3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/60 |
Klage, eingereicht am 14. Mai 2010 — Wilk/Kommission
(Rechtssache F-32/10)
(2010/C 179/106)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christian Wilk (Trier, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Adam)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, mit denen infolge der Scheidung des Klägers die Rückforderung der Hälfte der ihm gezahlten Einrichtungsbeihilfe angeordnet wurde, und Schadensersatz
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidungen der Kommission vom 20. August 2009 und vom 8. September 2009 aufzuheben, mit denen die Rückforderung der angeblich zu viel gezahlten Beträge angeordnet wurde; |
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die Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 2010 aufzuheben, mit der die Richtigkeit dieser Rückforderung bestätigt wurde; |
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die Kommission zur Rückzahlung des ihr erstatteten Betrags zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab der Rückforderung bis zur Begleichung der Schuld zu verurteilen; |
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die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz für den dem Ansehen und dem Ruf des Klägers zugefügten schweren Schaden zu verurteilen; |
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hilfsweise, festzustellen, dass der Kläger Anspruch auf Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens hat; |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |