21.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/66 |
Klage, eingereicht am 26. September 2009 — Lenz/Kommission
(Rechtssache F-80/09)
2009/C 282/127
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Erika Lenz (Osnabrück, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: J. Römer und V. Lenz, Rechtsanwälte)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, die Kosten für die Behandlung der Klägerin durch einen Heilpraktiker nicht zu übernehmen.
Anträge
Die Klägerin beantragt:
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den Bescheid der Beklagten vom 04.05.2009 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 08.07.2009 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, die Erstattung von 85 % der Heilpraktikerkosten in Höhe von 297 EUR, hier also 253 EUR, zu gewähren, |
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festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle nach dem 01.04.2009 entstandenen Krankenkosten in Form von Heilpraktiker-Honoraren zu erstatten, |
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der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits sowie die der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufzuerlegen. |