11.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 246/42 |
Klage, eingereicht am 22. Juni 2010 — Z/Gerichtshof
(Rechtssache F-48/10)
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2010/C 246/73
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Z (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der schriftlichen Verwarnung zu verhängen, und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrags als Ersatz des immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 10. Juli 2009 aufzuheben, mit der gegen ihn eine Disziplinarstrafe in Form einer schriftlichen Verwarnung verhängt wurde; |
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soweit erforderlich, die am 15. März 2010 erhaltene Entscheidung vom 10. März 2010 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben; |
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den Beklagten zu verurteilen, 50 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen; |
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dem Gerichtshof der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen. |