19.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 16/49 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. November 2014 — EH/ Kommission
(Rechtssache F-42/14) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamter - Dienstbezüge - Familienzulagen - Antikumulierungsregel für nationale Zulagen und Zulagen nach dem Statut - Bezug nationaler Familienzulagen durch den Ehegatten des Beamten - Unterbliebene Anzeige der Änderung der persönlichen Situation durch den Beamten an seine Verwaltung - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe - Verhältnismäßigkeit - Begründung - Mildernde Umstände - Mangelnde Sorgfalt der Verwaltung)
(2015/C 016/73)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: EH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, gegen den Kläger wegen Verletzung der Antikumulierungsregel für nationale Familienzulagen und Familienzulagen nach dem Statut die Sanktion der Zurückstufung um drei Dienstaltersstufen zu verhängen
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
EH trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. |