3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/59 |
Klage, eingereicht am 11. Mai 2010 — Lorenzo/EWSA
(Rechtssache F-29/10)
(2010/C 179/103)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Guillermo Lorenzo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2009 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde des EWSA aufzuheben, seinen Namen nicht in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2009 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde des EWSA vom 5. Februar 2010 aufzuheben, mit der seine nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |