2.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/26


Klage, eingereicht am 9. Februar 2011 — Nath Kalsi/HABM — American Clothing Associates (RIDGE WOOD)

(Rechtssache T-80/11)

2011/C 103/45

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Kläger: Dwarka Nath Kalsi und Ajit Nath Kalsi (Agra, Indien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Schmidt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: American Clothing Associates NV (Evergem, Belgien)

Anträge

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. November 2010 in der Sache R 599/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „RIDGE WOOD“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: American Clothing Associates NV.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „RIVER WOODS“ und Bildmarken, die das Wortelement „RIVER WOODS“ und „River Woods“ enthalten, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 40.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1), da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe; Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 und Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wegen fehlenden Nachweises der Benutzung der älteren Marken, sowie Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die von American Clothing Associates vorgetragenen Tatsachen nicht ausreichten, um eine Bekanntheit im Sinne dieses Artikels zu stützen.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).


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