17.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 355/27 |
Klage, eingereicht am 8. August 2012 — Harper Hygienics/HABM — Clinique Laboratories (CLEANIC natural beauty)
(Rechtssache T-363/12)
2012/C 355/59
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Harper Hygienics S.A. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsberater R. Rumpel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Clinique Laboratories LLC (New York, Vereinigte Staaten von Amerika)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2012 (Sache R 1134/2011-2) aufzuheben, mit der die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „CLEANIC natural beauty“ für Waren der Klassen 3, 5 und 16 zurückgewiesen wurde; |
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die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die Marke für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen eingetragen wird; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „CLEANIC natural beauty“ für Waren der Klassen 3, 5 und 16.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke Nr. 54 429 für Waren der Klassen 3, 14, 25 und 42, Gemeinschaftsmarke Nr. 2 294 429 für Waren der Klassen 35 und 42 und nationale (polnische) Marke Nr. 51 732 für Waren der Klassen 3 und 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (1) durch die Feststellung, dass die Marken einander ähnlich seien und für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen bestehe, sowie gegen Art. 8 Abs. 5 dieser Verordnung.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1).