3.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/15


Rechtsmittel, eingelegt am 1. April 2010 von Nokia Oyj gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 20. Januar 2010 in der Rechtssache T-460/07, Nokia Oyj/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

(Rechtssache C-154/10 P)

(2010/C 179/25)

Verfahrenssprache: Finnisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Nokia Oyj (Prozessbevollmächtigter: C. Rehaag, asianajaja)

Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), Medion AG

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil T-460/07 aufzuheben,

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin begehrt die Aufhebung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-460/07, da das Gericht darin fälschlicherweise entschieden habe, dass zwischen den Marken LIFE und LIFE BLOG Verwechslungsgefahr bestehe, und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (1) daher fehlerhaft angewandt habe. Dadurch habe es gegen Unionsrecht verstoßen.

Das Gericht habe zwar hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken festgestellt, dass Gegenstand des Vergleichs die Marken LIFE und LIFE BLOG seien, sei jedoch dann eindeutig in einer mit dieser Feststellung in Widerspruch stehenden Weise vorgegangen, indem es zur Begründung der Ähnlichkeit der Marken nur den Teil LIFE der einheitlichen Marke LIFE BLOG beurteilt habe.

In diesem Zusammenhang habe das Gericht in fehlerhafter Weise geprüft, welche Verbraucher zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehörten und wie die Verbraucher die Marken auffassten, und dadurch gegen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannte Grundsätze verstoßen.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1).


  翻译: