10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/55


Klage, eingereicht am 18. Juli 2011 — Langguth Erben/HABM (MEDINET)

(Rechtssache T-378/11)

2011/C 269/121

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG (Traben-Trarbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 10. Mai 2011 im Beschwerdeverfahren R 1598/2010-4 betreffend die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 8 786 485 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „MEDINET“ für Waren der Klasse 33 — Anmeldung Nr. 8 786 485.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Eintragung der angemeldeten Marke mit Seniorität älterer nationaler und internationaler Marken.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 34, 75 und 77 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer i) die Eintragung der Seniorität in rechtswidriger Weise verweigert habe, ii) sich nicht mit dem Vortrag der Klägerin zu den Entscheidungen der Beschwerdekammern zu Prioritäts- und Senioritätsansprüchen auseinandergesetzt habe und iii) eine mündlichen Verhandlung nicht anberaumt habe.


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