nicht nachzugehen, sowie Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Donati trägt ihre eigenen Kosten und die der Kosten der Europäischen Zentralbank. |
(1) ABl. C 205 vom 29.8.2009, S. 50.