23.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/48 |
Klage, eingereicht am 12. September 2013 — Europäische Kommission/Republik Estland
(Rechtssache C-493/13)
2013/C 344/84
Verfahrenssprache: Estnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun, L. Nicolae und L. Naaber-Kivisoo)
Beklagte: Republik Estland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Republik Estland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (1) verstoßen hat, dass im Fall des Wirtschafts- und Kommunikationsministeriums nicht für eine wirksame strukturelle Trennung der hoheitlichen Funktion von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Kontrolle von Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellen, gesorgt wurde; |
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der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission ist der Auffassung, dass das Wirtschafts- und Kommunikationsministerium unter den in Art. 2 Buchst. g der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) definierten Begriff „nationale Regulierungsbehörde“ falle und den Bestimmungen des Art. 3 der Rahmenrichtlinie, insbesondere im Zusammenhang mit der in Abs. 2 dieses Artikels genannten strukturellen Trennung, unterliege.
Neben den Regulierungsaufgaben übe das Wirtschafts- und Kommunikationsministerium der Republik Estland auch Tätigkeiten aus, die mit dem Eigentum oder der Kontrolle von Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellten, im Zusammenhang stünden. Dabei sei die wirksame strukturelle Trennung der beiden Funktionen nicht gewährleistet, was gegen Art. 3 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie verstoße.
(1) ABl. L 108, S. 33.