8.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 71/14 |
Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014 — SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie/Kommission
(Rechtssache T-384/09) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und Magnesium für die Stahl- und die Gasindustrien im EWR außer Irland, Spanien, Portugal und dem Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Verteidigungsrechte - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Gleichbehandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit im Verwaltungsverfahren - Verhältnismäßigkeit - Gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der Geldbuße - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen)
(2014/C 71/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerinnen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (Unterneukirchen, Deutschland) und SKW Stahl-Metallurgie GmbH (Unterneukirchen) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Birnstiel, S. Janka und S. Dierckens, dann Rechtsanwälte A. Birnstiel und S. Janka)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. von Lingen und A. Antoniadis im Beistand von Rechtsanwalt A. Böhlke)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerinnen: Gigaset AG (vormals Arques Industries AG) (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Grave, A. Scheidtmann und B. Meyring)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 5791 endg. der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.396 — Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien), soweit sie die Klägerinnen betrifft, sowie, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der den Klägerinnen durch diese Entscheidung auferlegte Geldbuße
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und die SKW Stahl-Metallurgie GmbH tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind. |
3. |
Die Gigaset AG trägt ihre eigenen Kosten. |