3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/59 |
Klage, eingereicht am 12. Mai 2010 — de Fays/Kommission
(Rechtssache F-30/10)
(2010/C 179/104)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Philippe de Fays (Malèves Sainte Marie Wastinnes, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Soldatos)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der die Anerkennung der Krankheit des Klägers als Berufskrankheit abgelehnt wurde
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 8. September 2009 und vom 12. Februar 2010 aufzuheben und anzuerkennen, dass der Kläger wegen einer Berufskrankheit seit dem 15. Mai 2005 dienstunfähig ist; |
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hilfsweise, erneut einen Ärzteausschuss zu bestimmen, der sich aus medizinischen Sachverständigen auf dem Gebiet der Strahlenkrankheiten zusammensetzt und dessen Aufgabe es ist, festzustellen, ob der Kläger bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten dem Risiko einer Strahlenerkrankung ausgesetzt war; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |