24.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/19 |
Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2011 — Goutier/HABM — Rauch (ARANTAX)
(Rechtssache T-13/10) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)
2011/C 282/37
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Klaus Goutier (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. E. Happe)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann B. Schmidt und R. Pethke)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelfer vor dem Gericht: Norbert Rauch (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Fottner und M. Müller)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. November 2009 (Sache R 1796/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Norbert Rauch und Klaus Gautier
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten. |