16.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 184/40 |
Klage, eingereicht am 19. Februar 2014 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-15/14)
2014/C 184/66
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, den Kläger nach Ablauf der verlängerten Probezeit zu entlassen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2013, ihn mit Wirkung zum 15. Juli 2013 zu entlassen, aufzuheben; |
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den Betrag, der ihm nebst Verzugszinsen als Schadensersatz zu zahlen wäre, wenn das Europäische Parlament geltend machen sollte, dass es rechtlich unmöglich sei, ihn durch Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wiedereinzugliedern, auf 45 000 Euro festzusetzen; |
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dem Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen. |