10.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 269/32 |
Vorabentscheidungsersuchen des Sø- og Handelsretten (Dänemark), eingereicht am 1. Juli 2011 — HK Danmark, handelnd für Lone Skouboe Werge/Pro Display A/S in Konkurs
(Rechtssache C-337/11)
2011/C 269/63
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Sø- og Handelsretten
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: HK Danmark, handelnd für Lone Skouboe Werge
Beklagte: Pro Display A/S in Konkurs
Vorlagefragen
1. |
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2. |
Ist eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung, die keinen Bedarf an besonderen Hilfsmitteln oder ähnlichem zur Folge hat und die allein oder im Wesentlichen darin besteht, dass die betreffende Person nicht zu einer Vollzeittätigkeit in der Lage ist, als Behinderung in dem Sinne anzusehen, in dem dieser Ausdruck in der Richtlinie 2000/78/EG (2) des Rates verwendet wird? |
3. |
Gehört eine Herabsetzung der Arbeitszeiten zu den von Artikel 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates umfassten Maßnahmen? |
4. |
Verbietet die Richtlinie 2000/78/EG des Rates, eine nationale Rechtsvorschrift, nach der ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit verkürzter Kündigungsfrist kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten Lohn während Krankheitszeiten von insgesamt 120 Tagen bezogen hat, auf einen Arbeitnehmer anzuwenden, der als behindert im Sinne der Richtlinie anzusehen ist, wenn
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(1) Urteil vom 11. Juli 2006, Slg. 2006, I-6467.
(2) ABl. L 303, S. 16.