26.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 354/10


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 2. September 2015 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative d’appel de Versailles — Frankreich) — Groupe Steria SCA/Ministère des Finances et des Comptes publics

(Rechtssache C-386/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 2 - Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Körperschaftsteuer - Konzernbesteuerung [französische „intégration fiscale“] - Steuerbefreiung für von den Tochtergesellschaften eines steuerlichen Konzerns ausgeschüttete Dividenden - Sitzerfordernis - Dividendenausschüttungen gebietsfremder Tochtergesellschaften - Nicht abziehbare Ausgaben und Aufwendungen, die mit der Beteiligung zusammenhängen))

(2015/C 354/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour administrarive d'appel de Versailles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Groupe Steria SCA

Beklagter: Ministère des Finances et des Comptes publics

Tenor

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats zur Konzernbesteuerung entgegensteht, wonach bei der Muttergesellschaft eines steuerlichen Konzerns die Hinzurechnung eines Anteils für Ausgaben und Aufwendungen, der pauschal auf 5 % des Nettobetrags der Dividenden, die sie von den in den steuerlichen Konzern einbezogenen gebietsansässigen Gesellschaften erhält, festgelegt ist, neutralisiert wird, während ihr nach diesen Rechtsvorschriften eine solche Neutralisierung für diejenigen Dividenden versagt wird, die von ihren Tochtergesellschaften an sie ausgeschüttet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und die, wenn sie gebietsansässig wären, objektiv für die Wahl der Konzernbesteuerung in Betracht kämen.


(1)  ABl. C 372 vom 20.10.2014.


  翻译: