17.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 355/24 |
Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 — Italien/Kommission
(Rechtssache T-257/10) (1)
(Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beschluss, die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären und ihre Rückforderung anzuordnen - Beschluss, der nach der Nichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung im selben Verfahren durch das Gericht ergangen ist - Rechtskraft - Begründungspflicht)
2012/C 355/52
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: P. Gentili und M. Fiorilli, avvocati dello Stato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und D. Grespan)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/134/EU der Kommission vom 24. März 2010 über die staatliche Beihilfe C 4/03 (ex NN 102/02) Italiens zugunsten von WAM SpA (ABl. 2011, L 57, S. 29)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Italienische Republik trägt die Kosten. |