23.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 344/48


Klage, eingereicht am 12. September 2013 — Europäische Kommission/Republik Estland

(Rechtssache C-493/13)

2013/C 344/84

Verfahrenssprache: Estnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun, L. Nicolae und L. Naaber-Kivisoo)

Beklagte: Republik Estland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Estland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (1) verstoßen hat, dass im Fall des Wirtschafts- und Kommunikationsministeriums nicht für eine wirksame strukturelle Trennung der hoheitlichen Funktion von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Kontrolle von Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellen, gesorgt wurde;

der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Wirtschafts- und Kommunikationsministerium unter den in Art. 2 Buchst. g der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) definierten Begriff „nationale Regulierungsbehörde“ falle und den Bestimmungen des Art. 3 der Rahmenrichtlinie, insbesondere im Zusammenhang mit der in Abs. 2 dieses Artikels genannten strukturellen Trennung, unterliege.

Neben den Regulierungsaufgaben übe das Wirtschafts- und Kommunikationsministerium der Republik Estland auch Tätigkeiten aus, die mit dem Eigentum oder der Kontrolle von Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellten, im Zusammenhang stünden. Dabei sei die wirksame strukturelle Trennung der beiden Funktionen nicht gewährleistet, was gegen Art. 3 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie verstoße.


(1)  ABl. L 108, S. 33.


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