20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 141/43 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 24. April 2009 — Nycomed Danmark/EMEA
(Rechtssache T-52/09 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels - Substanz für das echokardiographische Bildgebungsverfahren mittels Ultraschall zu Diagnosezwecken [Perflubutan] - Weigerung der EMEA, eine Freistellung von der Pflicht zur Vorlage eines pädiatrischen Prüfkonzepts zu erteilen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)
2009/C 141/91
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Nycomed Danmark ApS (Roskilde, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Schoonderbeek und Rechtsanwalt H. Speyart van Woerden)
Antragsgegnerin: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) (Prozessbevollmächtigte: V. Salvatore und N. Rampal Olmedo)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der EMEA vom 28. November 2008, mit der diese den Antrag auf Erteilung einer arzneimittelspezifischen Freistellung für Perflubutan abgelehnt hat, und auf Erlass einstweiliger Anordnungen
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |