18.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/21


Klage, eingereicht am 25. Mai 2009 — Olymp Bezner/HABM — Bellido (OLYMP)

(Rechtssache T-204/09)

2009/C 167/41

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Olymp Bezner GmbH & Co. KG (Bietigheim-Bissingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Dönch und M. Eck)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Miguel Bellido, S.A. (Manzanares, Ciudad Real, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. März 2009 in der Sache R 598/2008-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke „OLYMP“ für Waren der Klasse 25.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Eingetragene spanische Bildmarke „OLIMPO“ für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der betreffenden Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates), da die Beschwerdekammer fehlerhaft angenommen habe, dass eine Verwechslungsgefahr vorliege, denn zwischen den betreffenden Marken bestehe keine visuelle, klangliche oder begriffliche Ähnlichkeit.


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