27.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/11


Beschluss des Gerichtshofs vom 31. März 2011 — Volker Mauerhofer/Europäische Kommission

(Rechtssache C-433/10 P) (1)

(Rechtsmittel - Von der Union unterstütztes Projekt in Bosnien-Herzegowina - Verträge zwischen der Kommission und einem Konsortium sowie zwischen diesem und Sachverständigen - Verwaltungsverfügung der Kommission über die Änderung ihres Vertrags mit dem Konsortium - Klage eines Sachverständigen auf Nichtigerklärung dieser Verwaltungsverfügung - Zulässigkeit - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Union - Kausalzusammenhang zwischen der Verwaltungsverfügung der Kommission und dem vom Sachverständigen geltend gemachten Schaden)

2011/C 252/21

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Volker Mauerhofer (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Schartmüller)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Boelaert)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. Juni 2010, Mauerhofer/Kommission (T-515/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 über die Verringerung der bezahlten Arbeitstage abgewiesen hat, die dem Rechtsmittelführer für die Durchführung seiner Aufgaben im Rahmen eines Sachverständigenvertrags (Vertrag MC/5043/025/001/2008 — „Value Chain Mapping Analysis“) angerechnet wurden, den er mit dem Verantwortlichen eines in Bosnien-Herzegowina aufgrund des Rahmenvertrags „EuropeAid/123314/C/SER/multi — Los 5 — Studien, Beurteilungen und Präsentationen auf dem Gebiet Handel, Unternehmen und regionale wirtschaftliche Integration“ durchgeführten Projekts geschlossen hatte — Fehlen einer anfechtbaren Handlung

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Mauerhofer trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 301 vom 6.11.2010.


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