19.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 151/30


Klage, eingereicht am 20. März 2014 — Sonova Holding/HABM (Flex)

(Rechtssache T-187/14)

2014/C 151/38

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Sonova Holding AG (Stäfa, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: C. Hawkes, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Dezember 2013 in der Sache R 357/2013-2 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke „Flex“ für Waren der Klasse 10 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 866 887.

Entscheidung des Prüfers: Angemeldete Marke ist nicht eintragungsfähig.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.


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