14.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 367/40 |
Klage, eingereicht am 3. Oktober 2013 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-98/13)
2013/C 367/72
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Salerno und B. Cortese)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Aufstellung des Verzeichnisses der im Beförderungsverfahren 2012 beförderten Beamten, soweit zum einen der Name des Klägers nicht unter den nicht über eine Bescheinigung verfügenden Beamten der Besoldungsgruppe AST 6, die nach Besoldungsgruppe AST 7 befördert wurden, aufgeführt ist, und zum anderen, soweit das Verzeichnis den Namen eines anderen Beamten enthält
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Aufstellung des Verzeichnisses der im Beförderungsverfahren 2012 beförderten Beamten, aufzuheben, soweit zum einen der Name des Klägers nicht unter den nicht über eine Bescheinigung verfügenden Beamten der Besoldungsgruppe AST 6, die nach Besoldungsgruppe AST 7 befördert wurden, aufgeführt ist, und zum anderen, soweit das Verzeichnis den Namen eines anderen Beamten enthält; |
— |
dem Parlament die Kosten aufzuerlegen. |