11.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/18 |
Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2012 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-594/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Erstattung von Krankheitskosten - Beschwerende Maßnahme - Stillschweigende Ablehnung)
2012/C 243/34
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2010, Marcuccio/Kommission (F-2/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem Antrag auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Der Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2010, Marcuccio/Kommission (F-2/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben. |
2. |
Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen. |
3. |
Die Kostenenentscheidung bleibt vorbehalten. |