11.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/15 |
Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2012 — Dänemark/Kommission
(Rechtssache T-212/09) (1)
(EAGFL - Abteilung „Garantie“ - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ackerkulturen - Stilllegung von Flächen)
2012/C 243/27
Verfahrenssprache: Dänisch
Parteien
Kläger: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bering Liisberg, sodann V. Pasternak Jørgensen im Beistand der Rechtsanwälte P. Biering und J. Pinborg)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Rasmussen und F. Jimeno Fernández, sodann F. Jimeno Fernández im Beistand von Rechtsanwalt T. Ryhl)
Gegenstand
Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit dadurch bestimmte Ausgaben des Königreichs Dänemark für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen worden sind
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |