15.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 315/38 |
Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Deutschland) eingereicht am 17. Juni 2014 — Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen gegen Jovanna Garcia-Nieto u. a.
(Rechtssache C-299/14)
2014/C 315/61
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Beklagte: Jovanna Garcia-Nieto, Joel Pena Cuevas, Jovanlis Pena Garcia, Joel Luis Pena Cruz
Vorlagefragen
1. |
Gilt das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 Verordnung (EG) Nr. (EGV) 883/2004 (1) — mit Ausnahme des Exportausschlusses des Art. 70 Abs. 4 EGV 883/2004 — auch für die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen iS von Art. 70 Abs. 1, 2 EGV 883/2004? |
2. |
Falls 1) bejaht wird: Sind — gegebenenfalls in welchem Umfang — Einschränkungen des Gleichbehandlungsgebots des Art. 4 EGV 883/2004 durch Bestimmungen in nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung des Art. 24 Abs. 2 Richtlinie 2004/38/EG (2) möglich, nach denen der Zugang zu diesen Leistungen ausnahmslos für die ersten drei Monate des Aufenthalts nicht besteht, wenn Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland weder Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) freizügigkeitsberechtigt sind? |
3. |
Falls 1) verneint wird: Stehen andere primärrechtliche Gleichbehandlungs- gebote — insbesondere Art. 45 Abs. 2 AEUV in Verbindung mit Art. 18 AEUV — einer nationalen Bestimmung entgegen, die Unionsbürgern eine Sozialleistung in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ausnahmslos verweigert, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, wenn diese Unionsbürger zwar weder Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 des FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt sind, aber eine tatsächliche Verbindung zum Aufnahmestaat und insbesondere zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaats aufweisen können? |
(1) Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 166, S. 1.
(2) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG, ABl. L 158, S. 77.